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Fünf Holzwürfel mit Häkchen auf hellblauem Hintergrund
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In fünf Schritten zur elektronischen Zu­stellung (eZu­stellung) 

Checkliste eZustellung 

Lesedauer: 2 Minuten

Seit 1.1.2020 gilt das Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Bundesbehörden die elektronische Zustellung ermöglichen. Gleichzeitig werden alle Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, verpflichtet, für Behörden im Weg der elektronischen Zustellung erreichbar zu sein. 

Seit 1.12.2019 ist mit elektronischen Zustellungen der Behörden in den elektronischen Postkorb („Mein Postkorb“) der Unternehmen im Unternehmensserviceportal zu rechnen.

Achtung

eZustellung ist kein E-Mail!

WKO Online Ratgeber: Elektronische Zustellung


Um an der eZustellung teilzunehmen, müssen grundsätzlich folgende Schritte gesetzt werden:

  1. ID-Austria aktivieren: Um eZustellungen empfangen zu können, ist eine Authentifizierung erforderlich. Dies erfolgt am besten über ID Austria. Die ID Austria erhält man entweder durch (online) Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria oder durch Neu-Registrierung bei einer Registrierungsbehörde (Möglichkeit einer online-Vorregistrierung mit der App „ID Austria“). 
  2. Registrierung am Unternehmensserviceportal (USP): Zur Abholung von eZustellungen muss das Unternehmen am USP registriert sein. Die Registrierung ist z.B. mit der ID Austria, über FinanzOnline oder beim Finanzamt möglich. Im Zuge der Registrierung wird ein USP-Administrator des Unternehmens festgelegt.
  3. Einrichtung des Postbevollmächtigten im USP: Der USP-Administrator kann entweder alle E-Government Anwendungen selbst wahrnehmen oder einzelne Funktionen, wie den Postbevollmächtigten, an eine oder mehrere Personen im Unternehmen vergeben. Dieser Postbevollmächtigte kann anschließend mit seinen persönlichen Zugangsdaten die eZustellungen für das Unternehmen abholen. 
  4. Registrierung zur elektronischen Zustellung: Sobald im „Teilnehmerverzeichnis“ des USP eine E-Mail-Adresse vorhanden ist, unter der ein Unternehmen von der eZustellung eines Schriftstückes verständigt werden kann, gilt das Unternehmen als registriert. Dies erfolgt zum Großteil automatisch, daher ist nicht immer eine aktive Registrierung erforderlich:

    a) Kein weiterer Handlungsbedarf besteht für folgende Teilnehmer, da diese automatisch in das Teilnehmerverzeichnis übernommen werden:

    • Teilnehmer von FinanzOnline (die nicht auf die elektronische Zustellung verzichtet haben)
    • Teilnehmer des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV)
    • Teilnehmer eines behördlich zugelassenen Zustelldienstes
      Achtung

      Um die zugestellten Dokumente auch abholen zu können, müssen sich auch diese Unternehmer aktiv im USP registrieren und ihre übernommenen Daten in „Mein Postkorb“ kontrollieren. Nur so kann die Verständigung über die Zustellung auch an eine aktuelle E-Mail-Adresse geschickt werden.

    b) Eine aktive Registrierung zur eZustellung inklusive Aktivierung von „Mein Postkorbmuss in folgenden Fällen im USP vorgenommen werden:

    • kein FinanzOnline-Teilnehmer/Verzicht auf eZustellung in FinanzOnline
    • kein ERV-Teilnehmer 
    • keine Registrierung bei einem behördlich zugelassenen Zustelldienst
  5. Überprüfung der Registrierungsinformationen im USP: Im USP können die E-Mail-Adressen eingesehen, korrigiert bzw. ergänzt werden. Weiters können unter „Mein Postkorb“ (Einstellungen) folgende individuelle Anpassungen vorgenommen werden: Abwesenheiten, Definition der gewünschten Dateiformate, De-/Aktivierung der Weiterleitung in den ERV, Aktivierung der nachweislichen Zustellung unter Verwendung der ID Austria etc.

Stand: 24.09.2025

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