Neue EU-Schwellenwerte mit 01.01.2024
EU-weite Bekanntmachung im Oberschwellenbereich
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Auf europäischer Ebene werden grundsätzlich alle zwei Jahre neue EU-Schwellenwerte festgelegt. Das heißt für öffentliche Auftraggeber in Österreich, dass ab 01.01.2024 neue EU-Schwellenwerte gelten.
Öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Gemeinden sind verpflichtet, Auftragsvergaben oberhalb der so genannten „Schwellenwerte“ EU-weit bekannt zu machen. Bis 31.12.2025 gelten folgende EU-Schwellenwerte, welche für die öffentliche Auftragsvergabe anzuwenden sind:
| Auftragsart | Schwellenwerte ab 01.01.2024 (exkl. Ust) |
|---|---|
| Bauleistungen von klassischen AG, zentralen öffentlichen AG und Sektorenauftraggeber | 5.538.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen von klassischen AG | 221.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen von zentralen öffentlichen AG (wie z.B. BBG und Bundesministerien) | 143.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern | 443.000 EUR |
| Beschaffungen, die unter die KonzessionsRL fallen | 5.538.000 EUR |
| Bauleistungen aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit | 5.538.000 EUR |
| Liefer-/Dienstleistungen aus dem Bereich Verteidigung und Sicherheit | 443.000 EUR |
Wird nun beispielsweise bei einem Bauauftrag der Gesamtauftragswert aller Gewerke in Höhe von 5.538.000 EUR überschritten, so muss dieser Auftrag EU-weit ausgeschrieben werden. Dasselbe gilt bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab einem geschätzten Auftragswert in Höhe von 221.000 EUR.
Stand: 20.03.2025