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Lächelnde Person in grünem Arbeitshemd blickt auf ältere Person in Rückenansicht und berührt deren Schulter
© pikselstock | stock.adobe.com
Personenberatung und Personenbetreuung, Fachgruppe

Arbeitshilfe zum Prozess der Laiendelegation

durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mit dem Schwerpunkt Personenbetreuung

Lesedauer: 1 Minute

11.01.2024

2008 traten die Bestimmungen der Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes in Kraft. Damit wurde eine gesetzliche Regelung für die Delegation von ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten geschaffen. Unter einer Delegation versteht man die Übertragung pflegerischer bzw. ärztlicher Tätigkeiten an Angehörige anderer Berufsgruppen.

Im Auftrag der Fachgruppe Wien Personenberatung und Personenbetreuung wurde seitens des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbandes ÖGKV die Arbeitshilfe zum Prozess der Laiendelegation durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege mit dem Schwerpunkt Personenbetreuung erstellt.

Diese steht zum Download zur Verfügung.

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