Neue Altfahrzeugeverordnung (EU) 2026/1738
Die Verordnung enthält Maßnahmen für den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen.
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Stand: 19.08.2026
Die neue Altfahrzeugeverordnung stärkt die Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugbereich. Sie regelt den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen – von der Konstruktion und Herstellung über die Verwendung recycelter Materialien und den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen bis zur Behandlung von Altfahrzeugen und zum Export.
Die neue Altfahrzeugeverordnung (EU) 2026/1738 ist Teil der sogenannten „Green Deals“ und soll die Kreislaufwirtschaft im Fahrzeugbereich stärken. Die neue Verordnung enthält Maßnahmen für den gesamten Lebenszyklus von Fahrzeugen – angefangen von der Konstruktion über die Herstellung bis zur Behandlung von Fahrzeugen, wenn Sie zu Abfall geworden sind. In der EU fallen jedes Jahr 6,5 Millionen Altfahrzeuge an.
Beispielsweise werden folgende Punkte geregelt:
- Nachhaltiges Design von Fahrzeugen
- Verwendung von recycelten Materialien
- Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen
- Strengere Regeln für das Lebensende von Fahrzeugen
- Verschärfung für den Export von Gebrauchtfahrzeugen
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, das ist der 13. August 2026. Sie gilt grundsätzlich ab dem 1. September 2028 – manche Artikel haben aber ein abweichendes Wirksamkeitsdatum:
- So gelten die Artikel 4 Absatz 3, Artikel 5 Absätze 2 bis 9, Artikel 6 Absätze 4 bis 9, Artikel 6 Absatz 11, Artikel 7 Absätze 3 und 4, Artikel 9 Absatz 7, Artikel 11 Absatz 4, Artikel 12 Absatz 2, Artikel 13 Absatz 6, Artikel 14 Absatz 4, Artikel 15 Absatz 6, Artikel 21 Absatz 2, Artikel 22 Absatz 6, Artikel 26 Absatz 3, Artikel 37 Absatz 3, Artikel 41 Absatz 3, Artikel 46 Absatz 5 und Artikel 50 Absatz 5 ab dem 14. September 2026.
- Artikel 53 gilt ab dem 13. August 2026 (Betrifft die Stoffverbote der EU-Batterienverordnung)
- Artikel 55 gilt ab dem 1. September 2032.
Weiterführende Links zu Altfahrzeugen
- Verordnung (EU) 2026/1738 über Anforderungen an die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und über die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen
- Informationen zur neuen EU-Altfahrzeugeverordnung beim Europäischen Parlament
- Informationen zur nationalen Altfahrzeugeverordnung auf den Seiten der WKÖ