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Begraste Weltkugel liegt auf aufgeschlagenem Buch, im Hintergrund verschwommen Richterhammer und goldene Waage
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Anwaltsservice – Erlaubnis gemäß § 24a AWG

Zuschuss für die Anwaltsberatung zur Erlangung der Erlaubnis gemäß § 24a AWG für Wiener Betriebe

Lesedauer: 1 Minute

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05.06.2026

Die Fachgruppe bietet ihren Mitgliedern einen besonderen Beratungsservice bei spezifischen Rechtsfragen an.

Für den Antrag bei der MA 22 auf Erteilung der Erlaubnis zur Sammlung bzw. Behandlung von Abfällen gemäß § 24a Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG) kann die Fachgruppe Wien Entsorgungs- und Ressourcenmanagement einen Kostenzuschuss für eine allenfalls erforderliche rechtsanwaltliche Beratung gewähren.

1.000 Euro brutto Zuschuss möglich

Der Zuschuss der Fachgruppe beträgt € 1.000,- brutto und kann pro Mitglied einmal in Anspruch genommen werden. Das dafür vorgesehene Budget ist begrenzt; es gilt das Prinzip „First come, first serve“.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss. Die Beurteilung, ob eine rechtliche Beratung durch eine Anwaltskanzlei notwendig ist, obliegt der Fachgruppe.

Um diesen Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, muss das Mitglied eine aktive Gewerbeberechtigung (Mitgliedschaft in der Fachgruppe Entsorgungs- und

Ressourcenmanagement Wien) haben und die Grundumlage vollständig bezahlt sein.

Hinweis
Formlose Anträge für einen geförderten Zuschuss sind vor der Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei an die Fachgruppe zu richten.
Antragsformular