Lebensmittelgewerbe, Landesinnung

Lehre im Lebensmittelgewerbe

Lehrberufe, gesetzliche Grundlagen und Unterstützungsangebote

Lesedauer: 1 Minute

Eine Lehre ist in folgenden Lehrberufen möglich: Bäcker/in, Fleischerverarbeitung, Fleischverkauf, Konditor/in (Zuckerbäcker/in), Chocolatier/Chocolatière, Lebzelter und Wachszieher, Verfahrenstechnik für die Getreidewirtschaft (Schwerpunkt Getreidemüller/in, Schwerpunkt Futtermittelhersteller/in und Schwerpunkt Backmittelhersteller/in), Milchtechnologie, Destillateur/in, Brau- und Getränketechnik, Obst- und Gemüsekonservierer und Lebensmitteltechnik

Ausbildungsvorschriften
Allgemeine Rechtsvorschriften zur Berufsausbildung

Ausbildungsordnungen
Vorschriften zur Ausbildung in den einzelnen Lehrberufen des Lebensmittelgewerbes

Die Lehrlingsstellen stehen für Fragen rund um die Lehre zur Verfügung.

Lehrlingsförderung

Weitere Informationen zu den einzelnen Lehrberufen im Lebensmittelgewerbe sowie zur weitergehenden Berufsqualifizierung für angehende Lehrlinge, Ausbildungsbetriebe und Personen, die im Beruf mehr erreichen wollen finden Sie auf den Seiten der Berufsgruppen.

Stand: 02.01.2023