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Neue EU-Schwellenwerte mit 01.01.2024

EU-weite Bekanntmachung im Oberschwellenbereich

Lesedauer: 1 Minute

Auf europäischer Ebene werden grundsätzlich alle zwei Jahre neue EU-Schwellenwerte festgelegt. Das heißt für öffentliche Auftraggeber in Österreich, dass ab 01.01.2024 neue EU-Schwellenwerte gelten.

Hinweis
Öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, Auftragsvergaben oberhalb der so genannten „Schwellenwerte“ EU-weit bekannt zu machen. Bis 31.12.2025 gelten folgende EU-Schwellenwerte, welche für die öffentliche Auftragsvergabe anzuwenden sind:

Auftragsart Schwellenwerte ab 01.01.2024 (exkl. Ust)
Bauleistungen von klassischen AG, zentralen öffentlichen AG und Sektorenauftraggeber 5.538.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen von klassischen AG 221.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen von zentralen öffentlichen AG (wie z.B. BBG und Bundesministerien) 143.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern 443.000 EUR
Beschaffungen, die unter die KonzessionsRL fallen 5.538.000 EUR
Bauleistungen aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit 5.538.000 EUR
Liefer-/Dienstleistungen aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit 443.000 EUR



Wird nun beispielsweise bei einem Bauauftrag der Gesamtauftragswert aller Gewerke in Höhe von 5.538.000 EUR überschritten, so muss dieser Auftrag EU-weit ausgeschrieben werden. Dasselbe gilt bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert in Höhe von 221.000 EUR. 

Stand: 20.03.2025

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