Zum Inhalt springen
2 Personen stehen auf einer Terrasse vor einem Rollup mit der Aufschrift
© Nadine Studeny Photography

Unser Gewerbeanmeldeservice und Ihre Gründungsschritte

Nutzen Sie das Gewerbeanmeldeservice der Wirtschaftskammer Wien, um erfolgreich in die Selbstständigkeit zu starten

Lesedauer: 28 Minuten

03.12.2025

Nach Klärung aller gründungsrelevanten Fragen (wer – was – wann – wo – wie) unterstützt Sie das Gewerbeanmeldeservice der Wirtschaftskammer Wien bei Ihren nächsten Schritten – NeuFöG, Firmenbuchformulare und Gewerbeanmeldung.

Inhalt:

Servicezeiten & Ihr Vorteil

Egal ob Sie zur Gewerbeanmeldung kommen möchten, die NeuFöG-Bestätigung oder die Formulare für die Firmenbucheintragung brauchen, das Team des Gewerbeanmeldeservice steht Ihnen in den folgenden Servicezeiten im Haus der Wiener Wirtschaft zur Verfügung.

MO − DO 8:30 – 16:00 Uhr | FR 8:30 – 13:00 Uhr

Da für diesen Besuch keine Voranmeldung erforderlich ist, rechnen Sie bitte mit kurzen Wartezeiten.

Warum lohnt sich ein Besuch im Gründerservice? 

Wir füllen für Sie die Formulare aus – personalisieren also auch die Antragsformulare für die Firmenbucheintragung und bereiten die Unterlagen so auf, dass die nächsten Schritte so reibungslos wie möglich gehen. Zum Beispiel wird die Vergünstigung nach dem NeuFöG berücksichtigt und entsprechend ergänzt.

Sollten Sie unser Service zur Gewerbeanmeldung nutzen wollen, übermitteln wir nicht nur den Antrag an die Behörde. Sie erhalten neben einer Bestätigung über Ihre Gewerbeanmeldung auch Informationen und Unterlagen für Ihre nächsten Schritte – inklusive einer Checkliste.

NeuFöG – Abklärung & Ausstellung

Das Neugründungsforderungsgesetz (NeuFöG) kann Gebühren und Abgaben im Zusammenhang mit dem Gründungsprozess reduzieren. Zum Beispiel für die Firmenbucheintragung oder bei den Lohnnebenkosten.

Wann fällt man unter diese Gebührenbefreiung?

Wenn der/die Betriebsinhaber:in in den letzten 5 Jahren die (oder eine ähnliche) Tätigkeit noch nicht selbständig ausgeübt hat. Auch nicht auf Honorarnoten-/Werkvertragsbasis oder als Freier Dienstnehmer. Weder in Österreich noch im Ausland. 

Gerne klären wir vorab bei einem kurzen Telefonat (T +43 1 51450 − 1050) welche Dokumente und Informationen für die Beantragung erforderlich sind.

Warum kann man das NeuFöG nicht einfach telefonisch abklären?

Das NeuFöG verlangt, dass eine Abklärung und Beratung durch die jeweilige Interessenvertretung durchgeführt wird. Dieser Aufgabe kommen wir auch zuverlässig nach und protokollieren die Abklärung und Ausstellung für spätere Fragen von Seiten der Behörden. Gerne stellen wir auch nicht nur eine Bestätigung aus, sondern Bestätigungen für alle in Ihrem Fall relevanten Stellen. 

Welche Informationen und/oder Dokumente sind zur Abklärung und Ausstellung des NeuFöGs erforderlich?

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Der (geplante) Firmenname – bitte schon vorher Ähnlichkeitsrecherche durchführen.
  • Information über die geplanten Gewerbe (exakter Gewerbewortlaut)
  • Adresse des Unternehmensstandortes und des Gewerbestandortes in Wien
  • Geplante Rechtsform und deren Aufbau – wer ist vertretungsbefugt bzw. vollhaftend, wer hält wie viel Prozent am Unternehmen?
  • Informationen über die Selbständigkeiten und Beteiligungen aller relevanter Personen.
  • Einsatzzweck der NeuFöG-Bestätigung 

Firmenbuch(-Formulare)

Grundsätzlich müssen alle Gesellschaften sowie bilanzierungspflichtige Einzelunternehmen (2 x 700.000,- Euro Umsatz hintereinander) in das Firmenbuch eingetragen werden. In Wien wird es vom Handelsgericht Wien (im Justizzentrum Wien Mitte) geführt.

Achtung

Im Gegensatz dazu werden so genannte Branchenverzeichnisse (Adressverlage) von Unternehmen geführt. Diese schicken gerne an im Firmenbuch eingetragene Unternehmen Eintragungs- und Ergänzungsformulare. Eine Eintragung ist jedoch nicht verpflichtend und kommt auch nur zu Stande, wenn die unterzeichneten Formulare an das Unternehmen retourniert werden bzw. eine Zahlung (Erlagschein wird gleich mitgeschickt) erfolgt. Behalten Sie Mögliche Betrugsversuche durch fiktive Adressverlage im Blick!

Für eingetragene Unternehmer:innen (e.U.), Offene Gesellschaften (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) erhalten Sie im Gründerservice bei einem kurzen Besuch vor Ort personalisierte Unterlagen für die Firmenbucheintragung. Bitte bringen Sie dafür auch die Personaldaten ALLER relevanten Personen (Gesellschafter und Geschäftsführer) mit.

Sollten Sie über die ID-Austria verfügen können Sie die Firmenbucheintragung als eingetragene:r Unternehmer:in (e.U.) auch über Justizonline abwickeln. Die NeuFöG-Bestätigung kann dafür einfach hochgeladen werden.

Ein-Personen-GmbH und Ein-Personen-FlexKapG/FlexCo können mit ID-Austria über das Unternehmensserviceportal (USP) in Kombination mit einem Kreditinstitut (welches das Bankverfahren durchführt) gegründet werden. Sind bei der GmbH FelexKapG mehrere Personen involviert, erfolgt die Gründung durch eine Notariatskanzlei. Diese sind auch für die Gründung von Aktiengesellschaften zuständig.

Für die Gründung einer Genossenschaft müssen Sie sich an einen der Revisionsverbände (z.B. ÖGV − Österreichischer Genossenschaftsverband) wenden.

Alleine die Eintragung ins Firmenbuch kann 1-4 Wochen Zeit in Anspruch nehmen. Planen Sie also genug Zeit für diesen Schritt ein!

Hinweis
Klären Sie den geplanten Firmennamen nach einer Ähnlichkeitsrecherche direkt beim Handelsgericht Wien (T +43 1 51528 − 0) ab. Nur der/die zuständige Diplomrechtspfleger:in vom Firmenbuch kann sagen, ob der Name so eingetragen wird, oder ein Zusatz (Tätigkeit, Initialen,…) erforderlich sind.

Gewerbeanmeldung in Wien

Neben der Anmeldung des Gewerbes bei der Behörde, gibt es die Möglichkeit die Unterstützung des Gewerbeanmeldeservice der Wirtschaftskammer Wien in Anspruch zu nehmen.

  • Servicezeiten:  MO − DO 8:30 – 16:00 Uhr | FR 8:30 – 13:00 Uhr

Die Übermittlung Ihrer Gewerbeanmeldung durch uns ist derzeit möglich für:

Folgende Gewerbe

  • Freie Gewerbe
  • Reglementierte Gewerbe (NUR wenn der Befähigungsnachweis eindeutig erfüllt ist)

Folgende Rechtsformen

  • Einzelunternehmen
  • e.U. | OG | KG | GmbH | FlexKapG/FlexCo  (nach erfolgtem Firmenbucheintrag – mit Beschluss)
  • Verein

Nicht möglich ist unsere Unterstützung bei

  • reglementierten Gewerbe, wenn der Befähigungsnachweis nicht eindeutig erfüllt ist.
  • Konzessionsansuchen nach dem Güterbeförderungs- und Gelegenheitsverkehrsgesetz.
    z.B. Personenbeförderung mit PKW, Transport mit LKW…
  • Zuverlässigkeitsgewerben (= Rechtskraftgewerben).
    z.B. Baumeister, Chemische Laboratorien, Elektrotechnik, Pyrotechnikunternehmen etc.
  • Gewerben, bei denen die Tätigkeit eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung erfordert und/oder der Eintrag in ein Register erforderlich ist.
    z.B. Versicherungsvermittlung, Immobilientreuhänder, Gewerbliche Vermögensberater etc.
Hinweis
Um eine wirksame Anmeldung durchführen zu können, benötigen wir Ihre vollständigen, korrekten Angaben.
Vergünstigungen nach dem NEUFÖG werden berücksichtigt.
Bei Fragen empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer Wien T +43 1 514 50-1050 (MO − DO 8:00 − 17:00 Uhr | FR 8:00 − 14:00 Uhr). 

Was ist für die Übertragung an die Gewerbebehörde erforderlich?

  • Relevante Personen sind Gründer:in des Einzelunternehmens, vollhaftende Gesellschafter der OG/KG, handelsrechtliche Geschäftsführung der GmbH/FlexCo, Vorstandsmittglieder der Genossenschaft, Vereinsvorstand bzw. organschaftliche Vertretung und gewerberechtliche Geschäftsführung,
  • Vertretungsperson mit Vollmacht und gültigem Reisepass

  • relevante Personen
    • Gründer:in des Einzelunternehmens, vollhaftende Gesellschafter der OG/KG, handelsrechtliche Geschäftsführung, Gesellschafter:innen mit Mehrheitsbeteiligung an GmbH/FlexCo, Vorstandsmittglieder der Genossenschaft, Vereinsvorstand bzw. organschaftliche Vertretung und gewerberechtliche Geschäftsführung,
  • Gültiger Reisepass oder gültiger Personalausweis
    • Bei abgelaufenem Reisepass oder wenn nur ein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist, zusätzlich Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde.
    • sind die Daten im Reisepass nicht mehr aktuell, bitte entsprechende Nachweise mitbringen Heirats-/Scheidungsurkunde, Bescheinigung Namensänderung, Titelnachweis.
  • bei Personen die nicht EU-/EWR-Staatsbürger sind gültiger österreichischer Aufenthaltstitel, der die selbständige Erwerbstätigkeit erlaubt.
  • Für Personen die in den letzten 5 Jahren (= 1.825 Tage) nicht durchgehend in Österreich Ihren Wohnsitz hatten
    • Bestätigung aus dem Land bzw. den Ländern, in denen der Wohnsitz in den letzten 5 Jahren außerhalb Österreichs war, dass es keine gerichtlichen Verurteilungen gibt (Strafregisterauszug). Diese Bestätigungen dürfen maximal 3 Monate alt sein, und wenn das Original nicht in Deutsch verfasst wurde, ist eine beglaubigte Übersetzung auf Deutsch erforderlich.
    • Alternativ kann man unter Berücksichtigung der Konsequenzen auch eine Eidesstattliche Erklärung (اللغة العربية | Bosanski/Hrvatski/Srpski | English | Türkçe | Yкраїнський) abgeben. Diese muss jedoch schon vor dem Besuch im Gründerservice aber auch bei der Gewerbebehörde gelesen, aufgefüllt und unterschrieben worden sein. Es erfolgt bei der Gewerbeanmeldung keine Aufklärung über die Konsequenzen.
  • Firmenbuchauszug – aktuell und nicht älter als 6 Monate, bei beteiligten Gesellschaften.
  • §13-Erklärung für nicht anwesende relevante Personen und ggfs. für die Rechtsform selbst.

  • geplanten Gewerbe (exakter Gewerbewortlaut)
  • Adresse des Gewerbestandortes in Wien
  • geplantes Wirkungsdatum (rückwirkende Anmeldungen sind nicht möglich)
  • bei e.U./OG/KG/GmbH/FlexCo/e.Gen Firmenname und Firmenbuchnummer – wie im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen z.B. durch Firmenbuchauszug
  • bei Verein Vereinsname und Vereinsregisternummer – wie im Vereinsregister des BM Inneres eingetragen z.B. durch Vereinsregisterauszug

  • Bei freien Gewerben muss eine Person (pro Gewerbe) namhaft gemacht werden
  • Bei reglementierten Gewerben muss eine Person im Betrieb den Nachweis der Qualifikationen erfüllen.
    • Befähigungsnachweis laut Gewerbeordnung ODER
    • Anerkennung der ausländischen Qualifikationen durch Magistratsabteilung 63 oder Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus ODER
    • Individuelle Befähigung
  • §39-Erklärung – Erklärung der gewerberechtlichen Geschäftsführung bereits ausgefüllt und unterschrieben
  • Wenn die Person nicht die Gründer:in, vollhaftende Gesellschafter:in oder geschäftsführende Gesellschafter:in, welche nach dem GSVG versichert wird, ist
    • Anmeldebestätigung bei ÖGK
    • Dienstvertrag oder Auszug aus dem Lohnkonto

Die Checklisten nach Rechtsformen aufgeteilt finden Sie in der Download-Box. 

Achtung

Um eine wirksame Anmeldung durchführen zu können, benötigen wir Ihre vollständigen, korrekten Angaben.
Vergünstigungen nach dem NEUFÖG werden berücksichtigt.
Bei Fragen empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem Gründerservice der Wirtschaftskammer Wien
T +43 1 514 50 − 1050
MO − DO 8:00 − 17:00 Uhr | FR 8:00 − 14:00 Uhr


Gründungsschritte eines Gewerbebetriebs nach Rechtsform

Gründungen können genau so individuell wie Ihre Gründer:innen sein. Deshalb unterstützen wir Sie gerne mit unseren Beratungsangeboten um die richtigen Schritte für Ihr Vorhaben zu finden.

Für einen generellen Überblick der formalen Schritte haben wir diese für die verschiedenen Rechtsformen zusammengefasst. Abhängig von der geplanten Branche und ihrer persönlichen Situation können jedoch noch Schritte dazu kommen oder sich die Reihenfolge ändern.

Gründungsschritte eines Gewerbebetriebs nach Rechtsform

  • Abklärungen: Gewerbeberechtigung, Gewerbestandort (Standortanalyse, ggfs. Betriebsanlagengenehmigung), Befähigungsnachweis, ÖNACE-Klassifikation
  • Einverständnis: Dienstgeber (wenn nebenberuflich) bzw. AMS, Hausverwaltung/Genossenschaft/Eigentümergemeinschaft bei Wohnung als Gewerbestandort
  • Businessplan/Unternehmenskonzept: Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind die Chancen einer nachhaltig erfolgreichen Selbständigkeit.
  • NeuFöGÜber das Gewerbeanmeldeservice abklären und ausstellen lassen.
  • ggfs. Anstellung: Gewerberechtliche Geschäftsführung bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Anmeldebestätigung der ÖGK und Dienstvertrag (oder Auszug Lohnkonto) müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
  • Gewerbeanmeldung: Durch die WKW, bei der Behörde vor Ort oder online à Checkliste.
  • GISA-Auszug: Sollten Sie nach 2 Wochen noch keinen GISA-Auszug erhalten haben, bei der Gewerbebehörde rückfragen!
  • WKO Benutzerkonto: Wenn Sie bereits vor der Gründung ein Benutzerkonto angelegt haben, muss dies mit Ihrem Unternehmen verknüpft werden. Sobald das Gewerbe von der Behörde angemeldet wurde, kann auch die Administrator-Rolle für die WKO Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
  • Meldung SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen:  Bitte melden Sie sich aktiv bei der SVS – innerhalb von 4 Wochen. Wenn Sie den Antrag auf Ausnahme aus der Pflichtversicherung stellen, sollte dies rasch erledigt werden. Achtung! Personen im UGP des AMS müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Gewerbeanmeldung eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
  • Meldung Finanzamt: Innerhalb von 4 Wochen können Sie die Meldung mittels Formular Verf24 oder über den Erklärungswechsel in Finanzonline durchführen.
  • E-Zustellung: Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen beim USP (Unternehmensserviceportal) die e-Zustellung aktivieren. Auch Ihre Grundumlagen-Vorschreibung erfolgt mit der e-Zustellung. Bei der Grundumlage handelt es sich um den jährlichen Mitgliedsbeitrag Ihrer Fachorganisation in der Wirtschaftskammer.
  • Meldung Stadt Wien: Wer Mitarbeiter:innen hat muss neben der Meldung bei ÖGK auch der Stadt Wien melden. Denn zu den Lohnnebenkosten die Unternehmer:innen zahlen gehören auch Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer.

  • Abklärungen: Gewerbeberechtigung, Gewerbestandort (Standortanalyse, ggfs. Betriebsanlagengenehmigung), Befähigungsnachweis, ÖNACE-Klassifikation
  • Einverständnis: Dienstgeber (wenn nebenberuflich) bzw. AMS, Hausverwaltung/Genossenschaft/Eigentümergemeinschaft bei Wohnung als Gewerbestandort
  • Businessplan/Unternehmenskonzept: Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind die Chancen einer nachhaltig erfolgreichen Selbständigkeit
  • NeuFöGÜber das Gewerbeanmeldeservice abklären und ausstellen lassen.
  • Firmenbuchformulare: Die vom Gewerbeanmeldeservice ausgestellten Antragsformulare, vollständig ausfüllen aber NICHT unterschreiben.
  • Beglaubigung des Antrags und Musterzeichnung: Nach Terminvereinbarung beim Bezirksgericht oder über eine Notariatskanzlei.
  • Einreichung beim Firmenbuch (Handelsgericht Wien): Einlaufstelle Handelsgericht 1.Stock, Zimmer 101 oder Einlaufkasten vor dem Eingang (nächst Garageneinfahrt)
  • ODER mit ID-Austria den Antrag über JustizOnline stellen: Beglaubigung entfällt und Ihre Musterzeichnung wird von Ihnen hochgeladen.
  • Firmenbuchauszug beantragen: Nach positivem Beschluss (kommt per Post) über die Eintragung entweder mit ID-Austria online (ca. 5 Euro) oder beim Handelsgericht selbst (ca. 15 Euro)
  • ggfs. Anstellung Gewerberechtliche Geschäftsführung: Bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Anmeldebestätigung der ÖGK und Dienstvertrag (oder Auszug Lohnkonto) müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
  • Gewerbeanmeldung: Durch die WKW, bei der Behörde vor Ort oder online à Checkliste.
  • GISA-Auszug: sollten Sie nach 2 Wochen noch keinen GISA-Auszug erhalten haben, bei der Gewerbebehörde rückfragen!
  • WKO Benutzerkonto: Wenn Sie bereits vor der Gründung ein Benutzerkonto angelegt haben, muss dies mit Ihrem Unternehmen verknüpft werden. Sobald das Gewerbe von der Behörde angemeldet wurde, kann auch die Administrator-Rolle für die WKO Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
  • Meldung SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen: Bitte melden Sie sich aktiv bei der SVS – innerhalb von 4 Wochen. Wenn Sie bei nebenberuflicher Tätigkeit die vorläufige Beitragsgrundlage anpassen wollen, sollte dies rasch erledigt werden. Achtung! Personen im UGP des AMS müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Gewerbeanmeldung eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
  • Meldung Finanzamt: Innerhalb von 4 Wochen können Sie die Meldung mittels Formular Verf16 durchführen. Sollten die Gesellschafter:innen bisher noch nicht beim Finanzamt selbständig gemeldet sein, ist für diese Personen das Formular Verf24 auszufüllen.
  • E-Zustellung: Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen beim USP (Unternehmensserviceportal) die e-Zustellung aktivieren. Auch Ihre Grundumlagen-Vorschreibung erfolgt mit der e-Zustellung. Bei der Grundumlage handelt es sich um den jährlichen Mitgliedsbeitrag Ihrer Fachorganisation in der Wirtschaftskammer.
    Meldung Stadt Wien: Wer Mitarbeiter:innen hat muss neben der Meldung bei ÖGK auch der Stadt Wien melden. Denn zu den Lohnnebenkosten die Unternehmer:innen zahlen gehört auch Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer.

  • Abklärungen: Gewerbeberechtigung, Gewerbestandort (Standortanalyse, ggfs. Betriebsanlagengenehmigung), Befähigungsnachweis, ÖNACE-Klassifikation, Firmenname (Ähnlichkeitsrecherche und Handelsgericht)…
  • Einverständnis: Dienstgeber (wenn nebenberuflich), Hausverwaltung/Genossenschaft/Eigentümergemeinschaft bei Wohnung als Gewerbe- oder Firmenstandort…
  • Businessplan/Unternehmenskonzept: Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind die Chancen einer nachhaltig erfolgreichen Selbständigkeit.
  • Gesellschaftsvertrag: Egal wie gut Sie sich mit Ihren Geschäftspartnern verstehen – ein Gesellschaftsvertrag ist die Basis für Ihre Zusammenarbeit. Dieser muss nicht unbedingt von einer Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei erstellt worden sein. Eine schriftliche Form verhindert jedoch Unklarheiten bei der zukünftigen Zusammenarbeit.
    Zur Checkliste für das Grundmuster eines OG-Gesellschaftsvertrags
  • NeuFöG: Über das Gewerbeanmeldeservice abklären und ausstellen lassen.
  • Firmenbuchformulare: Die vom Gewerbeanmeldeservice ausgestellten Antragsformulare, vollständig ausfüllen aber NICHT unterschreiben.
  • Beglaubigung des Antrags und Musterzeichnung: Nach Terminvereinbarung beim Bezirksgericht oder über eine Notariatskanzlei – es ist kostengünstiger, wenn alle Gesellschafter:innen gemeinsam zu diesem Termin kommen.
  • Einreichung beim Firmenbuch (Handelsgericht Wien): Einlaufstelle Handelsgericht 1.Stock, Zimmer 101 oder Einlaufkasten vor dem Eingang (nächst Garageneinfahrt)
  • Firmenbuchauszug beantragen: Nach positivem Beschluss (kommt per Post) über die Eintragung entweder mit ID-Austria online (ca. 5 Euro) oder beim Handelsgericht selbst (ca. 15 Euro).
  • ggfs. Anstellung Gewerberechtliche Geschäftsführung: Bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Anmeldebestätigung der ÖGK und Dienstvertrag (oder Auszug Lohnkonto) müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
  • Gewerbeanmeldung: Durch die WKW, bei der Behörde vor Ort oder online − zur Checkliste.
  • GISA-Auszug: sollten Sie nach 2 Wochen noch keinen GISA-Auszug erhalten haben, bei der Gewerbebehörde rückfragen!
  • WKO Benutzerkonto: Wenn Sie bereits vor der Gründung ein Benutzerkonto angelegt haben, muss dies mit Ihrem Unternehmen verknüpft werden. Sobald das Gewerbe von der Behörde angemeldet wurde, kann auch die Administrator-Rolle für die WKO Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
  • Meldung SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen: Bitte melden Sie sich aktiv bei der SVS – innerhalb von 4 Wochen. Wenn Sie bei nebenberuflicher Tätigkeit die vorläufige Beitragsgrundlage anpassen wollen, sollte dies rasch erledigt werden. Achtung! Personen im UGP des AMS müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Gewerbeanmeldung eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
  • Meldung Finanzamt: Innerhalb von 4 Wochen können Sie die Meldung mittels Formular Verf16 durchführen. Sollten die Gesellschafter:innen bisher noch nicht beim Finanzamt selbständig gemeldet sein, ist für diese Personen das Formular Verf24 auszufüllen.
  • E-Zustellung: Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen beim USP (Unternehmensserviceportal) die e-Zustellung aktivieren. Auch Ihre Grundumlagen-Vorschreibung erfolgt mit der e-Zustellung. Bei der Grundumlage handelt es sich um den jährlichen Mitgliedsbeitrag Ihrer Fachorganisation in der Wirtschaftskammer.
  • Meldung Stadt Wien: Wer Mitarbeiter:innen hat muss neben der Meldung bei ÖGK auch der Stadt Wien melden. Denn zu den Lohnnebenkosten die Unternehmer:innen zahlen gehört auch Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer.

  • Abklärungen: Gewerbeberechtigung, Gewerbestandort (Standortanalyse, ggfs. Betriebsanlagengenehmigung), Befähigungsnachweis, ÖNACE-Klassifikation, Firmenname (Ähnlichkeitsrecherche und Handelsgericht)…
  • Einverständnis: Dienstgeber (wenn nebenberuflich), Hausverwaltung/Genossenschaft/Eigentümergemeinschaft bei Wohnung als Gewerbe- oder Firmenstandort,…
  • Businessplan/Unternehmenskonzept: Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind die Chancen einer nachhaltig erfolgreichen Selbständigkeit.
  • Gesellschaftsvertrag: Egal wie gut Sie sich mit Ihren Geschäftspartnern verstehen – ein Gesellschaftsvertrag ist die Basis für Ihre Zusammenarbeit. Dieser muss nicht unbedingt von einer Rechtsanwalts- oder Notariatskanzlei erstellt worden sein. Eine schriftliche Form verhindert jedoch Unklarheiten bei der zukünftigen Zusammenarbeit.
    Zur Checkliste für das Grundmuster eines KG-Gesellschaftsvertrags
  • NeuFöG: Über das Gewerbeanmeldeservice abklären und ausstellen lassen.
  • Firmenbuchformulare: Die vom Gewerbeanmeldeservice ausgestellten Antragsformulare, vollständig ausfüllen aber NICHT unterschreiben.
  • Beglaubigung des Antrags und Musterzeichnung: Nach Terminvereinbarung beim Bezirksgericht oder über eine Notariatskanzlei – es ist kostengünstiger, wenn alle Gesellschafter:innen gemeinsam zu diesem Termin kommen.
  • Einreichung beim Firmenbuch (Handelsgericht Wien): Einlaufstelle Handelsgericht 1.Stock, Zimmer 101 oder Einlaufkasten vor dem Eingang (nächst Garageneinfahrt)
  • Firmenbuchauszug beantragen: Nach positivem Beschluss (kommt per Post) über die Eintragung entweder mit ID-Austria online (ca. 5 Euro) oder beim Handelsgericht selbst (ca. 15 Euro).
  • ggfs. Anstellung Gewerberechtliche Geschäftsführung: Bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Anmeldebestätigung der ÖGK und Dienstvertrag (oder Auszug Lohnkonto) müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
  • Gewerbeanmeldung: Durch die WKW, bei der Behörde vor Ort oder online − zur Checkliste.
  • GISA-Auszug: sollten Sie nach 2 Wochen noch keinen GISA-Auszug erhalten haben, bei der Gewerbebehörde rückfragen!
  • WKO Benutzerkonto: Wenn Sie bereits vor der Gründung ein Benutzerkonto angelegt haben, muss dies mit Ihrem Unternehmen verknüpft werden. Sobald das Gewerbe von der Behörde angemeldet wurde, kann auch die Administrator-Rolle für die WKO Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
  • Meldung SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen: Bitte melden Sie sich aktiv bei der SVS – innerhalb von 4 Wochen. Wenn Sie bei nebenberuflicher Tätigkeit die vorläufige Beitragsgrundlage anpassen wollen, sollte dies rasch erledigt werden. Achtung! Personen im UGP des AMS müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Gewerbeanmeldung eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
  • Meldung Finanzamt: Innerhalb von 4 Wochen können Sie die Meldung mittels Formular Verf16 durchführen. Sollten die vollhaftenden Gesellschafter:innen bisher noch nicht beim Finanzamt selbständig gemeldet sein, ist für diese Personen das Formular Verf24 auszufüllen.
  • E-Zustellung: Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen beim USP (Unternehmensserviceportal) die e-Zustellung aktivieren. Auch Ihre Grundumlagen-Vorschreibung erfolgt mit der e-Zustellung. Bei der Grundumlage handelt es sich um den jährlichen Mitgliedsbeitrag Ihrer Fachorganisation in der Wirtschaftskammer.
  • Meldung Stadt Wien: Wer Mitarbeiter:innen hat muss neben der Meldung bei ÖGK auch der Stadt Wien melden. Denn zu den Lohnnebenkosten, die Unternehmer:innen zahlen, gehören auch Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer.

  • Abklärungen: Gewerbeberechtigung, Gewerbestandort (Standortanalyse, ggfs. Betriebsanlagengenehmigung), Befähigungsnachweis, ÖNACE-Klassifikation, Firmenname (Ähnlichkeitsrecherche und Handelsgericht), Kreditinstitut
  • Einverständnis: Dienstgeber (wenn nebenberuflich), Hausverwaltung/Genossenschaft/Eigentümergemeinschaft bei Wohnung als Gewerbe- oder Firmenstandort,…
  • Businessplan/Unternehmenskonzept: Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind die Chancen einer nachhaltig erfolgreichen Selbständigkeit.
    Kreditinstitut: Identifizierung & Musterzeichnung erfolgt durch das Kreditinstitut. Nach Kontoeröffnung und Einzahlung des Stammkapitals (5.000 Euro) wird eine Bestätigung vom Kreditinstitut inkl. Aller Unterlagen an das Handelsgericht übermittelt.
  • Gründungskonto auf USP: Mittels ID-Austria legen sie im USP Ihr Gründungskonto an und wählen die Rechtsform der GmbH aus.
    NeuFöG: Über das Gewerbeanmeldeservice abklären und ausstellen lassen.
  • Eingabe der erforderlichen Firmendaten im USP: Durch die Angaben von Firmenwortlaut, Unternehmenssitz, Geschäftsanschrift, Unternehmensgegenstand Geschäftszweig, und Konto für mögliche Gerichtsgebühren (nicht das Konto der Stammeinlage) wird die Errichtungserklärung Ihrer GmbH generiert. Diese wird mit den Unterlagen vom Kreditinstitut zusammengeführt. 
  • Firmenbuchauszug beantragen: Nach positivem Beschluss (kommt per Post) über die Eintragung entweder mit ID-Austria online (ca. 5 Euro) oder beim Handelsgericht selbst (ca. 15 Euro).
  • ggfs. Anstellung Gewerberechtliche Geschäftsführung: Bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Anmeldebestätigung der ÖGK und Dienstvertrag (oder Auszug Lohnkonto) müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
  • Gewerbeanmeldung: Durch die WKW, bei der Behörde vor Ort oder online − zur Checkliste.
  • GISA-Auszug: sollten Sie nach 2 Wochen noch keinen GISA-Auszug erhalten haben, bei der Gewerbebehörde rückfragen!
  • WKO Benutzerkonto: Wenn Sie bereits vor der Gründung ein Benutzerkonto angelegt haben, muss dies mit Ihrem Unternehmen verknüpft werden. Sobald das Gewerbe von der Behörde angemeldet wurde, kann auch die Administrator-Rolle für die WKO Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
  • Meldung SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen: Bitte melden Sie sich aktiv bei der SVS – innerhalb von 4 Wochen. Wenn Sie bei nebenberuflicher Tätigkeit die vorläufige Beitragsgrundlage anpassen wollen, sollte dies rasch erledigt werden. Achtung! Personen im UGP des AMS müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Gewerbeanmeldung eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
  • Meldung Finanzamt: Innerhalb von 4 Wochen können Sie die Meldung mittels Formular Verf15 durchführen.
  • E-Zustellung: Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen beim USP (Unternehmensserviceportal) die e-Zustellung aktivieren. Auch Ihre Grundumlagen-Vorschreibung erfolgt mit der e-Zustellung. Bei der Grundumlage handelt es sich um den jährlichen Mitgliedsbeitrag Ihrer Fachorganisation in der Wirtschaftskammer.
  • Meldung Stadt Wien: Wer Mitarbeiter:innen hat muss neben der Meldung bei ÖGK auch der Stadt Wien melden. Denn zu den Lohnnebenkosten, die Unternehmer:innen zahlen, gehören auch Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer.

  • Abklärungen: Gewerbeberechtigung, Gewerbestandort (Standortanalyse, ggfs. Betriebsanlagengenehmigung), Befähigungsnachweis, ÖNACE-Klassifikation Firmenname (Ähnlichkeitsrecherche und Handelsgericht),  Notariatskanzlei
  • Einverständnis: Dienstgeber (wenn nebenberuflich), Hausverwaltung/Genossenschaft/Eigentümergemeinschaft bei Wohnung als Gewerbe- oder Firmenstandort,…
  • Businessplan/Unternehmenskonzept: Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind die Chancen einer nachhaltig erfolgreichen Selbständigkeit.
  • Kontaktaufnahme mit Notariatskanzlei: Da die GmbH grundsätzlich notariatsaktpflichtig ist, sollten Sie mit dem/der Notar:in Ihres Vertrauens über die beste Vorgehensweise in Ihrem Gründungsfall sprechen. Manche wollen z.B. die NeuFöG-Bestätigung früher als andere für den Akt haben. Außerdem wird man über erforderliche Unterlagen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung) und „Ausübungsregeln“ (Beschlussfassung, Bilanzierung, Generalversammlung…) der GmbH informiert.
  • Gesellschaftsvertrag: Egal wie gut Sie sich mit Ihren Geschäftspartnern verstehen – ein Gesellschaftsvertrag ist die Basis für Ihre Zusammenarbeit.  Auch in einer 1-Personen-GmbH müssen Themen geklärt und festgehalten werden. Im Gegensatz zu Personengesellschaften muss dies in Form eines Notariatsakts erfolgen. 
    Zur Checkliste für das Grundmuster eines GmbH-Gesellschaftsvertrags
  • ggfs. Gesellschafterbeschluss: Sofern die Bestellung der Geschäftsführung, der Vertretungsbefugnis und möglicher Prokuristen nicht schon beim Gesellschaftsvertrag geregelt wurden
  • Kreditinstitut: Kontoeröffnung und Einzahlung des Stammkapitals (mindestes 5.000 Euro). Die Bankbestätigung muss dem Notariatsakt für die Firmenbucheintragung beigelegt werden.
  • ggfs. Termin für Musterzeichnung(en): Sofern dies nicht schon bei der Errichtung des Gesellschaftsvertrags passiert ist.
  • NeuFöG: Über das Gewerbeanmeldeservice abklären und ausstellen lassen.
  • Firmenbucheintragung: In der Regel wird dies von der Notariatskanzlei über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) eingebracht. Sie könnten jedoch alle Unterlagen in schriftlicher Form beim Handelsgericht Wien einreichen. 
  • Firmenbuchauszug beantragen: Nach positivem Beschluss (kommt per Post) über die Eintragung entweder mit ID-Austria online (ca. 5 Euro) oder beim Handelsgericht selbst (ca. 15 Euro).
  • ggfs. Anstellung Gewerberechtliche Geschäftsführung: Bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Anmeldebestätigung der ÖGK und Dienstvertrag (oder Auszug Lohnkonto) müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
  • Gewerbeanmeldung: Durch die WKW, bei der Behörde vor Ort oder online − zur Checkliste.
  • GISA-Auszug: sollten Sie nach 2 Wochen noch keinen GISA-Auszug erhalten haben, bei der Gewerbebehörde rückfragen!
  • WKO Benutzerkonto: Wenn Sie bereits vor der Gründung ein Benutzerkonto angelegt haben, muss dies mit Ihrem Unternehmen verknüpft werden. Sobald das Gewerbe von der Behörde angemeldet wurde, kann auch die Administrator-Rolle für die WKO Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
  • Meldung SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen: Bitte melden Sie sich aktiv bei der SVS – innerhalb von 4 Wochen. Wenn Sie bei nebenberuflicher Tätigkeit die vorläufige Beitragsgrundlage anpassen wollen, sollte dies rasch erledigt werden. Achtung! Personen im UGP des AMS müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Gewerbeanmeldung eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Ausnahmen gibt es bei nicht-mittätigen Gesellschafter:innen. Diese sind gar nicht versicherungspflichtig.
    Arbeitet eine reine Gesellschafter:in im Unternehmen mit wird sie als ASVG-versicherungspflcihtig. 
    Geschäftsführende Gesellschafter mit max. 25 % Beteiligung sind ASVG-versichert, also bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Diese gilt auch bei etwas höherer Beteilung (unter 50 %) wenn Weisungsbindung besteht (also ein Arbeitnehmerähnliches Verältnis).
  • Meldung Finanzamt:  Innerhalb von 4 Wochen können Sie die Meldung mittels Formular Verf15 durchführen.
  • E-Zustellung: Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen beim USP (Unternehmensserviceportal) die e-Zustellung aktivieren. Auch Ihre Grundumlagen-Vorschreibung erfolgt mit der e-Zustellung. Bei der Grundumlage handelt es sich um den jährlichen Mitgliedsbeitrag Ihrer Fachorganisation in der Wirtschaftskammer.
  • Meldung Stadt Wien: Wer Mitarbeiter:innen hat muss neben der Meldung bei ÖGK auch der Stadt Wien melden. Denn zu den Lohnnebenkosten, die Unternehmer:innen zahlen, gehören auch Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer.

  • Abklärungen: Gewerbeberechtigung, Gewerbestandort (Standortanalyse, ggfs. Betriebsanlagengenehmigung), Befähigungsnachweis, ÖNACE-Klassifikation, Firmenname (Ähnlichkeitsrecherche und Handelsgericht), Kreditinstitut
  • Einverständnis: Dienstgeber (wenn nebenberuflich), Hausverwaltung/Genossenschaft/Eigentümergemeinschaft bei Wohnung als Gewerbe- oder Firmenstandort…
  • Businessplan/Unternehmenskonzept: Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind die Chancen einer nachhaltig erfolgreichen Selbständigkeit.
    Kreditinstitut: Identifizierung & Musterzeichnung erfolgt durch das Kreditinstitut. Nach Kontoeröffnung und Einzahlung des Stammkapitals (5.000 Euro) wird eine Bestätigung vom Kreditinstitut inkl. Aller Unterlagen an das Handelsgericht übermittelt.
  • Gründungskonto auf USP: Mittels ID-Austria legen sie im USP Ihr Gründungskonto an und wählen die Rechtsform der FlexKapG aus.
  • NeuFöG: Über das Gewerbeanmeldeservice abklären und ausstellen lassen.
  • Eingabe der erforderlichen Firmendaten im USP: Durch die Angaben von Firmenwortlaut, Unternehmenssitz, Geschäftsanschrift, Unternehmensgegenstand Geschäftszweig, und Konto für mögliche Gerichtsgebühren (nicht das Konto der Stammeinlage) wird die Errichtungserklärung generiert. Diese wird mit den Unterlagen vom Kreditinstitut zusammengeführt. 
  • Firmenbuchauszug beantragen: Nach positivem Beschluss (kommt per Post) über die Eintragung entweder mit ID-Austria online (ca. 5 Euro) oder beim Handelsgericht selbst (ca. 15 Euro).
  • ggfs. Anstellung Gewerberechtliche Geschäftsführung: Bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Anmeldebestätigung der ÖGK und Dienstvertrag (oder Auszug Lohnkonto) müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
  • Gewerbeanmeldung: Durch die WKW, bei der Behörde vor Ort oder online − zur Checkliste.
  • GISA-Auszug: sollten Sie nach 2 Wochen noch keinen GISA-Auszug erhalten haben, bei der Gewerbebehörde rückfragen!
  • WKO Benutzerkonto: Wenn Sie bereits vor der Gründung ein Benutzerkonto angelegt haben, muss dies mit Ihrem Unternehmen verknüpft werden. Sobald das Gewerbe von der Behörde angemeldet wurde, kann auch die Administrator-Rolle für die WKO Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
  • Meldung SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen: Bitte melden Sie sich aktiv bei der SVS – innerhalb von 4 Wochen. Wenn Sie bei nebenberuflicher Tätigkeit die vorläufige Beitragsgrundlage anpassen wollen, sollte dies rasch erledigt werden. Achtung! Personen im UGP des AMS müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Gewerbeanmeldung eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
  • Meldung Finanzamt: Innerhalb von 4 Wochen können Sie die Meldung mittels Formular Verf15 durchführen.
  • E-Zustellung: Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen beim USP (Unternehmensserviceportal) die e-Zustellung aktivieren. Auch Ihre Grundumlagen-Vorschreibung erfolgt mit der e-Zustellung. Bei der Grundumlage handelt es sich um den jährlichen Mitgliedsbeitrag Ihrer Fachorganisation in der Wirtschaftskammer.
  • Meldung Stadt Wien: Wer Mitarbeiter:innen hat muss neben der Meldung bei ÖGK auch der Stadt Wien melden. Denn zu den Lohnnebenkosten, die Unternehmer:innen zahlen, gehören auch Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer.

  • Abklärungen: Gewerbeberechtigung, Gewerbestandort (Standortanalyse, ggfs. Betriebsanlagengenehmigung), Befähigungsnachweis, ÖNACE-Klassifikation Firmenname (Ähnlichkeitsrecherche und Handelsgericht),  Notariatskanzlei
  • Einverständnis: Dienstgeber (wenn nebenberuflich), Hausverwaltung/Genossenschaft/Eigentümergemeinschaft bei Wohnung als Gewerbe- oder Firmenstandort,…
  • Businessplan/Unternehmenskonzept: Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind die Chancen einer nachhaltig erfolgreichen Selbständigkeit.
  • Kontaktaufnahme mit Notariatskanzlei: Da die FlexCo grundsätzlich notariatsaktpflichtig ist, sollten Sie mit dem/der Notar:in Ihres Vertrauens über die beste Vorgehensweise in Ihrem Gründungsfall sprechen. Manche wollen z.B. die NeuFöG-Bestätigung früher als andere für den Akt haben. Außerdem wird man über erforderliche Unterlagen (z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung) und „Ausübungsregeln“ (Beschlussfassung, Bilanzierung, Generalversammlung,…) der FlexCo informiert.
  • Gesellschaftsvertrag: Egal wie gut Sie sich mit Ihren Geschäftspartnern verstehen – ein Gesellschaftsvertrag ist die Basis für Ihre Zusammenarbeit.  Auch in einer Ein-Personen-FlexCo müssen Themen geklärt und festgehalten werden. Im Gegensatz zu Personengesellschaften muss dies in Form eines Notariatsakts erfolgen. Da die FlexCo auf die GmbH aufbaut können Sie die Checkliste für das Grundmuster eines GmbH-Gesellschaftsvertrags als Basis heranziehen.
  • ggfs. Gesellschafterbeschluss: Sofern die Bestellung der Geschäftsführung, der Vertretungsbefugnis und möglicher Prokuristen nicht schon beim Gesellschaftsvertrag geregelt wurden.
  • ggfs. Termin für Musterzeichnung(en): Sofern dies nicht schon bei der Errichtung des Gesellschaftsvertrags passiert ist.
  • Kreditinstitut: Kontoeröffnung und Einzahlung des Stammkapitals (mindestes 5.000 Euro). Die Bankbestätigung muss dem Notariatsakt für die Firmenbucheintragung beigelegt werden.
  • NeuFöG: Über das Gewerbeanmeldeservice abklären und ausstellen lassen.
  • Firmenbucheintragung: In der Regel wird dies von der Notariatskanzlei über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) eingebracht. Sie könnten jedoch alle Unterlagen in schriftlicher Form beim Handelsgericht Wien einreichen.
  • Firmenbuchauszug beantragen: Nach positivem Beschluss (kommt per Post) über die Eintragung entweder mit ID-Austria online (ca. 5 Euro) oder beim Handelsgericht selbst (ca. 15 Euro).
  • ggfs. Anstellung Gewerberechtliche Geschäftsführung: Bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Anmeldebestätigung der ÖGK und Dienstvertrag (oder Auszug Lohnkonto) müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
  • Gewerbeanmeldung: Durch die WKW, bei der Behörde vor Ort oder online − zur Checkliste.
  • GISA-Auszug: sollten Sie nach 2 Wochen noch keinen GISA-Auszug erhalten haben, bei der Gewerbebehörde rückfragen!
  • WKO Benutzerkonto: Wenn Sie bereits vor der Gründung ein Benutzerkonto angelegt haben, muss dies mit Ihrem Unternehmen verknüpft werden. Sobald das Gewerbe von der Behörde angemeldet wurde, kann auch die Administrator-Rolle für die WKO Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
  • Meldung SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen: Bitte melden Sie sich aktiv bei der SVS – innerhalb von 4 Wochen. Wenn Sie bei nebenberuflicher Tätigkeit die vorläufige Beitragsgrundlage anpassen wollen, sollte dies rasch erledigt werden. Achtung! Personen im UGP des AMS müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Gewerbeanmeldung eine Versicherungsbestätigung vorlegen. Ausnahmen gibt es bei nicht-mittätigen Gesellschafter:innen. Diese sind gar nicht versicherungspflichtig.
    Arbeitet eine reine Gesellschafter:in im Unternehmen mit wird sie als ASVG-versicherungspflcihtig. 
    Geschäftsführende Gesellschafter mit max. 25 % Beteiligung sind ASVG-versichert, also bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Diese gilt auch bei etwas höherer Beteilung (unter 50 %) wenn Weisungsbindung besteht (also ein Arbeitnehmerähnliches Verältnis).
  • Meldung Finanzamt:  Innerhalb von 4 Wochen können Sie die Meldung mittels Formular Verf15 durchführen.
  • E-Zustellung: Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen beim USP (Unternehmensserviceportal) die e-Zustellung aktivieren. Auch Ihre Grundumlagen-Vorschreibung erfolgt mit der e-Zustellung. Bei der Grundumlage handelt es sich um den jährlichen Mitgliedsbeitrag Ihrer Fachorganisation in der Wirtschaftskammer.
  • Meldung Stadt Wien: Wer Mitarbeiter:innen hat muss neben der Meldung bei ÖGK auch der Stadt Wien melden. Denn zu den Lohnnebenkosten, die Unternehmer:innen zahlen, gehören auch Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer.

  • Abklärungen: Gewerbeberechtigung, Gewerbestandort (Standortanalyse, ggfs. Betriebsanlagengenehmigung), Befähigungsnachweis, ÖNACE-Klassifikation, Firmenname (Ähnlichkeitsrecherche und Handelsgericht), Revisionsverband…
  • Einverständnis: Dienstgeber (wenn nebenberuflich), Hausverwaltung/Genossenschaft/Eigentümergemeinschaft bei Wohnung als Gewerbe- oder Firmenstandort…
  • Kontaktaufnahme mit Revisionsverband: Da die Genossenschaft Mitglied eines Revisionsverband (z.B. ÖGV-österreichischer Genossenschaftsverband) sein muss, kontaktiert man diesen bereits zu Beginn. Der Verband berät und unterstützt bei den Gründungsschritten (Businessplan, Satzung, Steuernummer…).
  • Businessplan/Unternehmenskonzept: Je besser Sie vorbereitet sind, desto größer sind die Chancen einer nachhaltig erfolgreichen Selbständigkeit.
  • Erarbeitung des Genossenschaftsvertrags und der Satzung: Ähnlich wie bei einem Gesellschaftsvertrag ist die Genossenschaftssatzung Basis für Ihre Zusammenarbeit. Von der Frage der Genossenschaftler:innen, der Geschäftsanteile und dem Stimmrecht bei der Generalversammlung.
  • Aufnahmezusicherung: Erst nach positiver Prüfung von Satzung und Businessplan kann der Revisionsverband die Aufnahme als Mitglied im Verband zusichern und in späterer Folge die Revision übernehmen.
  • NeuFöG: Über das Gewerbeanmeldeservice abklären und ausstellen lassen.
  • Firmenbucheintragung: Wird in manchen Fällen vom Revisionsverband über den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) eingebracht. Alternativ können alle Unterlagen in schriftlicher Form beim Handelsgericht Wien eingereicht werden.
  • Firmenbuchauszug beantragen: Nach positivem Beschluss (kommt per Post) über die Eintragung entweder mit ID-Austria online (ca. 5 Euro) oder beim Handelsgericht selbst (ca. 15 Euro).
  • Beitritt zum Revisionsverband: Nach erfolgter Firmenbucheintragung wird die Genossenschaft nun endgültig Mitglied im Verband. Die Unterlagen werden automatisch zugestellt.
  • ggfs. Anstellung Gewerberechtliche Geschäftsführung: Bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Anmeldebestätigung der ÖGK und Dienstvertrag (oder Auszug Lohnkonto) müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
  • Gewerbeanmeldung: Durch die WKW, bei der Behörde vor Ort oder online.
  • GISA-Auszug: sollten Sie nach 2 Wochen noch keinen GISA-Auszug erhalten haben, bei der Gewerbebehörde rückfragen!
  • WKO Benutzerkonto: Wenn Sie bereits vor der Gründung ein Benutzerkonto angelegt haben, muss dies mit Ihrem Unternehmen verknüpft werden. Sobald das Gewerbe von der Behörde angemeldet wurde, kann auch die Administrator-Rolle für die WKO Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
  • Meldung SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen: Bitte melden Sie sich aktiv bei der SVS – innerhalb von 4 Wochen. Wenn Sie bei nebenberuflicher Tätigkeit die vorläufige Beitragsgrundlage anpassen wollen, sollte dies rasch erledigt werden. Achtung! Personen im UGP des AMS müssen innerhalb von 3 Werktagen nach der Gewerbeanmeldung eine Versicherungsbestätigung vorlegen.
  • Meldung Finanzamt: Innerhalb von 4 Wochen können Sie die Meldung mittels Formular Verf15 durchführen.
  • E-Zustellung: Unternehmen die Umsatzsteuerpflichtig sind, müssen beim USP (Unternehmensserviceportal) die e-Zustellung aktivieren.
  • Meldung Stadt Wien: Wer Mitarbeiter:innen hat muss neben der Meldung bei ÖGK auch der Stadt Wien melden. Denn zu den Lohnnebenkosten, die Unternehmer:innen zahlen, gehören auch Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer.

  • Abklärungen: Gewerbeberechtigung, Gewerbestandort (Standortanalyse, ggfs. Betriebsanlagengenehmigung), Befähigungsnachweis, ÖNACE-Klassifikation, Vereinszweck, Vereinsname…
  • Einverständnis: Dienstgeber (wenn nebenberuflich), Hausverwaltung/Genossenschaft/Eigentümergemeinschaft bei Wohnung als Gewerbestandort…
  • Schriftliche Gründungsvereinbarung und Vereinsstatuten: Die Gründungsmitglieder (min. 2 Personen) einigen sich über Vereinszweck und Statuten.
  • Errichtungsanzeige: Für die Entstehung des Vereins müssen entsprechende Unterlagen (vorausgefüllten Anzeige, Vereinsstatuten, schriftliche Gründungsvereinbarung,…) bei der Landespolizeidirektion Wien eingebracht werden.
  • ZVR-Eintragung: Wenn die Prüfung der Behörde (Gesetztes Konformität der Vereinsstatuten) positiv ausgefallen ist, schickt die LPD Wien einen Bescheid über die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit, einen Auszug aus dem zentralen Vereinsregister (ZVR) und eine Kopie der geltenden Statuten.
  • NeuFöG: Über das Gewerbeanmeldeservice abklären und ausstellen lassen.
  • ggfs. Anstellung Gewerberechtliche Geschäftsführung: Bei der Österreichischen Gesundheitskasse. Anmeldebestätigung der ÖGK und Dienstvertrag (oder Auszug Lohnkonto) müssen bei der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
  • Gewerbeanmeldung: Durch die WKW, bei der Behörde vor Ort oder online − zur Checkliste.
  • GISA-Auszug: sollten Sie nach 2 Wochen noch keinen GISA-Auszug erhalten haben, bei der Gewerbebehörde rückfragen!
  • WKO Benutzerkonto: Wenn Sie bereits vor der Gründung ein Benutzerkonto angelegt haben, muss dies mit Ihrem Unternehmen verknüpft werden. Sobald das Gewerbe von der Behörde angemeldet wurde, kann auch die Administrator-Rolle für die WKO Benutzerverwaltung zugewiesen werden.
  • Meldung Finanzamt: Innerhalb von 4 Wochen können Sie die Meldung mittels Formular Verf15 durchführen.
  • E-Zustellung: Unternehmen die umsatzsteuerpflichtig sind, müssen beim USP (Unternehmensserviceportal) die e-Zustellung aktivieren. Auch Ihre Grundumlagen-Vorschreibung erfolgt mit der e-Zustellung. Bei der Grundumlage handelt es sich um den jährlichen Mitgliedsbeitrag Ihrer Fachorganisation in der Wirtschaftskammer.
  • Meldung Stadt Wien: Wer Mitarbeiter:innen hat muss neben der Meldung bei ÖGK auch der Stadt Wien melden. Denn zu den Lohnnebenkosten, die Unternehmer:innen zahlen, gehören auch Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer.