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Fabriksgelände mit Silos und Schornsteinen aus denen Rauch austritt, im Hintergrund hügelige Landschaft
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EU verschärft Grenzwerte für PFOS

Delegierte Verordnung (EU) 2025/718 tritt in Kraft

Lesedauer: 1 Minute

Am 27. Juni 2025 wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2025/718 der Europäischen Kommission veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die Verordnung (EU) 2019/1021 über persistente organische Schadstoffe (POP-Verordnung) geändert. Konkret betrifft die Anpassung die Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und ihre Derivate.

Die POP-Verordnung dient der Umsetzung der Verpflichtungen der EU aus dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe sowie dem entsprechenden Protokoll des Genfer Luftreinhalteübereinkommens. Ziel ist es, besonders langlebige, giftige Chemikalien zu begrenzen, die sich in der Umwelt und in Organismen anreichern.

Die neuen Änderungen passen die Grenzwerte für unbeabsichtigte Spurenverunreinigungen (UTC) für PFOS an die Grenzwerte an, die bereits für eine ähnliche Stoffgruppe – die Perfluoroctansäure (PFOA) – gelten. Neuere technische Möglichkeiten erlauben es, die PFOS-Belastung weiter zu reduzieren.

Änderungen in Anhang I Teil A (Stoffe, die im Übereinkommen und im Protokoll aufgelistet sind, sowie Stoffe, die nur im Übereinkommen aufgelistet sind) betreffen für Perfluorooctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS) die erste und die vierte Spalte.

Die Verordnung tritt am 17. Juli 2025 in Kraft. Bestimmte Änderungen – insbesondere die neuen Grenzwerte – gelten ab dem 3. Dezember 2025.

Stand: 01.07.2025

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