th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Informationen für Neugründer im Klein-Transportgewerbe

Die wichtigsten Informationen haben wir hier für Sie zusammen gestellt

Gelangen Sie direkt zu folgenden Themen:


Gewerbeberechtigung

Das Gewerbe für Klein-Transporteure ist ein freies Gewerbe. Das bedeutet, dass zur Erlangung eines Gewerbescheins keine außergewöhnlichen Voraussetzungen oder Befähigungsnachweise zu erfüllen sind.

Die generellen Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung:

  • Eigenberechtigung
  • Vollendung des 18. Lebensjahres,
  • Vorliegen keiner gesetzlichen Ausschließungsgründe wie z.B. Finanzstrafdelikte,
  • Vorliegen eines Aufenthaltstitels zur Ausübung des Gewerbes - für Nicht-EWR/EU-Bürger 

Die zuständige Gewerbebehörde ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Gewerbestandortes und daher - je nach Standort - die Bezirkshauptmannschaft, der Magistrat der Stadt oder in Wien das zuständige Magistratische Bezirksamt.  

Die kostenlose Gründungsberatung umfasst folgende Serviceleistungen:

  • An den oben angeführten Standorten ist die Gewerbeanmeldung online möglich. Bitte nehmen Sie dazu Ihren Reisepass mit.
  • Sie erhalten den unterschriftsreifen Ausdruck aller Formulare zur Gewerbeanmeldung.
  • Im Falle der NEUGRÜNDUNG bzw. ÜBERNAHME nach dem Neugründungsförderungsgesetz (NEUFÖG) erhalten Sie eine Bestätigung, die Ihnen bei vielen Behörden einen Großteil der Gebühren erspart.

Zum Gründerservice


Die Wahl der Rechtsform

Sie müssen sich entscheiden, in welcher Rechtsform Sie ihr Gewerbe ausüben wollen. Grundsätzlich kann man zwischen

  • Einzelunternehmen und

  • Gesellschaften

unterscheiden. Gesellschaften zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass es mindestens zwei Gesellschafter gibt - Ausnahmen sind jedoch möglich.

Bei den Gesellschaften wird zwischen

  • Personengesellschaften und

  • Kapitalgesellschaften

unterschieden.

Ein Überblick der Rechtsformen


Im Normalfall ist für den Fall einer erstmaligen Gründung die Rechtsform das "Einzelunternehmen", da in diesen Fällen nur eine Einnahmen-Ausgaben Rechnung zu erfolgen hat.

Detailierte Infos zum Einzelunternehmen


Bei Personengesellschaften unterscheidet man v.a. zwischen

Bei Kapitalgesellschaften wird u.a. zwischen

  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung

  • und Aktiengesellschaft

unterschieden.

Bitte beachten Sie bei allen Rechtsformen insbesondere die neuen Vorschriften zum Auftreten im Geschäftsverkehr (Firmenwortlaut).


Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer

Mit dem Besitz eines Gewerbescheines ist die gesetzlich festgelegte Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer Österreich verbunden. Die Mitgliedschaft endet erst mit Löschung der Gewerbeberechtigung, z.B. durch Zurücklegung bei der Gewerbebehörde. Durch eine Ruhendmeldung endet die Mitgliedschaft zur Wirtschaftskammer nicht, es besteht weiterhin Grundumlagenpflicht, jedoch - bei längerer Dauer - in reduziertem Rahmen.

Mitglieder der Wirtschaftskammer sind zur Zahlung der Kammerumlage 1, im Falle der Beschäftigung von Dienstnehmern der Kammerumlage 2 sowie einer Grundumlage verpflichtet. Die von allen Mitgliedern entrichteten Grundumlagen sind die wesentliche finanzielle Basis für die Arbeit der Fachvertretungen und Fachverbände. Die Höhe der Umlage, sowie die Höhe des Mindestbeitrages ist davon abhängig, in welchem Bundesland ein Unternehmen betrieben wird. In Wien beträgt die jährliche Grundumlage 2019 für den Kleintransport:

  • Für Einzelfirmen: EUR 190,00
  • Gebietskörperschaften, Genossenschaften, Vereine und alle anderen juristischen Personen (GesmbH, AG, Ausl. Rechtsformen): EUR 380,00

Bei Vorhandensein mehrerer Berechtigungen in verschiedenen Bereichen können auch mehrere Mitgliedschaften in verschiedenen Fachorganisationen entstehen (so kann es zu einer Grundumlagenpflicht in mehreren Fachgruppen kommen).

Durch Ihre Mitgliedschaft haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Serviceleistungen wie

  • Vermittlung von Informationen sowohl rechtlicher als auch branchenspezifischer Art,
  • Teilnehme an fachspezifischen Veranstaltungen,
  • Auskünfte über Kollektivverträge und Arbeitsrecht,
  • Neugründerberatungen,
  • Informationen hinsichtlich Events und Preisverleihungen u.v.m. 

in Anspruch zu nehmen. Auch für die Gewährung von speziellen Förderungen ist die Mitgliedschaft oft Voraussetzung.


Sozialversicherung

Von der Pflichtversicherung in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft werden Gewerbetreibende und Gewerbegesellschafter umfasst. Der Versicherungsschutz dieser Gruppen umfasst die GSVG-Pensionsversicherung, die GSVG-Krankenversicherung und die ASVG-Unfallversicherung.

Übersicht der Beiträge

Ist bereits eine Versicherungspflicht nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) gegeben, so gelten Sonderregelungen.

Infos zur Mehrfachversicherung


Steuern

Egal, welche Rechtsform Sie wählen oder was Sie vorher gemacht haben – Sie müssen in jedem Fall Steuern zahlen. Einen guten Überblick verschafft Ihnen die Broschüre Abgaben und Steuern - Steuerinformation für Betriebsgründer.

Wichtig ist, dass Sie innerhalb eines Monats ab Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt das Eröffnen des Gewerbebetriebes sowie den Standort bekannt geben. Gleichzeitig suchen Sie um die Zuteilung einer Steuernummer bzw. UIDNummer an.


Weitere Versicherungen

Über welche zusätzlichen Versicherungen Sie nachdenken sollten (beispielhafte Aufzählung):

Berufsunfähigkeitsversicherung

Für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr arbeiten können, ist es günstig, diese private Versicherungsart abzuschließen. Sie ist steuerlich voll abzugsfähig.

Aus der gesetzlichen Versicherungspflicht gibt es folgende Möglichkeiten:
Vorzeitige Alterspension wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Sie erhalten eine Erwerbsunfähigkeitspension.

Voraussetzungen:

  • Sie haben in den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre in die Pensionsversicherung eingezahlt.
  • Es ist kein Mindestalter vorgesehen.
  • Unter 50 Jahren gibt es keinen Berufsschutz, d.h. Sie müssen jeden Beruf annehmen, den Sie ausüben können, unabhängig von Ihrer Qualifikation
  • Ab 50 Jahren gibt es einen "teilweisen Berufsschutz"
  • Ab 58 Jahren einen "verbesserten Berufsschutz".

Nähere Infos zur Erwerbsunfähigkeitspension

Betriebs-Unterbrechungsversicherung

Laufende Kosten und entgangener Gewinn werden bei Schaden durch Feuer, Einbruch/Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel ersetzt.

Einbruch-Diebstahl-Versicherung

Kommt für Verlust, Zerstörung, Beschädigung von versicherten Sachen durch Diebstahl, Raub oder Vandalismus nach Einbruch auf.

Elektronikversicherung

Ersetzt Schäden an EDV- und Videoanlagen etc. bei unsachgemäßem Gebrauch, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Feuchtigkeit, Sabotage.

Glasversicherung

Kommt für Schaden bei Kunstwerken in Vitrinen, bei Glasplatten, bei Schaufenstern auf.

Haftpflichtversicherung

Für Fehler in Ihrem Berufsfeld ist eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Rechtschutzversicherung

Fragen des Urheber-, Auftrags-, Versicherungsrecht,…. etc.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Kommt für alle Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, die der/die FahrerIn gegenüber Dritten verursacht hat auf.