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Sanft lächelnde Person mit hochgesteckten Haaren sitzt an Arbeitsschreibtisch mit großem Bauplan vor sich, auf dem sie mit Bleistift skizziert, daneben Computermonitor mit Zeichenprogrammen, im Hintergrund weitere eingerollte Baupläne
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22. Bezirk, Plan Nr. 8492

Öffentliche Auflage von 30.04.2026 bis 11.06.2026

Lesedauer: 1 Minute

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30.04.2026

Plan Nr. 8492: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Straße Code 02799, Linienzug 1-4, Straße Code 02799, Linienzug 5-8, Linienzug 8-9 (Marchegger Ostbahn) und Linienzug 9-10 im 22. Bezirk, Kat. G. Aspern

Für den bestehenden Logistikstandort (ehemals Konsum und BauMax) im Hausfeld ist auf Basis des Stadtteilentwicklungskonzepts Hausfeld eine Umstrukturierung hin zu einer vertikalen Anordnung der Logistikhallen und einer Grundflächeninanspruchnahme von rund 9,7 ha vorgesehen. 

Derzeit gilt für diesen Bereich eine Bausperre gem. § 8(1) der BO für Wien. Für den künftig komprimierten Logistikstandort sieht der vorliegende Planentwurf bebaubare Bereiche in der Widmungskategorie Industriegebiet mit Gebäudehöhenentwicklungen zwischen 21 und 33 Metern vor. Zusätzlich wird die besondere Bestimmung festgelegt, dass die Gebäude Lager- und Logistikeinrichtungen vorbehalten sind.

Bei Flächen mit einer zulässigen Gebäudehöhe zwischen 7,5 und 26 m die Straßen- und Gebäudefronten mindestens im Ausmaß von 20 vH zu begrünen. Darüber hinaus sollen Festsetzungen für das künftige Verkehrs- und Erschließungsnetz im Bereich Hausfeld getroffen werden, darunter für die künftige Verlängerung der Lavaterstraße in Richtung Norden zum Anschluss an die hochrangige Stadtstraße.

Für die gegenwärtig noch unbebaute Grundfläche zwischen Bestandshalle und Verkehrstrassen (Stadtstraße, Ostbahn) liegt bereits eine aufrechte Baubewilligung für eine Logistikimmobilie vor.
Der Planentwurf liegt von 30.04.2026 bis 11.06.2026 in der Planungsauskunft Wien der Magistratsabteilung 21, 1., Rathausstraße 14-16, 1. Stock, Zimmer 116, am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 8.00 bis 17.30 Uhr zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist kann in den Plan Einsicht genommen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben werden. An gesetzlichen Feiertagen geschlossen.