Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) im Detail
Detailinformationen zum Vollanwendungsbereich, Teilanwendungsbereich und Vollausnahmebereich des MRG
Lesedauer: 8 Minuten
Stand: 07.11.2024
Der Beitrag erläutert den Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes bei Mietverträgen über Geschäftsräume. Dargestellt wird, wann das Mietrechtsgesetz voll, teilweise oder gar nicht gilt und welche rechtlichen Folgen sich daraus für Vermieter:innen und Mieter:innen ergeben.