Buchhaltung

Berufsbild Buchhalter:in

Laut Bilanzbuchhaltungsgesetz

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Die Buchhalter:innen sind lt. Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) gesetzliche Mitglieder der Wirtschaftskammern Österreich und kompetente Partner:innen im Bereich des Finanz- und Rechnungswesens. Die Buchhaltungsberufe handeln praxisnah und erfolgsorientiert und sind bestrebt, wirtschaftliche Abläufe so effizient wie möglich zu gestalten.

Durch die Leistungen der Buchhaltungsberufe werden vor allem bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) Ressourcen freigesetzt, die es den Unternehmer:innen ermöglichen, sich auf das Kerngeschäft zu konzentrieren. Zusätzlich können die Betriebe jederzeit auf das Fachwissen "ihrer" Buchhalter:innen lt. BibuG zurückgreifen. Dadurch leisten die Buchhalter:innen lt. BibuG einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung und Expansion der Unternehmen und unterstützen die Absicherung des wirtschaftlichen Erfolgs. Die Buchhalter:innen sind somit ein wichtiger Stabilisierungsfaktor für die heimische Wirtschaft.

Die Buchhalter:innen erledigen die anfallenden Arbeiten in der Buchhaltung, in der Kostenrechnung sowie des Jahresabschlusses zuverlässig, zeitgerecht und kundenorientiert. Sie bedienen sich moderner elektronischer Datenverarbeitungssysteme sowie anderer zur Verfügung stehender Instrumente und Methoden.

Zuständige Behörde ist der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bilanzbuchhaltungsbehörde.

Da auch Leistungen aus anderen Gewerben erbracht werden können (gemäß § 32 Gewerbeordnung 1994), welche die Leistungen der Buchhalterin und des Buchhalters lt. BibuG wirtschaftlich sinnvoll ergänzen, kann der Unternehmerin und dem Unternehmer ein umfassendes Service geboten werden.

Zu fairen Konditionen bieten die Buchhalter:innen lt. BibuG:

  • Geschäftsbuchhaltung (Pagatorische Buchhaltung) einschließlich der Erstellung der Saldenlisten
  • Kalkulation- Kostenrechnung (Kalkulatorische Buchhaltung)
  • Erstellung der Einnahmen/Ausgaben-Rechnung
  • Unterstützung im Bereich der kaufmännischen Büroorganisation:
    Anlegen und Führen von Akten, Statistiken, Karteien und Dateien (z.B. Personal-, Krankenstands-, Urlaubsdatei, kaufmännischer Schriftverkehr, Abgabentermine, Mahnwesen, Zahlungsverkehr)
  • Unterstützung im Umgang mit spezifischer Hard- und Software
  • Erbringung sämtlicher Nebentätigkeiten gemäß § 32 der Gewerbeordnung 1994
  • Vertretung und Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldung einschließlich der zusammenfassenden Meldungen
  • Akteneinsicht auf elektronischem Wege
  • Vertretung einschließlich der Registrierung, der Beendigung und der Abgabe von Erklärungen in Angelegenheiten des Umsatzsteuer One-Stop-Shop (OSS)
  • Erbringung sämtlicher Beratungsleistungen im Zusammenhang des Berechtigungsumfanges
  • die Vertretung in allen Angelegenheiten der An- und Abmeldung von Registrierkassen
  • die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer einschließlich der Meldung des wirtschaftlichen Eigentümers auf der Basis der Angaben ihrer Mandant:innen und der Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer:innen im Auftrag ihrer Mandant:innen

Welche Rechte haben Buchhalter:innen?

  • Annahme oder die Gewährung von Provisionen oder die Weitergabe von Aufträgen unter Provisionsvorbehalt
  • Es gibt keine speziellen Einschränkungen in der Werbung für ihre Dienstleistungen
  • Das Bilanzbuchhaltungsgesetz ermächtigt Buchhalter:innen, für einzelne und übliche Aufgaben, Angehörige anderer selbständiger Berufe durch Werkvertrag heranzuziehen

Vorteile für Ihr Unternehmen

  • Öffentliche Bestellung als Buchhalter:in - nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen (Qualitätssicherung). Die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen und die Bestellung erfolgt durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde
  • Verschwiegenheitspflicht – diese erstreckt sich auch auf persönliche Umstände sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse die bei Durchführung erteilter Aufträge bekannt geworden sind
  • Zeugenentschlagungsrecht im Verwaltungs-, Abgaben-, Zivil- und Strafverfahren hinsichtlich dessen, was den Berufsberechtigten in Ausübung ihres Buchhaltungsberufes bekannt geworden ist
  • Es besteht die gesetzliche Verpflichtung jährlich 15 Lehreinheiten an facheinschlägiger Weiterbildung nachzuweisen. Die Kontrolle erfolgt durch die Bilanzbuchhaltungsbehörde
  • Alle Berufsberechtigten sind verpflichtet, einen Berufssitz zu haben. Grenzüberschreitende Dienstleistungen und Niederlassungen sind grundsätzlich möglich. Die entsprechenden EU-Regelungen müssen erfüllt werden
  • Das Bilanzbuchhaltungsgesetz ist mit 01.01.2007 in Kraft getreten. Demzufolge können Berufsberechtigungen als Buchhalter:in nur bei der Bilanzbuchhaltungsbehörde beantragt werden
  • Buchhalter:innen sind gesetzlich verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Versicherungssumme muss mindestens EUR 72.673,- für jeden einzelnen Versicherungsfall sein

Ein echter Wettbewerbsvorteil

Buchhalter:innen übernehmen Aufgaben ihrer Auftraggeber:innen  und helfen dadurch, die Entwicklung von Unternehmen positiv zu gestalten, Schwachstellen zu erkennen und diese zu beseitigen. Buchhalter:innen stärken das Fundament eines Betriebes und haben für fast jedes Problem die richtige Lösung.

Stand: 16.11.2022