Grätzl-Ladezone
Weiterentwicklung der Wiener Ladezonen
Lesedauer: 6 Minuten
Erklärvideo
Eine Grätzl-Ladezone können sowohl Betriebe als auch Private zum Laden nutzen.
Diese haben die Möglichkeit, im Parkverbot zu Lieferzwecken bzw. für andere kurze Besorgungen zu halten (maximale Zeitdauer von 10 Minuten) oder auf die Dauer der Ladetätigkeit ihr Fahrzeug hier abzustellen. Dafür ist ein Parkschein erforderlich.
Außerhalb der angegebenen Zeiten kann die Zone gemäß der Kurzparkzonenregelung zum Parken genutzt werden.
FAQs
FAQ Grätzl-Ladezone
Grätzl-Ladezonen sind besondere Bereiche in Parkspuren. Die Kundmachung erfolgt mittels Parkverbotes. Am Angang bzw. am Ende ist nachstehende Information angebracht.
Der wesentliche Unterschied zwischen einer „Grätzl-Ladezone“ und einer „normalen Ladezone“ besteht darin, wer die Ladezone beantragen und wer diese nutzen kann.
Ladezone im herkömmlichen Sinne:
Eine „normale Ladezone“ kann jedes umliegende Unternehmen beantragen, das ein erhebliche Warenmengen ab- oder antransportieren muss. Ladezonen sind besondere Bereiche in Parkspuren, die nur für Ladetätigkeiten genutzt werden dürfen. Sie sind mit einem Halteverbotsschild und einer Zusatztafel gekennzeichnet (z.B. „ausgenommen Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen von Mo. – Fr. (werkt.) von 8 – 12 Uhr“).
Die Grätzl-Ladezonen sind in erster Linie dazu gedacht den zusätzlichen Bedarf an Haltemöglichkeiten zu decken. Auf Basis des „Ladezonen-Rechners“ der Wirtschaftskammer Wien ergibt sich die Chance, auch ohne spezifischen Antragsteller dem bestehenden Bedarf an zusätzlichen Zonen zu erheben.
Es ist nicht geplant, dass alle bestehenden Ladezonen in Grätzl-Ladezonen umgewandelt werden.
Die Grätzl-Ladezonen sind in erster Linie dazu gedacht, den zusätzlichen Bedarf an erforderlichen Ladezonen zu decken. Auf Basis des „Ladezonen-Rechners“ der Wirtschaftskammer Wien und der Technischen Universität Wien ergibt sich die Chance, auch ohne spezifischen Antragsteller dem bestehenden Bedarf an zusätzlichen Zonen zu erheben. Diese bieten unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort vor allem auch eine große Hilfestellung für Paketzusteller.
Im Falle, dass eine bestehende Ladezone zu gering dimensioniert ist und es vermehrt zu Parkvorgängen in zweiter Spur oder auf Gehsteigvorziehungen kommt, kann eine Überprüfung einer bestehenden Ladezone auf Basis des „Ladezonen-Rechners“ durchgeführt werden. In der Folge könnte eine Erweiterung der Zone erfolgen. Die normale Ladezone bleibt bestehen und wird um eine Grätzl-Ladezone ergänzt. Bei einer Änderung einer bestehenden Ladezone ist dies jedoch immer nur in Abstimmung mit dem Hauptbewilligungsträger möglich.
Ladezonen Rechner Eine Grätzl-Ladezone kann im Unterschied zu einer „normalen Ladezone“ sowohl für das Be- und Entladen verwendet werden als auch für ein kurzfristiges Halten im Ausmaß von maximal 10 Minuten.
Wenn man in einer Grätzl-Ladezone steht, muss ein Parkschein gelegt werden. Für ein kurzfristiges Halten auf die Zeitdauer von maximal 10 Minuten ist ein kostenloser 15-Minuten-Parkschein ausreichend.
Weiters kann auf die Dauer der Ladetätigkeit im Parkverbot gehalten werden. Hierfür muss für die gesamte Dauer der Ladetätigkeit ein Parkschein gelegt werden.
Es besteht die Möglichkeit, im Parkverbot zu Lieferzwecken bzw. für andere kurze Besorgungen zu halten (maximale Zeitdauer von 10 Minuten) oder auf die Dauer der Ladetätigkeit das Fahrzeug hier abzustellen. Dafür ist ein Parkschein erforderlich. (Hinweis: In der Regel wird ein kostenloser 15-Minuten-Parkschein ausreichend sein).
Außerhalb der angegebenen Zeiten kann die Zone gemäß der Kurzparkzonenregelung zum Parken genutzt werden.
Dafür gibt es keine Bestätigung. Die Durchführung einer Ladetätigkeit (sofort beginnen, nach Ende sofort wegfahren, Laden nicht unterbrechen) ist ausreichend, damit eine Grätzl-Ladezone genutzt werden kann.
Außerhalb der angegebenen Zeiten kann die Zone gemäß der Kurzparkzonenregelung zum Parken oder Laden genützt werden.
Eine Ladetätigkeit kann in einer Grätzl-Ladezone – sofern verfügbar – auch vor oder nach der Gültigkeitsdauer durchgeführt werden. Gemäß der Kurzparkzonenregelung ist für die Zeitdauer der Ladetätigkeit ein Parkschein zu legen.
In einer Grätzl-Ladezone kann jeder für die Zeitdauer von bis zu 10 Minuten halten, es muss nicht geladen werden. Wenn ein Fahrzeug ohne Ladetätigkeit länger als 10 Minuten abgestellt wird, ist dies widerrechtlich und kann wie jedes andere Parkvergehen durch die Polizei bzw. die Parkraumüberwachung der LPD Wien geahndet werden.
Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die Polizei bzw. die Parkraumüberwachung der LPD Wien überwacht.
Die Ladetätigkeit muss ununterbrochen und unmittelbar beim Fahrzeug erfolgen. Längere Unterbrechungen oder Verlassens des Fahrzeugs über eine Zeitdauer von 10 Minuten hinweg, kann als unzulässiges Parken gewertet und gestraft werden.
Dies wird wie ein normales Parkvergehen im jeweiligen Strafrahmen geahndet.
In der Regel besitzen Grätzl-Ladezonen eine einheitliche Gültigkeitsdauer
- Montag-Freitag (werktags) von 07:00 bis 19.00 Uhr
- Samstag (werktags) von 07:00 bis 13:00 Uhr
Dennoch ist beim Abstellen des Fahrzeuges jeweils die Beschilderung vor Ort nochmals zu prüfen.
Im Bedarfsfall kann von der o.a. Regelung abgewichen werden.
Gemeinsame Nutzung der Grätzl-Ladezone
- Die gemeinsame Nutzung der Grätzl-Ladezone sowohl für Betriebe als auch für Bewohner schafft eine echte Win-Win-Situation. Hierdurch ist es möglich, die Grätzl-Ladezone sowohl für Liefertätigkeiten als auch für kurzfristiges Halten zu nutzen.
Schaffung zusätzlicher Ladezonen
- Mit dem Einsatz des Ladezonenrechners ist es möglich, den zusätzlichen Bedarf an Ladezonen abzudecken. Dies betrifft vor allem Neubaugebiete und Wohnbaugebiete, als auch den Bestand.
Förderung der urbanen Logistik
- Effizientere Lieferungen: Lieferfahrzeuge können nah am Zielort zum Be- und Entladen halten, wodurch Zeit gespart und die Effizienz der Lieferungen erhöht werden kann.
- Reduzierung des Verkehrsaufkommens: Die klare Ausweisung zusätzlicher Grätzl-Ladezonen schafft mehr Platz für Liefertätigkeiten. Hierdurch können sowohl das Halten in zweiter Spur als auch eine Behinderung des Verkehrsflusses reduziert werden.
Entlastung des Verkehrs
- Weniger Staus: Durch eine bestmögliche Positionierung der Grätzl-Ladezonen mittels Ladezonenrechners können unorganisierte Haltemanöver verhindert werden und für einen flüssigen Verkehr gesorgt werden.
Umweltfreundlichkeit
- Reduzierte Emissionen: Durch kürzere Wege und weniger Suchverkehr für Liefer- und Haltetätigkeiten sinken der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen.
Neue Grätzel-Ladezonen
6. Bezirk:
- Gumpendorfer Straße 113
7. Bezirk:
- Schottenfeldgasse 35
8. Bezirk:
- Josefstädter Straße 30
- Josefstädter Straße 57
- Josefstädter Straße 65
- Alser Straße 21
- Pfeilgasse 46
- Zeltgasse 6
- Piaristengasse 18
- Lange Gasse 20-22
- Alser Straße 41
- Blindengasse 7-9
- Lange Gasse 68
- Lechenfelder Straße 28
- Lerchenfelder Straße 136
- Florianigasse 53
- Strozzigasse 36