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Beitragswesen Lehrlinge 2024 bei Beginn eines Lehrverhältnisses ab dem 1.1.2016

Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit

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Beitragssätze für die gesamte Lehrzeit

Arbeiter B045/Angestellte B044 (gesamte Lehrzeit)
  DN DG Summe
KV 1,67 % 1,68 % 3,35 %
PV 10,25 % 12,55 % 22,80 %
AlV 1,15 % 1,15 % 2,30 %
Summe 13,07 % 15,38 % 28,45 %
BMSVG   1,53 % 1,53 %

Erläuterungen:

  • IESG-Zuschlag, WBF und AK für Lehrlinge nicht zu entrichten
  • BMSVG bei Lehrbeginn ab 1.1.2003
  • für Lehrlinge, die dem BSchEG unterliegen, ist ab 1.1.2017 der SW zu entrichten, ab 1.8.2017 bei Doppellehre nur dann, wenn beide Tätigkeiten dem BSchEG unterliegen
  • Der Arbeitslosenversicherungsbeitragssatz bei geringem Einkommen beträgt für Lehrverhältnisse, die ab 1.1.2016 beginnen
    bei Einkommen bis € 1.951,-                             0 %
    bei Einkommen über € 1.951,- bis € 2.128,-         1 %
    bei Einkommen über € 2.128,-                          1,15 %
  • Verzugszinsen bei Nichtzahlung von Beiträgen 7,88 %

Stand: 01.01.2024