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Nahaufnahme zweier Personen in Anzügen, die sich die Hände schütteln
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United States-Mexico-Canada Agreement

Das NAFTA-Nachfolgeabkommen und dessen Auswirkungen auf österreichische Unternehmen in Nordamerika

Lesedauer: 3 Minuten

USA
05.08.2026

Kurze Erklärung des USMCA

Das United States–Mexico–Canada Agreement (USMCA) ist das Freihandelsabkommen zwischen den USA, Kanada und Mexiko. Es trat am 1. Juli 2020 in Kraft und löste das seit 1994 bestehende North American Free Trade Agreement (NAFTA) ab. Ziel des Abkommens ist es, den Handel und die Investitionen zwischen den drei Mitgliedstaaten zu fördern, Handelshemmnisse abzubauen und moderne Regelungen unter anderem für den digitalen Handel, den Schutz geistigen Eigentums sowie Arbeits- und Umweltstandards zu schaffen.

Ablauf des USMCA

Das USMCA ist zunächst auf 16 Jahre angelegt und sieht sechs Jahre nach seinem Inkrafttreten eine verpflichtende gemeinsame Überprüfung (Joint Review) vor. Stimmen alle drei Vertragsstaaten einer Fortführung zu, verlängert sich das Abkommen automatisch um weitere 16 Jahre. Bei der ersten Joint Review am 1. Juli 2026 sprach sich die US-Regierung jedoch gegen eine Verlängerung in der bestehenden Form aus, während Kanada und Mexiko ihre grundsätzliche Unterstützung für das Abkommen bekräftigten. Hintergrund der US-Position sind Forderungen nach einer stärkeren regionalen Wertschöpfung, strengeren Ursprungsregeln – insbesondere im Automobilsektor – sowie Maßnahmen zur Verringerung der US-Handelsdefizite. Das USMCA bleibt dennoch unverändert in Kraft. Gemäß Artikel 34.7 folgen nun bis spätestens 2036 jährliche Überprüfungen (Annual Reviews), in deren Rahmen die Vertragsstaaten jederzeit eine Verlängerung oder Änderungen des Abkommens vereinbaren können. Wird bis 2036 keine Einigung erzielt, läuft das USMCA aus. Für Unternehmen bedeutet dies, dass die bestehenden Handelsvorteile vorerst erhalten bleiben, gleichzeitig jedoch eine erhöhte Planungsunsicherheit hinsichtlich der künftigen Ausgestaltung des nordamerikanischen Wirtschaftsraums besteht.

Bedeutung für österreichische Unternehmen

Für österreichische Unternehmen mit Produktionsstandorten, Tochtergesellschaften oder etablierten Lieferketten in Nordamerika bleibt das USMCA ein zentraler Wettbewerbsfaktor. Für österreichische Niederlassungen in Nordamerika gelten beispielsweise strengere Ursprungsregeln, die erfüllt werden müssen, damit Waren innerhalb des USMCA-Raums zollfrei gehandelt werden können. Änderungen der Ursprungsregeln oder anderer Marktzugangsvoraussetzungen können daher unmittelbare Auswirkungen auf Lieferketten, Produktionsstandorte und Investitionsentscheidungen österreichischer Unternehmen haben.

Die jährlichen Überprüfungen können insbesondere Änderungen bei Ursprungsregeln, branchenspezifischen Vorgaben oder Marktzugangsbedingungen mit sich bringen. Betroffene Unternehmen sollten die Verhandlungen daher laufend beobachten und ihre Lieferketten sowie Investitionsentscheidungen regelmäßig überprüfen. Gleichzeitig bietet das USMCA weiterhin die Chance, den integrierten nordamerikanischen Markt mit seinen rund 500 Millionen Konsumentinnen und Konsumenten effizient zu erschließen.

Voraussetzungen

Erfüllung der produktspezifischen Ursprungsregeln (Rules of Origin): Die Ware muss die im USMCA festgelegten Ursprungsregeln erfüllen. Je nach Produkt sind insbesondere ein Tarifwechsel (Tariff Shift), ein bestimmter Regional Value Content (RVC) oder andere produktspezifische Voraussetzungen nachzuweisen.

Nachweis des präferenziellen Ursprungs: Unternehmen müssen den Ursprung der Ware mittels einer USMCA-konformen Certification of Origin belegen, die erforderlichen Unterlagen aufbewahren und diese im Rahmen einer möglichen Zollprüfung vorlegen können.

Alle Anforderungen finden Sie auf der Webseite.

Beispiel Automobilindustrie

Der Regional Value Content (RVC) wurde schrittweise von 62,5 % auf 75 % erhöht. Das bedeutet, dass beispielsweise ein in Mexiko produziertes Fahrzeug mindestens 75 % seiner Wertschöpfung aus den USA, Kanada oder Mexiko beziehen muss, um von den Zollpräferenzen des USMCA profitieren zu können. Zusätzlich müssen je nach Fahrzeug 40 bis 45 % des Warenwerts in Produktionsstätten mit einem durchschnittlichen Stundenlohn von mindestens 16 US-Dollar entstehen (Labor Value Content). Zudem müssen Fahrzeughersteller mindestens 70 % ihres Stahls und Aluminiums aus Nordamerika beziehen.

Weitere Informationen

Ergänzende Erläuterungen zur Anwendung des USMCA, häufige Fragen sowie Hinweise zur Nachweisführung finden Unternehmen in den USMCA Interim Final Rule Frequently Asked Questions der U.S. Customs and Border Protection (CBP).

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