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Frontale Aufnahme einer lächelnden Person in Schürze, die hinter einem Tresen steht. Die Person hält mit der linken Hand eine weiße Tasse. Über die Tasse hält sie eine Milchkanne.
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Trinkgeldpauschale: Berechnungsbeispiele Wien

Die Trinkgeldpauschalen dienen als Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen.

Lesedauer: 1 Minute

03.09.2025

Vergleich alte Trinkgeldpauschale für Wien (inkl. Mitarbeitervorsorgekasse 1,53 %) – Neuregelung:

Service mit Inkasso

Alt Neu
(österreichweit)
Differenz
37,06 65,00  
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
(22,51 % inkl. BV)
8,34 14,63 6,29
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
(18,07 %)
6,70 11,75 5,05

Oberkellner

Alt Neu
(österreichweit)
Differenz
58,86 65,00  
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
(22,51 % inkl. BV)
13,25 14,63 1,38
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
(18,07 %)
10,64 11,75 1,11

Service ohne Inkasso

Alt Neu
(österreichweit)
Differenz
15,26 45,00  
Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
(22,51 % inkl. BV)
3,44 10,13 6,69
Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
(18,07 %)
2,76 8,13 5,37

Bei der neuen österreichweiten Trinkgeldpauschale für Mitarbeiter:innen ohne Inkasso fallen im oben beschriebenen Beispiel beim Arbeitgeber 10,13 Euro und beim Arbeitnehmer 8,13 Euro pro Monat an Sozialversicherungsbeiträgen an.

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