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Versicherungs-ABC: T

Die wichtigsten Fachausdrücke, Begriffe und Definitionen

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Fachausdrücke, Begriffe, Definitionen aus dem Versicherungswesen ausführlich und verständlich erklärt.

Taggeldversicherung:

  1. Krankenhaustagegeld: dient zur finanziellen Absicherung erhöhter Belastungen wie Selbstbehaltsbeträge, Verdienstentgang, Kinderbetreuung, Versorgung von Haustieren während eines Krankenhausaufenthaltes. Ausbezahlt wird das versicherte Taggeld  pro Tag eines Spitalsaufenthaltes, bei manchen Versicherern wird es nach Unfall verdoppelt.
  2. Kranken(tag)geld: die vereinbarte Entschädigung wird bei Krankheit oder Unfall bis zur Genesung bzw. für eine bestimmte Dauer für den Verdienstausfall bzw. Gewinnentgang geleistet.

Tarif ist die "Preisliste" der Versicherer für die einzelnen Produkte. Im Tarif sind die > Prämien für ein durchschnittliches > Risiko, die Annahmerichtlinien und die Zielmarktdefinition enthalten.

Versicherer sind in der Tarifgestaltung weitgehend frei, müssen aber dennoch bestimmte gesetzliche Vorschriften, wie das Gleichbehandlungsgebot beachten. Die mathematischen Grundlagen der Tarife sind der Aufsichtsbehörde bekannt zu geben. 

Weicht das zu versichernde Risiko von der Norm ab bzw. handelt es sich um Großrisiken so kann eine Einzeltarifierung erfolgen.

Schäden an Sachen, die bei oder infolge ihrer Benützung, Beförderung, Bearbeitung oder einer sonstigen Tätigkeit an oder mit ihnen entstehen, sind grundsätzlich von der > Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. 

Im betrieblichen Bereich können solche Schäden (mit begrenzter Versicherungssumme) gegen Mehrprämie versichert werden, im Privatbereich sind Tätigkeitsschäden in der erweiterten Privathaftpflichtdeckung mitversichert.

Grundsätzlich nicht versichert sind Schäden an Sachen, die entliehen, gemietet, in Verwahrung genommen wurden oder einer  Reparatur unterzogen werden

Taxe bedeutet, dass der Versicherungswert für den Schaden- bzw. Leistungsfall auf einen bestimmten Betrag festgesetzt wird (feste Taxe). Im Totalschaden wird der vereinbarte Wert (Taxe) geleistet und damit eine Unterversicherung vermieden. (außer die Taxe ist erheblich höher als der tatsächliche Wert der versicherten Sache).

Taxe-Vereinbarungen gibt es in der Boots- und Yachtkaskoversicherung und bei der Versicherung von Kunst- und Sammlerobjekten.

In der > Betriebsunterbrechungsversicherung für Selbstständige und freiberuflich Tätige bedeutet die Taxenvereinbarung, dass die Versicherungsleistung ohne Nachweis des tatsächlich entgangenen Deckungsbeitrages (zu einer festen Taxe) pro Ausfallstag erbracht wird.

Taxevereinbarungen sind von den Versicherern summenmäßig limitiert und dürfen nicht zu einer Bereicherung des Versicherten führen.

Am Markt können > Lebensversicherung mit Teilauszahlungsvereinbarung während der Vertragslaufzeit abgeschlossen werden.

Es gibt Varianten, bei denen zu festen Terminen oder bei Bedarf des Versicherungsnehmers Teile der angesammelten Sparsumme ausbezahlt oder aber zugeteilte Gewinnbeteiligungen entnommen werden können.

Teilhaberversicherung ist eine > Ablebensversicherung, die von Gesellschaften eines Unternehmens abgeschlossen wird, um bei Ableben eines Mitgesellschafters bzw. Teilhabers die finanziellen Ansprüche der Erben abzusichern.

Im Unterschied zum > Totalschaden bedeutet ein Teilschaden die teilweise Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sache, sodass eine Reparatur möglich ist. Der Versicherer ersetzt die Reparaturkosten und eine allfällige Wertminderung.

Teilungsabkommen sind Vereinbarungen zwischen Versicherungen untereinander und Versicherern und Sozialversicherungen zur Teilung von Schadensleistungen.   

Das Abkommen zwischen Kfz-Versicherern sieht vor, dass die > Kollisionskaskoversicherung des unschuldig an einem Unfall Beteiligten 50 % des Schadens an die > Kfz-Haftpflichtversicherung des schuldigen Lenkers bezahlt (aus einer > Elementarkasko fließt eventuell ein Anteil des Glasbruchschadens).

Solche Schadensleistungen aufgrund des Teilungsabkommens führen nicht zu einer Herabstufung im > Bonus-Malus-System der > Kaskoversicherung.

> Kapital(lebens)versicherung mit festem Auszahlungstermin, das heißt, die Auszahlung erfolgt zu einem bei Vertragsabschluss festgelegten Termin. 

Bei Ableben der versicherten Person entfällt die Prämienzahlung bis zum Vertragsablauf. Die Term-Fix Versicherung wird meist als > Heiratsvorsorge oder > Ausbildungsversicherung für Kinder abgeschlossen.

Terrorakte sind solche, die zur Erreichung bestimmter Ziele (politische, religiöse, ethnische oder ideologische) eingesetzt werden um auf staatliche Einrichtungen Druck auszuüben bzw. Einfluss zu nehmen.

Für die Versicherung von Schäden durch Terroranschläge wurde in Österreich 2003 der Österreichische Versicherungspool zur Deckung von Terrorrisiken geschaffen – dieser ist mit 200 Millionen von den Versicherungen dotiert – wobei jeder Schadenfall bis max. 5 Mio gedeckt wird. Übersteigt die Gesamtschadensumme die 200 Millionen-Grenze, so werden die Geschädigten nur aliquot befriedigt. 

Anders wie in mehreren europäischen Staaten beteiligt sich der österreichische Staat nicht am Versicherungspool.

Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind > Haftpflichtversicherungen, > Rechtsschutzversicherungen und > Transportversicherungen.

Als Halter von Tieren haftet man unbeschränkt für Personen- und Sachschäden die das Tier verursacht. Eine Tierhalterhaftpflicht, wie etwa für Hunde oder Pferde deckt solche Schäden oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche Dritter ab.

Die Hundehaftpflicht ist in den meisten Bundesländern verpflichtend vorgeschrieben. Für Katzen und Kleintiere ist die Haftpflicht im Rahmen einer > Haushaltsversicherung in der Privathaftpflicht mitversichert.

Bei einem Tippgeber handelt es sich um ein freies Gewerbe, das zur Namhaftmachung von Personen für die Beratung oder den Abschluss einer Versicherung berechtigt.

Die Beratung bzw. Vermittlung der Versicherungsverträge selbst bleibt dem Versicherer oder zur Versicherungsvermittlung berechtigten Gewerbetreibenden vorbehalten.

Der Tippgeber darf ausschließlich die Kontaktdaten potentieller Versicherungskunden weiterleiten, selbst aber weder beraten noch vermitteln.

Ein technischer Totalschaden bedeutet die völlige Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust der versicherten Sache. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Reparaturkosten (zuzüglich einer eventuellen Wertminderung) den > Wiederbeschaffungswert zuzüglich > Restwert der beschädigten versicherten Sache übersteigen.

In der Kfz-Versicherung wird in diesem Fall der Wert des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Schaden (unter Berücksichtigung des Alters und Zustands und der gefahrenen Kilometer) abzüglich Restwert (Wrackwert) bezahlt.

Wurde in der > Sachversicherung eine Neuwertversicherung vereinbart, so erhält man bedingungsgemäß eine > Neuwertentschädigung
Die > Haftpflichtversicherung leistet im Totalschadenfall grundsätzlich nur den Zeitwert als Schadenersatz.

Die Transportversicherung ist die älteste Versicherungssparte der Menschheit (seit ca. 2000 vor Christus). Die Warentransportversicherung bietet – unabhängig von der Haftung des Transporteurs – Schutz vor Risiken, denen die transportierten Güter während Land-, See- oder Lufttransporte, Reisen,  Aufenthalte und Zwischenlagerungen ausgesetzt sind.

Versichert sind die Güter bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bei "Eingeschränkter Deckung" gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Transportmittelunfall und Naturkatastrophen oder bei "Voller Deckung" (> All-Risk-Deckung) für alle möglichen Risiken – ausgenommen jene, die ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen sind.

Zu den Transportversicherungen gehören auch: Reisegepäckversicherung,  Ausstellungs- und Messeversicherung, Juwelierwaren- und Reiselagerversicherung,  Musterkollektionsversicherung, > Musikinstrumentenversicherung, Fotoapparate-, oder Golfausrüstungsversicherung, > Kunstversicherung, > Valorenversicherung sowie die Versicherung für Umzugsgut und die Jagd- und Sportwaffenversicherung.

Weitere Versicherungs-Begriffe:

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Stand: 03.07.2020