Zum Inhalt springen
Fokus auf ein Tablet, das eine Person in Händen hält, auf dem die Website des Unternehmerserviceportal zu sehen ist.
© WKO Inhouse, USP, Farknot Architect | stock.adobe.com
Entsorgungs- und Ressourcenmanagement, Fachgruppe

EDM Portal

EDM Anwendung „Abfallende und Qualitätsmanagement“ – Regelbetrieb ab 1.6.2026

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
09.06.2026

Sehr gerne möchten wir Ihnen das beiliegende Informationsschreiben des BMLUK mit dem Titel „EDM Anwendung Abfallende und Qualitätsmanagement – Regelbetrieb ab 1.6.2026“ übermitteln.

Die EDM-Anwendung Abfallende und Qualitätsmanagement, welche sich seit Anfang des Jahres im Probebetrieb befindet, wird am 1.6.2026 in den Regelbetrieb übergehen. 

Damit ist diese Anwendung ab 1.7.2026 verpflichtend für folgende Rechtsbereiche anzuwenden:

  • Abfallende Ersatzbrennstoffe (gemäß Abfallverbrennungsverordnung 2024, BGBl II Nr. 118/2024)
  • Abfallende Recycling-Refractories (Verordnung über das Abfallende von feuerfesten Abfällen, BGBl II Nr. 100/2024)
  • Abfallende Recycling-Gips (Recyclinggips-Verordnung, BGBl II Nr. 415/2024) 

Beurteilungsnachweise, die Grundlage für das Erreichen des Endes der Abfalleigenschaft für Ersatzbrennstoffe, Recycling-Refractories und Recycling-Gips sind, können ab diesem Zeitpunkt rechtswirksam nur mehr über die Anwendung Abfallende und Qualitätsmanagement an das BMLUK übermittelt werden. 

Bei Beurteilungsnachweisen gemäß der Recyclingholzverordnung, BGBl. II Nr. 160/2012, und der Recycling-Baustoffverordnung, BGBl. II Nr. 181/2015, besteht derzeit keine Verpflichtung, die genannte Anwendung für die Übermittlung an das BMLUK zu verwenden. Hier ist eine Nutzung der Anwendung freiwillig möglich. 

Für die Nutzung der Anwendung Abfallende und Qualitätsmanagement ist eine Registrierung im EDM unter edm.gv.at erforderlich. Beurteilungsnachweise können im Rahmen der elektronischen Anwendung auch von der befugten Fachperson bzw. Fachanstalt für jene Person, die das Abfallende deklarieren möchte, übermittelt werden. Für diesen Fall muss im Tätigkeitsprofil im EDM die Rolle "Befugte Fachperson oder Fachanstalt gem. AWG 2002" ausgewählt sein. 

Weitere Informationen zur Nutzung der neuen Anwendung finden Sie im zugehörigen Benutzerhandbuch für die EDM-Anwendung „Abfallende und Qualitätsmanagement“ in unserer Linkbox.