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Arbeitsrechtliche Werte 2024

Ausgleichstaxe - Bauarbeiter - Lohnpfändung / unpfändbare Freibeträge

Lesedauer: 1 Minute

09.01.2024

Behinderteneinstellungsgesetz

Ausgleichstaxe

ab 25 DN

ab 100 DN

ab 400 DN

€ 320,- monatlich

€ 451,- monatlich

€ 477,- monatlich

 

Bauarbeiter

Zuschlag/Urlaub
KV-Lohn + 20 % x 11,85 bei 40-Stunden-Woche
  x 11,55 bei 39-Stunden-Woche
  x 11,40 unter 39-Stunden-Woche

 

Zuschlag/Abfertigung
KV-Lohn + 20 % x 1,5  

 

Zuschlag/Überbrückungsgeld
KV-Lohn/Stunde x 1,5 Dezember – März: x 0,4

 

Lohnpfändung/Unpfändbare Freibeträge

Allgemeiner Grundbetrag
monatlich € 1.217,-
wöchentlich € 284,-
täglich € 40,-

Erläuterungen:

  • in Anschlag zu bringen, wenn der Dienstnehmer Anspruch auf Sonderzahlungen hat
Erhöhter allgemeiner Grundbetrag
monatlich € 1.420,-
wöchentlich € 331,-
täglich € 47,-

Erläuterungen:

  • in Anschlag zu bringen, wenn der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Sonderzahlungen hat

 

Unterhaltsgrundbetrag
  pro Person insgesamt höchstens
monatlich € 243,- € 1215,-
wöchentlich € 56,- € 280,-
täglich € 8,- € 40,-

Erläuterungen:

  • in Anschlag zu bringen pro Person, welcher der Dienstnehmer gesetzlichen Unterhalt gewährt
  • Unterhaltssteigerungsbetrag pro Person 10 %, höchstens jedoch 50 %
Unpfändbarer Betrag bei Zusammenrechnung mit Sachleistungen
monatlich € 608,50

Vorsicht!
Bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen haben dem Verpflichteten 75 % des unpfändbaren Freibetrages nach § 291a EO zu verbleiben. 

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