Wasserstoff: Energie der Zukunft
Grundlagen, Rechtsrahmen und aktuelle Entwicklungen
Lesedauer: 21 Minuten
Wasserstoff kann ein zentrales Instrument zur Dekarbonisierung der österreichischen Wirtschaft und für eine klimaneutrale Energieversorgung. Er kann als Energieträger, Rohstoff und Speicherlösung in Industrie, Transport und Wärmeversorgung eingesetzt werden. Voraussetzung sind ein klarer Rechtsrahmen, Infrastruktur, Importpartnerschaften sowie die Abstimmung mit Strom-, Gas- und CO2-Markt.
Wasserstoff kann ein zentrales Werkzeug für die Dekarbonisierung der österreichischen Wirtschaft sein und zugleich einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren und klimaneutralen Energieversorgung leisten. Dank seiner Vielseitigkeit eignet sich Wasserstoff sowohl als Energieträger als auch als Rohstoff für Industrie, Transport, Wärmeversorgung und nicht zuletzt als effiziente Lösung zur Energiespeicherung. Um dieses Potenzial voll ausschöpfen zu können, braucht es jedoch einen klaren rechtlichen Rahmen, eine enge nationale und internationale Zusammenarbeit, kontinuierliche technologische Innovationen, Aufbau der notwendigen Infrastruktur (insbesondere Netze und Speicher) sowie eine verlässliche und wettbewerbsfähige Versorgung mit grünem Wasserstoff. Dabei spielt insbesondere der Aufbau von Importpartnerschaften eine wichtige Rolle, da aufgrund unserer Größe nicht davon auszugehen ist, dass die österreichische Nachfrage ausschließlich über Eigenproduktion gedeckt wird.
Weiters muss bedacht werden, wie sich Wasserstoff in das vorhandene Energiesystem optimal einfügen kann. Wechselwirkungen und Synergieeffekte mit Strom-, Gas- und CO2-Markt sind von Anfang an zu berücksichtigen.
1. Fragen & Antworten zu Wasserstoff
Wasserstoff ist das erste Element im Periodensystem und mit einer Molmasse von nur 2 g/mol (H2) das leichteste aller Gase und damit auch deutlich leichter als Methan (CH4, ca. 16 g/mol), dem Hauptbestandteil von Erdgas. Seine außergewöhnliche physikalisch-chemische Beschaffenheit macht ihn sowohl technisch als auch wirtschaftlich hochinteressant. Als kleinstes und diffusibelstes (diffusibel = sehr leicht ausbreit- und vermischbar) Molekül kann Wasserstoff durch viele Materialien hindurchwandern, was in der industriellen Anwendung sowohl Vorteile wie sehr schnell ablaufende Reaktionen, als auch Herausforderungen, etwa bei der Dichtheit von Leitungen oder Tanks, mit sich bringt.
Ein besonders hervorstechendes Merkmal ist der hohe Energiegehalt von Wasserstoff: Mit etwa 120 Megajoule pro Kilogramm (entspricht rund 33 kWh/kg) besitzt er den höchsten Energiegehalt pro Masseneinheit aller bekannten Brennstoffe. Zum Vergleich: Erdgas kommt auf etwa 50 MJ/kg, Benzin auf etwa 44 MJ/kg. Dieser hohe spezifische Energiegehalt macht Wasserstoff insbesondere für die Luft- und Raumfahrt sowie den Schwerlastverkehr interessant, wo geringes Gewicht entscheidend ist. Gleichzeitig hat Wasserstoff jedoch eine sehr geringe Energiedichte pro Volumen, weshalb er für den Transport und die Speicherung entweder stark komprimiert oder verflüssigt werden muss – ein technisch aufwändiger und energieintensiver Prozess, der insbesondere auch Herausforderungen beim sogenannten „Blending“ (Mischung mit Erdgas) mit sich bringen kann.
Wasserstoff ist vielfältig einsetzbar. Er spielt eine zentrale Rolle in der chemischen Industrie – unter anderem bei der Herstellung von Ammoniak (für Düngemittel), Methanol oder bei der Hydrierung von Ölen für Biotreibstoffe. Immer mehr tritt aber seine Rolle als Energieträger in den Fokus: Bei der energetischen Nutzung von Wasserstoff, bspw. durch direkte Verbrennung oder in Brennstoffzellen, entsteht Wasserdampf, jedoch kein CO2. Wird der eingesetzte Wasserstoff auch noch klimaneutral gewonnen (z.B. durch Wasserelektrolyse mittels erneuerbaren Stroms oder durch Kombination mit CO2-Abscheidung und -Speicherung) wird durch den Einsatz ein Beitrag zur nachhaltigen Transformation erreicht.
Er kann insbesondere in jenen Sektoren zum Einsatz kommen, in denen eine direkte Elektrifizierung nicht praktikabel oder wirtschaftlich sinnvoll ist, wie in der Hochtemperaturindustrie, der Stahlerzeugung, im Schiffs- oder Flugverkehr. Die Internationale Energieagentur (IEA) bezeichnet Wasserstoff daher nicht ohne Grund als das „missing link“ zur Erreichung der globalen Netto-Null-Ziele.
Bisher wird erneuerbarer Wasserstoff allerdings nur begrenzt genutzt und meist aus fossilen Brennstoffen gewonnen.
Der Wasserstoffbedarf liegt aktuell bei etwa 140.000 Tonnen (rd. 4,7 TWh) vorwiegend in der (petro-) chemischen Industrie. Dieser wird fast ausschließlich durch grauen Wasserstoff aus Erdgas gedeckt. Nur rund 1 % stammt aus erneuerbaren Quellen. Langfristig wird der Bedarf aber deutlich steigen: Die Studie „Energiekonzept 2040 – Sektorübergreifende Energiesystemstudie von Österreich“ von Compass Lexecon kommt zum Ergebnis, dass zum Erreichen der Klimaneutralität 66 bis 98 TWh klimaneutralen Wasserstoffs benötigt werden. Zu einem ähnlichen Ergebnis – mit 67 bis 75 TWh – kommt auch die Studie „Erneuerbares Gas in Österreich 2040. Quantitative Abschätzung von Nachfrage und Angebot“ der Austrian Energy Agency.
Die nationale Wasserstoffstrategie verfolgt das Ziel, bis 2030 eine Elektrolysekapazität von 1 GW aufzubauen, um den heimischen Bedarf an klimaneutralem Wasserstoff zumindest teilweise decken zu können. Aktuell sind rund 28,2 MW Elektrolysekapazität in Betrieb, etwa 275 MW befinden sich in Planung oder Bau. Mit den bis 2030 angestrebten 1.000 MW Elektrolyseleistung könnten abhängig von den Volllaststunden der Anlage jährlich zwischen 3,0 und 5,6 TWh grüner Wasserstoff erzeugt werden. Dies wäre nicht einmal ausreichend, um den für 2030 geschätzten Bedarf der Großabnehmer von rd. 12 TWh mit klimaneutralem Wasserstoff zu decken.
Die Deckung der steigenden Nachfrage wird nur durch massive Skalierung der heimischen Produktion und durch strategische Importe möglich sein. Gerade der Aufbau von Importen ist deswegen wichtig, da seiner Größe nicht davon auszugehen ist, dass Österreich seine Nachfrage ausschließlich über Eigenproduktion decken kann. Vorteilhaft im Hinblick auf potenzielle Wasserstoffimporte sind Österreichs zentrale Lage in Europa, gut ausgebaute Gasinfrastruktur und Speicherkapazitäten, die dem gesamten jährlichen Erdgasverbrauch entsprechen.
Eine Kilogramm Wasserstoff enthalt 120 Megajoule. Das entspricht rund 33 kWh/kg. Eine Tonne Wasserstoff enthält rund 33.000 Kilowattstunden (kWh) Energie.
In der Alltagssprache wird Wasserstoff oft als grau, grün, blau etc. bezeichnet. Dabei handelt es sich nicht um ein genormtes System, sondern um eine symbolische Codierung zur Unterscheidung des Wasserstoffs nach Nachhaltigkeit und Herstellungsmethode. Über die Zeit hat die Anzahl der Farben zugenommen. Nachfolgend eine Übersicht:
- Grün: Wasserstoff wird durch die Elektrolyse von Wasser mit erneuerbarem Strom (z. B. Wind, Sonne) gewonnen.
- Orange: Wasserstoff wird mit erneuerbarer Energie aus Biomasse gewonnen.
- Schwarz, Braun und Grau: Hier wird Wasserstoff aus fossilen Ausgangsstoffen mit fossiler Energie gewonnen. (Vergasung von Stein- oder Braunkohle (schwarz bzw. braun) sowie durch die Dampfreformierung von Erdgas (grau))
- Blau: Wasserstoff wird mittels Dampfreformierung von Erdgas gewonnen. Etwaige Emissionen werden mittels CCS (Carbon Dioxide Capture and Storage) und CCU (Carbon Dioxide Capture and Use) abgeschieden und gebunden wird.
- Türkis: Wasserstoff wird über Methanpyrolyse gewonnen. Beim Prozess entsteht als Nebenprodukt statt gasförmigen CO2 fester Kohlenstoff.
- Rot oder Pink: Wasserstoff wird durch die Elektrolyse von Wasser mit Atomstrom gewonnen.
- Gelber Wasserstoff wurde mittels Elektrolyse gewonnen. Der eingesetzte Strom stammt aus dem allgemeinen Strommix.
- Weiß: Als weiß wird natürlich z.B. in Gesteinsformationen vorkommender Wasserstoff bezeichnet, der mittels Frackings gewonnen werden kann.
Die sogenannte Wasserstofffarbenlehre ist kein gesetzlich normiertes System, sondern ein vereinfachtes, in Politik, Wissenschaft, Industrie und allgemeiner Kommunikation etabliertes Klassifizierungsmodell zur Einordnung der Nachhaltigkeit von Wasserstoff. Damit Wasserstoff auf nationale oder europäische Zielsetzungen anrechenbar ist, muss er die Vorgaben der erneuerbaren Richtlinie und des Gasmarktpakets sowie den ergänzenden delegierten Rechtsakten entsprechen.
E-Fuels (elektrobasierte Kraftstoffe) sind synthetisch hergestellte, flüssige oder gasförmige Energieträger, die mithilfe von Strom aus erneuerbaren Quellen, Wasserstoff und CO2 erzeugt werden. Sie können in bestehenden Verbrennungsmotoren, Flugzeugen oder industriellen Anlagen eingesetzt werden und können eine klimaneutrale Alternative zu fossilen Brennstoffen darstellen, wenn das eingesetzte CO2 aus der Atmosphäre oder aus biogenen Quellen stammt und auch der eingesetzte Wasserstoff klimaneutral oder erneuerbar ist.
RFNBO steht für „renewable fuels of non-biological origin“. Laut Art. 2 Abs. 2 Nr. 36 der Erneuerbare-Energien-Richtlinie sind RFNBO „erneuerbare Kraftstoffe bzw. Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs“, also flüssige oder gasförmige Kraft- oder Brennstoffe, deren Energiegehalt aus erneuerbaren Energiequellen mit Ausnahme von Biomasse stammt.
Diese Definition deckt grünen Wasserstoff aus Wasserelektrolyse und auch E-Fuels ab. ABER: Erneuerbarer Wasserstoff, welcher über Biomasse-Pyrolyse gewonnen wird, fällt nicht hinein!
RFNBO müssen mittels Wasserelektrolyse gewonnen werden und Vorgaben aus zwei delegierten Rechtsakten zur RED erfüllen:
- Del. RA (EU) 2023/1184 über Vorschriften für die Erzeugung von RFNBO;
- Del. RA (EU) 2023/1185 über die Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen
Einen wichtige Brückentechnologie zur Reduktion von Treibhausgasemissionen kann kohlenstoffarmer Wasserstoff darstellen. Die Wasserstoff- und Gasmarktrichtlinie (EU) 2024/1788 definiert kohlenstoffarmen Wasserstoff als Wasserstoff aus nicht-erneuerbaren Quellen, der eine niedrigere Treibhausgasemission von 70 % im Vergleich zu fossilem Wasserstoff aufweist, basierend auf seine Lebenszyklus-Emissionen. Unter diese Definition kann auch auf Wasserstoff fallen, der durch Elektrolyse unter Verwendung von Kernenergie erzeugt wird. Die genaue Methodik zur Berechnung der Treibhausgas-Einsparungen bei der Herstellung von kohlenstoffarmem Wasserstoff wird in einem eigenen delegierten Rechtsakt festgelegt.
Die ENNOH (European Network of Network Operators for Hydrogen) ist die Vereinigung der europäische Wasserstoffübertragungsnetzbetreiber. Ihre Gründung ist durch die EU-Verordnung (EU) 2024/1789 („H2 & Gas Market Decarbonisation Package“) vorgesehen.
Ihre Hauptaufgabe besteht darin, den Aufbau, den Betrieb und die technische Weiterentwicklung eines grenzüberschreitend vernetzten Wasserstoffübertragungsnetzes zu koordinieren. Grundsätzlich wird sie ähnliche Aufgaben für die Wasserstoff-Übertragungsnetze übernehmen wie die European Network of Transmission System Operators for Electricity (ENTSO-E) im Strombereich und die European Network of Transmission System Operators for Gas (ENTSOG) im Gasbereich. So soll die ENNOH die Entwicklung von Netzkodizes und technische Leitlinien begleiten, den europäischen Binnenmarkt für Wasserstoff stärken und bis 2027 die Verantwortung für die Ausarbeitung eines Zehn-Jahres-Netzentwicklungsplans (TYNDP) im Bereich Wasserstoff übernehmen.
Die Wasserstoffverteilnetzbetreiber werden gemeinsam mit den Strom- und Gasverteilnetzbetreibern auf europäischer Eben in der EU DSO Entity (die europäische Entität für Verteilnetzbetreiber) organisiert.
2. Rechtsrahmen zur Wasserstoff erklärt
Wie strukturiert sich der regulatorische Rahmen zu Wasserstoff?
Die Regulierung von Wasserstoff ergibt sich aus dem Zusammenspiel verschiedener Rechtsakte auf EU- und nationaler Ebene von strategischen Vorgaben und Definitionen über Markt- und Infrastrukturregeln bis hin zu Nachfrageinstrumenten, Förderung und Import. Die folgende Übersicht zeigt die Gegenüberstellung zentralen Materien und ihre Rolle im Wasserstoffsystem. Daneben wirken zahlreiche weitere Rechtsbereiche direkt oder indirekt auf Wasserstoff ein, etwa Energie-, Beihilfe-, Umwelt-, Planungs- oder Strommarktrecht.
| Themenbereich | EU | Österreich |
|---|---|---|
| Strategie / Policy (Ziele & Prioritäten) | EU-Wasserstoffstrategie aktualisiert durch REPowerEU (Beschleunigung von H2-Hochlauf & Importen) | Österreichische Wasserstoffstrategie (nationale Schwerpunkte & Umsetzung) |
| Definition erneuerbarer Wasserstoff (RFNBO) | Renewable Energy Directive; Delegierte Rechtsakte zu RFNBO (Erzeugungsregeln, GHG-Methodik, Zertifizierungslogik) | Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) und Wasserstoff-VO (noch nicht beschlossen) |
| Definition kohlenstoffarmer Wasserstoff | Delegierter Rechtsakt zu kohlenstoffarmem Wasserstoff und Brennstoffen | Derzeit keine eigene Regelung |
| Markt & Infrastruktur (Marktregeln, H2-Netze, H2-Speicher) | Hydrogen & Decarbonised Gas Package (Gasmarktpaket) | Novelle Gaswirtschaftsgesetz (GWG) (aktuell erarbeitet) |
| Industrie (Nachfrage) | RFNBO-Ziele für Sektor Industrie auf nationaler Ebene | Derzeit keine eigene Regelung |
| Verkehr (Nachfrage & Infrastruktur) | RED (Verkehrsziele), Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR), ReFuelEU Aviation | Kraftstoff-VO, tlw. Umsetzung noch laufend |
| Förderung Produktion | European Hydrogen Bank (Förder-Auktionen), außerdem Innovation Fund, IPCEIs und beihilferechtlicher Rahmen (EU-Förderleitlinien) | EAG, EAG-Investitionszuschüsse-VO Wasserstoff (noch nicht beschlossen), Wasserstoffförderungsgesetz |
| Importe | Hydrogen Bank (H2 Mechanism); außerdem internationale Partnerschaften | Geplante Wasserstoffimportstrategie (Erarbeitung voraussichtlich bis Ende 26) |
Europäische Wasserstoffstrategie bzw. REPowerEU-Aktionsplan:
Die Wasserstoffstrategie der Europäischen Kommission „A hydrogen strategy for a climate-neutral Europe“ soll sicherstellen, dass klimafreundlicher Wasserstoff in Europa genutzt und ausgebaut wird. Damit soll langfristig ein Beitrag zu einer CO2-neutrale Wirtschaft und insbesondere einem dekarbonisierten Energiesektor geleistet werden.
Als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wurde der REPowerEU-Aktionsplan vorgelegt. Dieser erhöhte u.a. die Zielsetzungen für den Wasserstoffbereich bis 2030. Die neuen Ausbauziele sehen eine Bereitstellung von 20 Mio. Tonnen grünen Wasserstoff jährlich bis 2030 vor – 10 Mio. t aus Produktion in der EU und 10 Mio. Tonnen aus Importen aus Drittländern.
Österreichische Wasserstoffstrategie
Die am 2. Juni 2022 veröffentlichte Wasserstoffstrategie für Österreich soll den Hochlauf von klimaneutralem Wasserstoff als Beitrag zum Erreichen der österreichischen Klimaneutralität ermöglichen. Dabei setzt sie auf:
- Effizienten, kosteneffektiven und fokussierten Wasserstoffeinsatz (besonders Teilbereiche der Industrie (Chemie, Stahl, ...), Flug- und Schiffsverkehr, Spitzenlastausgleich). Bis 2030 soll weitestgehend fossiler Wasserstoff durch klimaneutralen in der energieintensiven Industrie subsituiert werden.
- Fokus auf klimaneutralen Wasserstoff – bis 2030 soll 1 GWh Elektrolysekapazität aufgebaut werden. Um dies zu erreichen, soll ein eigener Unterstützungsrahmen für erneuerbaren Wasserstoff geschaffen werden.
- Transformation des Energiesystems durch Etablierung der Wasserstoffproduktion als integraler Bestandteil des Energiesystems.
- Infrastrukturentwicklung hin zu einer geeigneten Wasserstoffinfrastruktur.
- Aufbau von internationalen Partnerschaften für klimaneutralen Wasserstoff (insbesondere auch um Importe zu ermöglichen.)
- Stärkung des Wirtschafts- und Technologiestandortes durch fokussierte Entwicklung von Wasserstofftechnologien.
Die Maßnahmen für die Umsetzung der Wasserstoffstrategie werden in sieben übergeordnete Aktionsfelder unterteilt. Ergänzt werden sie um Maßnahmen auf europäischer Ebene:
- Zeitnahen Markthochlauf mittels Vorzeigeprojekten ermöglichen
- Förderung und Anreize für die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff schaffen
- Anreize für marktwirtschaftliche Geschäftsmodelle und den gezielten Einsatz von Wasserstoff in der Industrie schaffen
- Infrastruktur für Wasserstoff aufbauen und Importmöglichkeiten schaffen
- Gezielte Weiterentwicklung von Wasserstofftechnologien in der Mobilität
- Forschung und Entwicklung intensivieren
- Gründung der Wasserstoff-Plattform H2Austria, mittlerweile HyPA
- Österreichs Schwerpunkte auf europäischer und internationaler Ebene
Erneuerbare-Energien-Richtlinie
Bei der Überarbeitung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) wurden erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) als eigenständige Kategorie erneuerbarer Energieträger (nicht mehr im Verkehr festgelegt. Die RED definiert den regulatorischen Rahmen für deren Einsatz und die Anrechenbarkeit (u.a. Nachhaltigkeitsanforderungen, Treibhausgaseinsparungen, Regeln für Herkunftsnachweise und Zertifizierung).
Weiters wurden verbindliche Sektorziele eingeführt:
- Für den Sektor Industrie wird eine verbindliche RFNBO-Mindestquote von 42,5 % (zu erreichen bis 2030) bzw. 60 % in (zu erreichen bis 2035) am eingesetzten Wasserstoff (stofflich und energetisch) auf nationaler Ebene vorgeschrieben.
- Für den Sektor Transport wird bis 2030 ein verbindliches, kombiniertes Teilziel von 5,5 % für fortschrittlichen Biokraftstoffe und RFNBOs vorgeschrieben, wobei der RFNBO-Anteil mind. 1 Prozentpunkt betragen muss.
Delegierter Rechtsakt über Vorschriften für die Erzeugung von RFNBO
Die delegierte Verordnung über Vorschriften für die Erzeugung von RFNBO legt fest, dass der für die RFNBO-Produktion genutzte Strom folgende drei Kriterien erfüllen muss. Diese Vorgaben gelten sowohl für in der EU produzierte RFNBO, als auch für importierte:
- Additionalität: Die Stromproduktionsanlage darf maximal 36 Monate vor der RFNBO-Erzeugungsanlage in Betrieb gehen und keine Förderungen erhalten haben. (Für Anlagen, die vor 2028 ans Netz gehen gibt es bis Ende 2037 Ausnahmen von der Additionalitäts-Vorgabe.)
- zeitliche Korrelation: Der Strom muss in derselben Stunde erzeugt werden, in der die Anlage zur RFNBO-Herstellung ihn verbraucht. Bis 2030 gibt es eine Übergangsfrist. Die Korrelation kann bis dahin auf Monatsbasis erfolgen.
- geografische Korrelation: Der Strom muss aus derselben Gebotszone oder einer verbundenen Gebotszone mit höherem oder gleichem Strompreis bezogen werden.
Ausnahmen insbesondere bei der Additionalitäts-Vorgabe sind möglich, wenn in einem Mitgliedstaat der Anteil an Erneuerbarem Strom über 90 % liegt, der CO2-Ausstoß der Stromaufbringung unter 65 g CO2/kWh liegt oder wenn die RFNBO-Produktion als Ausgleichsmaßnahme im Netz dient.
Delegierter Rechtsakt über Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen?
Del. RA (EU) 2023/1185 legt die Methodik zur Berechnung der Treibhausgas-Einsparungen von erneuerbaren Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs (RFNBO) und recycelten kohlenstoffhaltigen Kraftstoffen (RCF) fest. Sie basiert auf einer Lebenszyklusanalyse und verlangt mindestens 70 % Emissionsminderung gegenüber fossilen Referenzwerten. Berücksichtigt werden Emissionen aus Herstellung, Transport, Nutzung sowie Einsparungen durch CO2-Abscheidung (CCS). Der Anhang definiert die Berechnungsformel und standardisierte Emissionsfaktoren. Die Verordnung schafft eine einheitliche Bewertungsgrundlage für Zertifizierung und Marktintegration dieser Kraftstoffe in der EU.
Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), welches 2021 in Kraft getreten ist, sieht Fördermittel für Investitionszuschüsse „für Anlagen zur Umwandlung von Strom in Wasserstoff oder synthetisches Gas“ im Umfang von 40 Millionen Euro pro Jahr vor bis 2030. Die für die Umsetzung notwendigen Verordnungen, einerseits die EAG-Investitionszuschüsse-VO Wasserstoff, welche die praktische Abholung der Mittel ermöglichen würde, andererseits die Wasserstoff-VO, welche die Anforderungen und Kriterien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs festlegt, wurden zwischenzeitlich begutachtet, aber noch nicht beschlossen. Bisher konnten daher noch keine Investitionszuschüsse für Wasserstoff vergeben werden.
Weiters steht im EAG eine Befreiung für Eletrolyseanlagen zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff von Erneuerbaren-Förderpauschale und Förderbeitrag von Netznutzungs- und Netzbereitstellungsentgelt.
Gasmarktpaket
Das Paket für den Wasserstoffmarkt und den dekarbonisierten Gasmarkt (bestehend aus der Richtlinie ((EU) 2024/1788) und die Verordnung ((EU) 2024/1789) über die Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas und Wasserstoff) trat 2024 in Kraft. Die grundsätzliche Zielsetzung dieses Pakets war den Rechtsrahmen des Gasmarkts so zu überarbeiten, dass der Übergang von fossilem Erdgas zu erneuerbaren und CO2-armen Gasen ermöglicht und deren Akzeptanz gesteigert wird. Außerdem sollen Importabhängigkeiten reduziert und die Gasversorgungssicherheit erhöht werden. Im Wesentlichen deckt das Paket die folgenden Teilbereiche ab:
- Schaffung eines Marktes für Wasserstoff wettbewerbsfähiger EU-Markt und spezielle Infrastruktur für Wasserstoff mit einer eigenen vollständigen Regulatorik.
- Integration erneuerbarer und CO2-armer Gase in das Gasnetz über Erleichterung von Anreizen z.B. durch Erleichterung des Zugangs zum bestehenden Gasnetz, durch Abschaffung grenzüberschreitender Tarife, Einführung von Zertifizierungssystem und einheitlicher Terminologie, Regelung und Überwachung der Gasqualität,…
- Das dritte wesentliche Ziel des Pakets ist die S bzw. der Schutz der Verbraucher:innen im Gas- und Wasserstoffmarkt und Überarbeitung ihrer Rechte. Durch die Überarbeitung sollten die Rechte im Hinblick auf an jene der Endkund:innen im Strommarkt angeglichen werden.
- Förderung der intergierten Netzplanung für Strom, Gas und Wasserstoff
- Verbesserung der Systemstabilität und Versorgungssicherheit
Es wird erwartet, dass wesentliche Teile des Paktes auf nationaler Ebene im Rahmen der aktuellen Überarbeitung des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG) umgesetzt werden. Dieses wird aktuell erarbeitet und soll 2026 auch abgeschlossen werden.
Delegierter Rechtsakt zur Festlegung einer Methode zur Bewertung der Einsparungen an Treibhausgasemissionen durch kohlenstoffarme Brennstoffe
Der Rechtsakt ergänzt die Richtline zu Wasserstoff und erneubare Gasmärkte. Er legt die Methodologie fest, mit welchem die notwendigen Einsparungen von min. 70 % bei der jeweiligen Produktionsmethode nachgewiesen werden kann. Das Dokument sieht vor, dass „kohlenstoffarmer“ Wasserstoff oder Brennstoff auf zwei Wegen produziert werden kann:
- Einerseits über die Reformierung von Erdgas mit CCUS (Carbon Capture, Utilisation and Storage), wobei das entstehende CO2 chemisch gebunden oder dauerhaft in tiefen geologischen Formationen gespeichert wird.
- andererseits über eine Elektrolyse mit kohlenstoffarmem Strom (z.B. Strom aus Kernenergie oder CO2-armen Quellen). Hierfür sieht der Rechtsakt vier verschiedene Möglichkeiten vor die Emissionsintensität des genutzten Stroms zu berechnen
2026 wird die Europäische Kommission eine Konsultation zur Nutzung von Stromabnahmeverträgen (PPAs) mit Kernenergie für Elektrolyseure starten. Diese soll klären, ob auch diese Möglichkeit im Falle einer Aktualisierung des delegierten Rechtsaktes bis zum 1. Juli 2028 berücksichtigt werden soll.
Alternative Fuel Infrastructure Regulation (AFIR)
Eine wesentliche Voraussetzung für erneuerbaren Verkehr ist eine angemessene Tankinfrastruktur. Das bedeutet, es müssen in der EU ausreichend Ladepunkte bzw. Zapfstellen und Tankstellen für alternative Kraftstoffe (u.a. Elektrizität, Wasserstoff, Flüssigmethan) für PKWs, LKWs, Lokomotiven, Flugzeuge und Schiffe zur Verfügung stehen. Die Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) legt – als Teil des „Fit für 55“ Paketes − konkrete Ziele für den Aufbau dieser Infrastruktur in den nächsten Jahren fest.
Für Wasserstofftankstellen sind bis 2030 folgende Ziele zu erfüllen:
- mind. eine Tankstelle alle 200 km entlang des TEN-V Kernnetzes;
- mind. eine Tankstelle an jedem städtischen Knoten;
- jede Tankstelle muss für eine Kapazität von 1 Tonne H2 pro Tag bei 700 bar ausgelegt sein;
Der notwendige nationale Strategierahmen für die Umsetzung in Österreich wird aktuell erarbeitet. Er hätte bereits bis Ende 2024 fertiggestellt sein sollen.
REFuelEU-Aviation-Verordnung
Die REFuelEU-Aviation-Verordnung (EU) 2023/2405 schafft den rechtlichen Rahmen für den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) in der EU. Sie legt u.a. verbindliche Mindestquoten für synthetische, i.d.R. wasserstoffbasierte Kraftstoffe fest (2030: 1,2 %, 2035: 5 %, 2040: 10 %, 2045: 15 % 2050: 35 %).
Europäische Wasserstoffbank (European Hydrogen Bank – EHB)
Im März 2023 hat die EK eine Mitteilung zur Errichtung einer Europäischen Wasserstoffbank veröffentlicht. Diese „Bank“ soll den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff innerhalb der EU sowie Importe von internationalen Partnern unterstützen.
Die Aktivitäten der Europäischen Wasserstoffbank umfassen vier Säulen, die alle bis Ende des Jahres funktionsfähig sein sollen:
- Schaffung eines EU-Binnenmarktes für grünen Wasserstoff: Um das Kostengefälle in der EU zwischen erneuerbarem und fossilem Wasserstoff zu verringern und die Kapitalkosten zu senken, wird Wasserstofferzeugern im Rahmen der Auktion ein Zuschuss in Form einer festen Prämie pro erzeugtem kg Wasserstoff für eine Betriebsdauer von höchstens zehn Jahren gewährt.
- Internationale Importe in die EU: Die EKP prüft, wie über die Bank eine EU-Förderung für Importe von erneuerbarem Wasserstoff gestaltet werden kann. Sie schlägt vor, eine grüne Prämie für Importe von erneuerbarem Wasserstoff über ein ähnliches Auktionssystem wie für den Inlandsmarkt anzubieten. Sie wird bis Ende des Jahres mögliche Finanzierungsquellen im Rahmen des EU-Haushalts oder einer Team-Europe-Initiative prüfen.
- Transparenz und Koordination: Die Bank wird eine Koordinierungsfunktion übernehmen, die die Transparenz der Wasserstoffströme, -transaktionen und -preise erhöhen, Informationen über Angebot und Nachfrage sammeln, transparente Preisinformationen liefern und Preisbenchmarks entwickeln wird.
- Optimierung der bestehenden Europäischen und internationalen Finanzierungsinstrumente
Förderauktion der Europäische Wasserstoffbank (EHB)
Um sich an den Förderauktionen der EHB zu beteiligen, geben Projektträger Gebote an, in denen auch der benötigte fixe Förderbedarf pro Kilogramm produzierten Wasserstoff für das Projekt angegeben wird. Jene Projekte, die alle technischen und regulatorischen Anforderungen erfüllen, werden gereiht anhand ihres Förderbedarfs pro Kilogramm Wasserstoff, mit dem niedrigsten zuerst. Dann werden der Reihe nach so lange Förderzuschläge vergeben, bis mit einem weiteren Projekt das Ausschreibungsbudget der Auktion überschritten worden wäre. Die Förderung wird in langfristigen Verträgen über bis zu zehn Jahre gewährt.
IF23 Hydrogen: In der ersten Auktion, deren Ausschreibung Ende 2023 startete, wurde ausschließlich die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff gefördert. Das gesamte Ausschreibungsbudget umfasste 800 Mio. Euro. Die Ausschreibung lockte 132 Gebote aus 17 Länder an. Im Rahmen der Auktion erhielten davon sieben Projekte eine Förderzusage. Von diesen Projekten unterzeichneten sechs Projekt wirklich ihren Fördervertrag. Die Projekte hatten einen Förderbedarf von 0,37 bis 0,58 Euro/kg Wasserstoff. Über die nächsten 10 Jahre werden die Projekte rd. 694 Mio. Euro an Fördermittel ausgezahlt erhalten und voraussichtlich 1,52 Mio. Tonnen an erneuerbarem Wasserstoff produzieren.
IF24 Hydrogen: Die zweite Auktion öffnete Ende 2024 und hatte ein Ausschreibungsvolumen von 1,2 Mrd. Euro. Davon waren 200 Mio. Euro ausschließlich für den maritimen Sektor reserviert. Über die Auktion erhielten 15 Projekte einen Zuschlag, 12 aus dem allgemeinen Topf (Gebotshöhe: 0,20 Euro bis 0,60 Euro pro Kilogramm RFNBO), sowie drei Projekte aus dem maritimen Sektor (Gebotshöhe: 0,45 Euro bis 1,88 Euro pro Kilogramm RFNBO). Der gesamte Förderbedarf über 10 Jahre lag für alles 15 Projekte bei etwa 992 Mio. Euro. Bisher haben sechs der ausgewählten IF24-Auktionsprojekte ihre Förderverträge unterschrieben und werden zusammen rund 270,6 Mio. Euro. erhalten
IF25 Hydrogen: Die dritte Auktion wurde von Anfang Dezember 2024 bis Ende Februar 2025 durchgeführt. Erstmals wird auch elektrolytisch erzeugter, kohlenstoffarmer Wasserstoff gefördert. Das Ausschreibungsvolumen betrug 1,3 Mrd. Euro aufgeteilt auf drei Fördertöpfe (600 Mio. Euro für die Produktion von RFNBO-Wasserstoff, 400 Mio. Euro für die Produktion von RFNBO-Wasserstoff und/oder elektrolytisch erzeugtem kohlenstoffarmem Wasserstoff, 300 Mio. Euro für Projekte für den maritimen und den Luftfahrtsektor).
Wasserstoffförderungsgesetz (WFÖG)
Das Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG) ist ein österreichisches Bundesgesetz, das darauf abzielt, den Bau und Betrieb von Elektrolyseanlagen zur Erzeugung von RFNBO Wasserstoff (erneuerbar, nicht biogenen Ursprungs) über eine maximale Förderlaufzeit von zehn Jahren zu unterstützen. Es ermöglicht die Bereitstellung nationaler Mittel (bis zu 400 Mio. Euro), die im Rahmen des EU Innovation Fund Auktionsmechanismus der European Hydrogen Bank („Auction as a Service“, AaaS) vergeben werden. National geförderte Projekte werden gemeinsam mit EU Projekten über eine wettbewerbliche Auktion bewertet – jener, die in der EU Förderung keinen Zuschlag erhalten, aber in der nationalen Reihung liegen, können aus dem österreichischen Budget gefördert werden. Die Abwicklung der nationalen Förderung – inklusive Vertragsabschluss, Kontrolle und Auszahlung – erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws). Dieses Modell ermöglicht eine effizientere Abwicklung, indem nationale und EU Förderverfahren zusammengeführt werden.
Insgesamt stellt das Gesetz ein Fördervolumen von 820 Mio. Euro zur Verfügung. 400 Mio. Euro (40 Mio. Euro über 10 Jahre) standen für die Auktion der European Hydrogen Bank 2024 (IF24 Hydrogen). 420 Mio. Euro (420 Mio. Euro – 42 Mio. Euro über 10 Jahre) sind für weitere Aktionen geplant. Im Oktober 2025 gab, Bundesminister Hattmannsdorfer bekannt, dass 275 Mio. Euro in vier nationale Projekte investiert hat. Bei der Ende 2025 gestarteten Förderauktion IF25 Hydrogen hat sich Österreich aber nicht beteiligt.
Hydrogen Mechanism
Der Wasserstoff Mechanismus ist Teil der Europäischen Wasserstoffbank. Er dient als offene und transparente Plattform, um potenzielle Lieferanten und Käufer von Wasserstoff und dessen Derivaten (Ammoniak, Methanol und eSAF) innerhalb der Europäischen Union zusammenzuführen. (Einen ähnlichen Mechanismus für Erdgas gab es temporär als Reaktion auf die Energiekrise mit AggregateEU.) Die Einführung des Mechanismus geht auf die EU-Verordnung (EU) 2024/1789 über die Binnenmärkte für erneuerbares Gas, Erdgas sowie Wasserstoff zurück, die die Einrichtung eines Instruments zur Unterstützung der Marktentwicklung bis Ende 2029 vorsieht.
Die Aktivitäten von Hydrogen Mechanism sind in Matching-Runden organisiert. Nachfolgend einen Überblick über den zeitlichen Ablauf der ersten Matching-Runde:
- Registrierungs- und Einreichungszeitraum für Lieferanten (Angebotsseite): abgeschlossen
- Registrierungs- und Einreichungszeitraum für Abnehmer (Nachfrageseite): aktuell laufend bis 20. März 2026 sind Abnehmer eingeladen, ihr Interesse zu bekunden.
- Bekanntgabe der Matching-Ergebnisse an teilnehmende Unternehmen: 31. März 2026
3. Positionen und Forderungen der WKO hinsichtlich Wasserstoff
Die Schaffung eines optimalen Rechtsrahmens für den erfolgreichen Hochlauf einer nationalen Wasserstoffwirtschaft stellt Stakeholder:innen und Interessenvertretungen vor Herausforderungen, da Erfahrungswerte (im Vergleich zu anderen Energiesystemen wie Strom, Gas, Treibstoff) weitgehend noch fehlen. Neben Stellungnahmen zu aktuellen Rechtsakten und Begutachtungen (zu finden hier: Energiepolitik – WKO) hat die WKO zur effizienteren Vertretung der Interessen der Mitglieder auch proaktive Forderungen rund um den Themenbereich Wasserstoff erarbeitet. Nachfolgend eine Auflistung der bisherigen Ergebnisse:
- Wesentliche Anforderungen an eine nationale Wasserstoffimport- und -transitstrategie
- Voraussetzungen für erfolgreichen Hochlauf und Betrieb von Wasserstoffspeichern in Österreich
- Umsetzung des nationalen RFNBO-Ziels lt. RED III in der Industrie
- Umsetzung AFIR und Wasserstoff-Tankstellen-Infrastruktur
- Praktische Umsetzung Betriebsförderung für Wasserstoffproduktion
4. Artikel, Unterlagen & Veranstaltungen zum Thema Wasserstoff
5. Sammlung Rechtsakte zu Wasserstoff
- A hydrogen strategy for a climate-neutral Europe
- REPowerEU-Aktionsplan
- Erneuerbare-Energien-Richtlinie
- Delegierte Verordnung zur Festlegung einer Unionsmethode mit detaillierten Vorschriften für die Erzeugung erneuerbarer Kraft- oder Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs
- Delegierte Verordnung zur Festlegung eines Mindestschwellenwertes für die Treibhausgaseinsparungen durch wiederverwertete kohlenstoffhaltige Kraftstoffe und einer Methode zur Ermittlung der Treibhausgaseinsparungen durch flüssige oder gasförmige erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs sowie durch wiederverwertete kohlenstoffhaltige Brennstoffe
- Wasserstoff- und erneuerbarer Gasmarktrichtlinie
- Wasserstoff- und erneuerbarer Gasmarktverordnung
- Delegierte Verordnung zur Festlegung einer Methode zur Bewertung der Einsparungen an Treibhausgasemissionen durch kohlenstoffarme Brennstoffe
- Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR)
- REFuelEU-Aviation-Verordnung
- Wasserstoffstrategie für Österreich
- Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
- EAG-Investitionszuschüsse-VO Wasserstoff (Begutachtungsentwurf)
- Wasserstoff-VO (Begutachtungsentwurf)
- Wasserstoffförderungsgesetz (WFöG)
6. Weiterführende Links zum Thema H2
- Wasserstoff-Website der Europäischen Kommission
- Europäische Wasserstoffbank (European Hydrogen Bank)
- Information zu den Wasserstoff-Auktionen der EU
- Wasserstoff auf der Homepage des Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
- Hydrogen Partnership Austria
- Servicestelle Erneuerbare Gase
- EU Energy and Raw Materials Platform – Hydrogen Mechanism
- ENNOH – European Network of Network Operators for Hydrogen
- AWS – Wasserstoffförderungsgesetz
- HyCentA – The Hydrogen Technology Research Center
- HIAA: Hydrogen Import Alliance Austria