Hintereinander parkende Autos in Stadtgebiet
© bilanol | stock.adobe.com

Ausnahme für Handwerksbetriebe (vormals Servicekarte)

Parkraumbewirtschaftung in Wien

Lesedauer: 2 Minuten

12.10.2023

Wer in Parkpickerlbezirken beim Kunden für Montagen oder Servicetätigkeit länger arbeiten muss, soll nicht gezwungen werden, sein Auto alle 2 Stunden zu verstellen. Dafür gibt es die Servicekarte zu ca. € 50,- die eine Nutzung von Tagesparkscheinen um € 4,10 und von Wochenparkscheinen um € 20,50 ermöglicht.

Seit 2018 ist es auf Betreiben der Wirtschaftskammer Wien, auch möglich in den sogenannten „Anrainerzonen“ in Wien, die einen Hinweis auf das Amtsblatt enthalten (41/2018), mit der Ausnahme für Serviceautos und einem Tagesparkschein von Montag bis Freitag (werktags) von 8-16 Uhr zu parken.

Ausnahme für Serviceautos für einen oder mehrere Bezirke

Die Ausnahme für Serviceautos kann für einen oder mehrere Bezirke beantragt werden. Wenn 10 Nachweise aus dem Vorjahr vorhanden sind, dass in 5 Bezirken länger als 2 Stunden gearbeitet wurde, erteilt die MA 65 die Ausnahme für alle bewirtschafteten Bezirke.

Diese Ausnahmen sind für alle Handwerksbetriebe, unabhängig vom Firmensitz, geeignet, die mit der maximalen Parkdauer (2 Stunden) für ihre jeweilige Tätigkeit beim Kunden nicht auskommen. Da die Ausnahmen für ein bestimmtes Kennzeichen gelten, muss für jedes Servicefahrzeug eine eigene Ausnahme beantragt werden.  

Der Weg zur Ausnahme für Handwerksbetriebe 

  1. Vorprüfung: Unter wko.at/wien/parken wird kurz überprüft, ob die Voraussetzungen vorliegen, bevor eine direkte Weiterleitung zum Onlineantrag der MA65 erfolgt. 
  2. Onlineantrag: Hier werden notwendige Daten eingegeben sowie die Zulassungsscheine und der Gewerbeschein hochgeladen. 
  3. Bezahlen: Wer bereits beim Antrag die online Bezahlfunktion nützt kommt am schnellsten zu einer gültigen Servicekarte

Kosten

Mit der Ausnahme hat man das Recht, das Servicefahrzeug länger als 2 Stunden in den bewilligten Bezirken abzustellen. Die vor Ort fällige Parkgebühr ist durch die Ausnahme aber noch nicht bezahlt! Die Parkgebühr kann durch Parkscheine zu € 2,50 pro Stunde bezahlt werden oder durch die Entwertung eines € 4,10 Tagesparkscheines oder eines Wochenparkscheines zu € 20,50 (Parkscheine gültig für den gesamten angegeben Tag/Woche, auch bei Umstellen des Fahrzeugs, in jenen Wiener Kurzparkzonen, in denen die Ausnahme gilt).

Bezug des € 4,10 Tagesparkscheines oder Wochenparkschein € 20,50

Der Tages- oder Wochenparkschein kann in den Stadtkassen in den Magistratischen Bezirksämtern bezogen werden (MBA 1/8, 2, 3, 6/7, 10, 13 bis 19, 21 bis 23). Gültigkeit erlangt dieser Tagesparkschein nur in Kombination mit einer S-Karte. 

Mitarbeiterfahrzeuge

In verschiedenen Branchen ist es üblich, für betriebliche Fahrten Fahrzeuge von Mitarbeitern, z. B. gegen die Verrechnung von Kilometergeld, anstelle von firmeneigenen Firmenfahrzeugen einzusetzen. Für solche Fahrzeuge ist eine Ausnahme grundsätzlich nicht möglich.

Anzahl der Ausnahmen für Serviceautos

Es können so viele Ausnahmen erteilt werden, wie der Betrieb benötigt und (auf Nachfrage) durch Unterlagen belegen kann, dass so viele Autos auch im Einsatz stehen müssen.

Verlängerung der Ausnahme für Serviceautos

In der Regel erfolgt ca. drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Ausnahme eine Verständigung durch die MA 65. Wenn das nicht passiert, muss ein Verlängerungsansuchen an die MA 65 geschickt werden. Dafür reicht ein Mail an die MA 65