Mehrere lächelnde Personen in Friseursalon, eine Person im Fokus, die anderer vor ihr sitzender Person die Haare nach unten zieht
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Meister- und Befähigungsprüfungen

Ausbildungsstrategien, um Fachkräfte zu sichern

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Neben den freien gibt es auch reglementierte Gewerbe, zu deren Ausübung man einen Befähigungsnachweis braucht. In einem Handwerk ist das vorrangig die Meisterprüfung, in anderen reglementierten Gewerben die Befähigungsprüfung. Personen ab dem 18. Lebensjahr können die Meister- oder Befähigungsprüfung ablegen. Eine fachlich spezifische Ausbildung ist dafür nicht unbedingt notwendig.

Meisterprüfung

Die Meisterprüfung besteht aus fünf Modulen und wird von den Meisterprüfungsstellen der Wirtschaftskammern durchgeführt. Das WIFI bietet Kurse für alle Meisterberufe. 

Befähigungsprüfung

Für eine große Anzahl von reglementierten Gewerben kann der Gewerbezugang ebenfalls in einer Prüfung (Befähigungsprüfung) bestehen. Jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat, darf zur Prüfung antreten.

Unternehmerprüfung

Die Unternehmerprüfung vermittelt das Wissen, das für eine erfolgreiche kaufmännische Unternehmensführung nötig ist. Sie ist ein Teil aller Meisterprüfungen, für alle Handwerke und fast alle sonstigen Gewerbe gleich und wird bei fast allen Meister- oder Befähigungsprüfungen angerechnet. Für die Unternehmerprüfung gibt es keine Zulassungsvoraussetzungen.

Stand: 26.07.2018