Hotellerie, Fachverband
Hitzeschutz und UV-Schutzmaßnahmen in Hotellerie und Gastronomie
Die Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) bringt neue Anforderungen für Tätigkeiten im Freien
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30.06.2026
Hitze und UV-Strahlung können die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Freien stark beeinträchtigen. Aufgrund der Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) sind Arbeitnehmer im Freien ab 2026 umfassender zu schützen. Ausgenommen sind kurze, leichte Tätigkeiten (max. 60 min) wie kurze Wege vom bzw. zum Auto oder leichte Handarbeit. Somit sindauch AN im Hotel- und Gastgewerbe, die über den Tag verteilt längere Zeit im Freien arbeiten, von der Hitze-V betroffen.
Im Hotel- und Gastgewerbe können insbesondere Servicekräfte in Gastgärten, Mitarbeiter:innen bei Outdoor-Veranstaltungen oder Beschäftigte in der Pflege von Außenanlagen betroffen sein. Zur Unterstützung bei der praktischen Umsetzung stellen wir Ihnen eine Checkliste für Betriebe sowie ein Informationsblatt für die Unterweisung von Mitarbeiter:innen zur Verfügung.
Informationsblatt zu Hitze- und UV-Schutzmaßnahmen