Garagen

Verhaltensregeln von Garagen- und Parkplatzbetrieben gemäß Art. 40 Abs. 5 DSGVO

Leitlinien einer guten Datenschutzpraxis

Lesedauer: 1 Minute

13.03.2023

Verbände und andere Vereinigungen, die Kategorien von Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern vertreten, können gemäß Art. 40 DSGVO Verhaltensregeln ("Codes of Conduct") ausarbeiten und einen Antrag auf Genehmigung dieser Verhaltensregeln bei der Datenschutzbehörde stellen.

Der Fachverband der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen der WKÖ hat für seine Berufsgruppe der Garagenunternehmungen diese Möglichkeit wahrgenommen, Verhaltensregeln ausgearbeitet und von der Datenschutzbehörde genehmigen lassen.

Diese praxisorientierten Verhaltensregeln stellen Leitlinien einer guten Datenschutzpraxis dar und standardisieren die datenschutzrechtliche Verhaltensweise von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern der Garagenunternehmungen. Vorhandene einschlägige Gesetze und die DSGVO werden durch die Verhaltensregeln praxisorientiert konkretisiert und es wird zusätzliche Rechtssicherheit und Transparenz geschaffen.


Achtung!
Die Genehmigung der Verhaltensregeln durch die Datenschutzbehörde wurde unter der Bedingung erteilt, dass zur Überwachung der Einhaltung der Verhaltensregeln eine Überwachungsstelle eingerichtet wird.
Die Einrichtung einer Überwachungsstelle befindet sich derzeit noch in Umsetzung!


Download:

Verhaltensregeln von Garagen- und Parkplatzbetrieben des Fachverbandes Garagen, Tankstellen und Serviceunternehmungen der WKO (pdf)