Pflanzenschutzmittelwirkstoffe – Änderungen 1. bis 30. September 2025
Erneuerungen, Nichterneuerungen, Laufzeit-Verlängerungen etc.
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Erneuerung der Genehmigung für Rapsöl als Wirkstoff mit geringem Risiko
Die Genehmigung für den in Anhang I dieser Verordnung beschriebenen Wirkstoff Rapsöl wird unter den im genannten Anhang aufgeführten Bedingungen erneuert. Der Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.
Datum der Genehmigung: 1. November 2025
Befristung der Genehmigung: 31. Oktober 2040
Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1879 wurde am 17. September 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie gilt ab dem 1. November 2025.
Weiterführende Links zu Pflanzenschutzmitteln
- Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe
- Durchführungsverordnung (EU) 2015/408 zur Durchführung des Artikels 80 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Erstellung einer Liste mit Substitutionskandidaten
- WKO Informationen zur EG-Pflanzenschutzmittel-Verordnung Nr. 1107/2009
- AGES-Informationen über Pflanzenschutzmittel