Holzbau, Fachvertretung

Kollektivvertrag für das Holzbau-Meistergewerbe

Aktuelle Kollektivvertrags(rahmen)texte, Löhne, Gehälter und Zusatzinformationen

Lesedauer: 1 Minute

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter/innen und Lehrlinge.

Übersicht der gültigen Kollektivvertragsvereinbarungen, Lohn- und Gehaltstabellen sowie Zusatzinformationen für Angestellte, Arbeiter/innen und Lehrlinge.

Aktuell

Kollektivvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter

Kollektivvertrag für Ausbildung von Bauhandwerkerschülern

Gemäß § 4. "Teilrefundierung an den Arbeitgeber" ist der Kollektivvertrag nur dann anwendbar, wenn die Refundierung von zwei Drittel der Lohn- und Lohnnebenkosten des Arbeitgebers für den betreffenden Arbeitnehmer in der Höhe, in der sie sich aus dem Beschluss des Verwaltungsrates des Arbeitsmarktservice Österreich vom 7. November 1995 ergibt, in Anspruch genommen werden kann.

Lohnordnungen

Beilagen zum Kollektivvertrag für das Holzbau-Meistergewerbe (ehem. Zimmermeistergewerbe) - Lohnordnungen und rahmenrechtliche Ergänzungen

Information zum Thema Kündigungsfristen, Angleichung Arbeiter-Angestellte ab 1.10.2021

Flexible Arbeitszeit im Holzbau (§ 2B KV Holzbau-Meister)

Mit 1.5.2016 wurde im KV Holzbau-Meister die Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeit eingeführt.

>> FAQs zur flexiblen Arbeitszeit

Mustervorlagen für die neue Arbeitszeitflexibilisierung

Kollektivvertrag für Angestellte

Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2023

Kollektivvertrag Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2022

Stand: 16.06.2023