Grenzüberschreitende Arbeitseinsätze österreichischer Unternehmen im Ausland
Mitarbeiterentsendung
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Entsendung
Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgebender seine Arbeitnehmenden vorübergehend in ein anderes Land schickt, damit sie dort im Rahmen eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eine Arbeitsleistung erbringen. Der Arbeitgebende setzt seine Mitarbeitenden somit vorübergehend an einem anderen Arbeitsort in einem anderen Land ein. Das bestehende Arbeitsverhältnis bleibt während der gesamten Zeit unverändert aufrecht. Trotzdem müssen gewisse vor Ort geltende Bestimmungen wie u.a. Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche, usw. eingehalten werden und es gelten oftmals verschiedene Meldepflichten.
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- Steuerrechtliche Informationen zur Mitarbeiterentsendung ins Ausland
Grenzüberschreitende Dienstleistung
Eine grenzüberschreitende Dienstleistung liegt vor, wenn ein selbständiger Unternehmer vorübergehend und gelegentlich eine gewerbliche Tätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat erbringt, ohne dort eine feste Niederlassung zu gründen. Ausschlaggebend ist, dass die Tätigkeit nicht dauerhaft im Zielland ausgeübt wird. Auch für diesen Fall können verschiedene je Land geltende Bestimmungen und Meldepflichten einzuhalten sein.
Genauere Informationen zu den jeweils geltenden Bestimmungen finden Sie unter folgenden Links: