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Verschiedene Länderflaggen nebeneinander an Hausfassade befestigt
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Grenzüberschreitende Arbeitseinsätze österreichischer Unternehmen im Ausland

Mitarbeiterentsendung

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 15.10.2026

Entsendung

Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgebender seine Arbeitnehmenden vorübergehend in ein anderes Land schickt, damit sie dort im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eine Arbeitsleistung erbringen. Der Arbeitgebende setzt seine Mitarbeitenden somit vorübergehend an einem anderen Arbeitsort in einem anderen Land ein. Das bestehende Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Zeit unverändert aufrecht. Trotzdem müssen gewisse vor Ort geltende Bestimmungen wie u.a. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, usw. eingehalten werden und es gelten oftmals verschiedene Meldepflichten.

Hinweis
Arbeitnehmende, die auf eine Dienstreise in ein anderes Land geschickt werden, um z.B. an Konferenzen, Sitzungen, Messen, Schulungen, … teilzunehmen, sind keine entsandten Arbeitnehmenden. Solche Dienstreisen fallen nicht unter die Entsendevorschriften, da keine Dienstleistung erbracht wird. Dies ist jedoch sehr restriktiv zu betrachten und muss daher immer vorab anhand der entsprechenden Vorschriften des jeweiligen Landes genau abgeklärt werden. Im Zweifel sollte von einer Entsendung ausgegangen werden! Ebenfalls unterscheidet das Sozialversicherungsrecht nicht zwischen einer Entsendung und einer Dienstreise, weshalb in jedem Fall eine A1-Bescheinigung notwendig ist.

Grenzüberschreitende Dienstleistung

Eine grenzüberschreitende Dienstleistung liegt vor, wenn ein selbständiger Unternehmer vorübergehend und gelegentlich eine gewerbliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat erbringt, ohne dort eine feste Niederlassung zu gründen. Ausschlaggebend ist, dass die Tätigkeit nicht dauerhaft im Zielland ausgeübt wird. Auch für diesen Fall können verschiedene je Land geltende Bestimmungen und Meldepflichten einzuhalten sein. 



Genauere Informationen zu den jeweils geltenden Bestimmungen finden Sie unter folgenden Links: