Aktuelles Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
Abtrennung | Aufkleber | Maskenpflicht und Personen | Investitionsprämie | Corona-Ampel | Rad und E-Scooter | Gelegenheitsverkehrsnovelle |
Bundes- und Landesbetriebsordnung in Broschüren
Seit Dienstag nachmittags, 22.12.2020 sind die aktuellen Broschüren mit der Bundes- und Landesbetriebsordnung in der Wirtschaftskammer Wien beim Portier zu Abholung aufgelegt. Die Öffnungszeiten der Wirtschaftskammer Wien:
- Montag 08:00 – 17:00
- Dienstag 08:00 – 17:00
- Mittwoch 08:00 – 17:00
- Donnerstag 08:00 – 17:00
- Freitag 08:00 – 14:00
Über die Feiertage gibt es eine eigene Regelung. Wir werden Sie darüber separat informieren.
Information des UKH Meidling für Taxilenker
Die Fachgruppe Wien der Beförderungsgewerbe mit PKW wurde vom Traumazentrum Wien, Standort Meidling (vormals UKH Meidling) gebeten, Sie darüber zu informieren, dass den Anweisungen des Krankrenhauspersonals, insbesondere der Portiere, Folge zu leisten ist. Aufgrund der aktuellen Restriktionen zur Vermeidung der Verbreitung von COVID-19 ist es nicht gestattet im UKH Meidling die Toiletten zu benutzen. Des Weiteren ist es nicht gestattet das Gebäude zu betreten, um Getränke, Fahrkarten und dergleichen zu erwerben bzw. um den Bankomaten zu nutzen.
Um Konflikte generell zu vermeiden, fordern wir alle Taxilenker nochmals dazu auf das Gebäude des UKH Meidling nicht zu betreten, und den Anordnungen des Krankenhauspersonals Folge zu leisten. Bedenken Sie beim Umgang mit dem Krankenhauspersonal, dass das Verhalten eines Taxilenkers laut § 19 Abs. 1 der Bundesbetriebsordnung „während des Dienstes besonnen, rücksichtsvoll und höflich“ zu sein hat.
Ermittlung wegen eines versuchten Polizeitricks
Maßnahmen gegen die Novellierung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes - Schreiben an die Nationalratsabgeordneten
Beigefügt finden Sie ein Muster-Schreiben, das von möglichst vielen Taxiunternehmen an alle Wiener Nationalratsabgeordnete im Laufe des heutigen Tages und des Wochenendes ausgesendet werden soll. Es soll zeigen, dass es viele Taxiunternehmen in Österreich gibt, die die Novellierung ablehnen.
Achtsamer und respektvoller Umgang mit Rad- und E-Scooterfahrern
Bitte beachten Sie den empfohlenen Mindestabstand (1,5 m) zwischen Fahrrädern bzw. E-Scootern (sind mit Fahrrädern gesetzlich gleichgestellt) und Kraftfahrzeugen beim Überholvorgang. So können Sie zur Sicherheit im Straßenverkehr und zu einem besseren Image unserer Branchen beitragen. Insbesondere auf stark befahrenen Straßenzügen kann es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommen. Daher sind alle Verkehrsteilnehmer gefragt sich entsprechend zu verhalten, damit solche Situationen oder gar Unfälle vermieden werden können.
Corona-Ampel – Sicherheitsmaßnahmen im Taxi
Unabhängig von der Farbe der Corona-Ampel sind immer die nachstehenden Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Bitte halten Sie sich an die MNS-Mund-Nasen-Schutz- und Abstandsregeln.
Investitionsprämie für Ökologisierung von PKWs
Anschaffung und Umrüstung von PKWs für Personenbeförderung mit alternativen Antrieben vom AWS werden gefördert.
- Gefördert wird die Anschaffung und Umrüstung von PKWs (M1)-Fahrzeugen mit alternativen, fossil-freien Antrieben.
- Gefördert wird die Anschaffung von Plug-In Hybrid (PHEV) und Range Extender (REX, REEV)-Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Klasse M1), sofern deren vollelektrische Reichweite mehr als 40 km beträgt und deren Brutto-Listenpreis (Basismodell) EURO 70.000,00 nicht überschreitet.
- Investitionen in Mobilitätsmanagement, umweltfreundliche Personenmobilität, bedarfsorientierte Verkehrssysteme.
- Gefördert werden auf betrieblicher und touristischer Ebene die Einrichtung bedarfsorientierter Verkehrssysteme sowie Maßnahmen zur Transportrationalisierung. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der Umstellung von Transportsystemen, Fuhrparks und Flotten auf alternative Antriebe und Kraftstoffe.
Hilfestellung bei Inanspruchnahme der Investitionsprämie
- Der Fragenkatalog (FAQ´s) der aws enthält alle detaillierten Informationen rund um die Investitionsprämie.
- Die kompakten Förderungsmodalitäten (Wer, Was, Wie) zu Ihrer Info.
Der Einfachheit halber haben wir die relevantesten Fragen/Antworten herauskopiert:
- In welchem Zeitraum muss die Investition getätigt werden, um die Prämie zu erhalten?
Es werden nicht rückzahlbare Zuschüsse an Unternehmen gewährt, die zwischen dem 1.8.2020 und 28.2.2021 erste Maßnahmen für die aktivierungspflichtigen Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen vornehmen und bis spätestens 28.2.2022 (Ausnahme für Großprojekte – siehe Seite 7, Punkt 5.3.4 der Förderrichtlinie) umsetzen. Es muss mit der Investition vor dem 1.3.2021 begonnen worden sein, wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen. - Höhe der Förderung
7 Prozent der förderfähigen Investitionen und 14 Prozent bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
Untergrenze: EUR 5.000,00 ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen zB auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,00 belaufen.
Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen). - Ab wann ist eine Antragstellung möglich?
Die Antragstellung für diesen Zuschuss ist ab dem 1. 9.2020 unter https://foerdermanager.aws.at/#/ möglich. - Wie laufen Antrag und Entscheidung?
Antragstellung: ab dem 1.9.2020 bis 28.2.2021
Abrechnung: Bei positiver Förderungszusage ist binnen drei Monaten ab Inbetriebnahme und Bezahlung (unbeschadet üblicher Haftrücklässe) der Unternehmensinvestition eine Endabrechnung online via aws Fördermanager vorzulegen.
Auszahlung: nach Vorlage der Abrechnung und durchgeführter Prüfung grundsätzlich als Einmalzahlung und unmittelbar.
Klarstellung Maskenpflicht und Personenzahl pro Reihe
Die Benützung von Taxis, Fahrtdiensten (Behinderten- und Patiententransporte) und Mietwägen mit Chauffeur ist nur zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur 2 Personen befördert werden. Zusätzlich muss gegenüber anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten und ein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens einem Meter nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden. Das Tragen von MNS gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen das Tragen nicht zugemutet werden kann.
Durch die 6. Novelle zur COVID-19 Lockerungsverordnung, die am 29.6 kundgemacht wurde, ist es zu keinen weiteren Änderungen für die Personenbeförderungsbranche gekommen. Neu ist nur, dass die Gültigkeit der Lockerungs-VO bis 31. Dezember 2020 verlängert wurde.
Warnung – Falsche Polizisten Trick
Das Bundeskriminalamt bittet um Unterstützung, da ältere Menschen immer wieder Opfer des sogenannten „Falschen-Polizisten-Tricks“ werden. Es wurde ein Folder erstellt, um Taxilenkerinnen und Taxilenker über diese Vorgehensweise der Täter zu informieren und Tipps für den Umgang mit dieser Situation zur Verfügung zu stellen.
Konzessionsprüfung für Personenbeförderung mit PKW
Aufgrund der aktuellen Lage im Zusammenhang mit Covid-19 (Coronavirus) wird die Konzessionsprüfung für Personenbeförderung mit PKW (Taxi-Mietwagen) mit dem Termin 15. April 2020 - 30. Juni 2020 (Anmeldeschluss war der 4. März 2020) verschoben. Alle bereits für die Konzessionsprüfung angemeldeten KandidatInnen werden rechtzeitig zum neuen Prüfungstermin schriftlich eingeladen!
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsreferat: +43 1 4000-DW 97143, 97146 oder 97106. MA 63-898341-2019
Beklebungsaktion - Sicheres Transportmittel in Zeiten des Coronavirus
Die Fachgruppe Wien der Beförderungsgewerbe mit PKW unterstützt die Beklebung von Fahrzeugen mit dem Hinweis, dass regelmäßig desinfiziert wird mit EUR 5,00 brutto pro Fahrzeug.
Die Fachgruppe leistet damit einen Beitrag zur Vertrauensbildung und zum Image der Taxibranche als sicheres Transportmittel in Zeiten des Coronavirus.
Mit der Abwicklung der Aktion ist betraut:
TAXI Orlic KG
E taxiorlic@gmail.com
T+43 650 923 58 81 und T +43 1 890 27 19
Perfektastrasse 24, 1230 Wien
Abtrennung zwischen Fahrersitz und hinterer Sitzreihe
Nach Rücksprache mit der MA 63 und dem TÜV Austria kann Ihnen die Fachgruppe Wien der Beförderungsgewerbe mitteilen, dass eine Abtrennung zwischen Fahrersitz und hinterer Sitzreihe aufgrund der Ansteckungsgefahr durch den Coronavirus unter vier Voraussetzungen möglich ist:
- Die Abtrennung muss durchsichtig sein, damit zwischen Fahrgast und Taxilenker Sichtkontakt herrschen kann.
- Eine Kommunikation zwischen Taxilenker und Fahrgast muss möglich sein.
- Die Zahlungsabwicklung muss weiterhin ohne Behinderung gewährleistet sein.
- Die Abtrennung muss gut befestigt sein, und muss aus einem Material sein, dass weder scharfkantig ist noch splittert. Im Falle eines Unfalls darf der Fahrgast durch die Abtrennung nicht verletzt werden. Ein weiches Material ist empfehlenswert. Diese Kriterien werden insbesondere von durchsichtigen Kunststofffolien erfüllt.
Desinfektion von Fahrzeugen
Der Fachgruppe Wien der Beförderungsgewerbe mit PKW wurden folgende Servicebetriebe genannt, die auch jetzt Desinfektionen von KFZ-Innenräumen anbieten:
- Auto Magic KFZ-Service GmbH
Himberger Straße 50
1100 Wien
T +43 1 688 53 33- 0
F +43 1 688 53 33- 99
M +43 699 113 976 48
E c.steidl@automagic.eu
W www.automagic.at - Urban Car Wash e.U
Johannagasse 28
1050 Wien
M +43 699 106 655 01
Weitere Informationen zur Personenbeförderung mit PKW
Corona Krise; Zulassungsstellen; Reduzierung auf Notbetrieb
Anforderung von Fachgruppenbestätigungen
Corona: Reinigung bzw. Hygiene von Fahrzeugen
-
Newsletter Taxi
Anmeldungen und aktuelle Informationen aus Wien
-
Änderungen mit 01.01.2020 GelVG
Am 1.1.2020 treten Ausnahmen vom Taxitarif in Kraft
-
Flughafen Wien
Regelungen ab 1.1.2020
-
Amtliches Wiener Straßenverzeichnis
Information der Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW (Taxi)
-
Taxi-Standplatz-Infos
Spezielle Informationen zu Taxi-Standplätze in Wien wie Neuerungen und Veranstaltungen
-
Checkliste für Taxiunternehmen
Bestätigung der Gegenstände, die übergeben werden
Vorausinformation KV-Abschluss für Angestellte
Gesammelte Information in der KV-Datenbank