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Eine Person sitzt an einem Tisch. Vor ihr ist ein aufgeklappter Laptop. Die Person hält ein Smartphone, auf das sie blickt. Mit der linken Hand hält sie einen Bleistift zwischen Nase und Oberlippe
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Die Gewerbeberechtigungen eines gewerblichen Unternehmens selbst nachsehen

So können Sie selbst nachsehen, ob der jeweilige Anbieter auch die erforderliche Gewerbeberechtigung angemeldet hat.

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09.02.2026

Im Sinne eines fairen Wettbewerbs und einer qualitativen Leistungserbringung besteht allgemeines Interesse daran, dass die leistungserbringenden Unternehmen auch über die nötigen Berufsberechtigungen verfügen, da für viele verschiedene Tätigkeiten auch im gewerblichen Bereich entsprechende oft hoch Berufsqualifikationen erforderlich sind, um Gefahren zu vermeiden und Leistungen der nötigen Qualität zu erbringen.

Schon seit vielen Jahren bietet das Firmen A–Z der Wirtschaftskammer die Möglichkeit, selbst nachzusehen, welche Gewerbeberechtigungen ein gewerbliches Unternehmen angemeldet hat: https://firmen.wko.at/SearchSimple.aspx

Diese Daten entsprechen dem staatlichen Gewerberegister. Jedes Unternehmen kann zusätzlich kostenlos eigene Informationen (Werbung) z.B. hinsichtlich des eigenen Leistungsangebots, der Kontaktdaten und der eigenen Homepage dort einstellen.

Seit der Erneuerung des staatlichen Gewerberegisters kann auch dort die Gewerbeberechtigung eines Unternehmens abgefragt werden:
https://www.gisa.gv.at/fshost-gisa-p/user/formular.aspx?pid=3e8b81d122df415db65b1ec312d5a452&pn=Be2102a48c44b427fa29b85296c7f6b3f#scrollid1

Alle gewerblichen Unternehmen können aber auch Teilleistungen eines Kundenauftrags, für welche sie die nötigen Gewerbeberechtigungen nicht angemeldet haben, im Nebenrecht unter gewissen Bedingungen und bis zu einem gewissen Umfang selbst erbringen oder aber diese Leistungen durch einen von ihnen beauftragten Subunternehmer erbringen lassen:
https://www.gisa.gv.at/fshost-gisa-p/user/formular.aspx?pid=3e8b81d122df415db65b1ec312d5a452&pn=Be2102a48c44b427fa29b85296c7f6b3f#scrollid1

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