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Person vor Laptop hält Baby am Arm
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Unterstützung für Selbstständige nach der Geburt

Wochengeld, Betriebshelfer:innen, Kinderbetreuungsgeld – welche Unterstützung bekommst du als Selbstständige nach der Geburt deines Babys?

Lesedauer: 2 Minuten

03.12.2024

Nach der Geburt deines Kindes kannst du als Selbstständige finanzielle und personelle Unterstützung beantragen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Unterstützungsleistungen.

Wochengeld nach der Geburt

Wie auch schon vor der Geburt, kannst du für die Zeit nach der Geburt finanzielle Unterstützung in Form von Wochengeld beantragen. Grundsätzlich bekommst du Wochengeld nur dann, wenn du eine betriebsfremde Hilfe als Entlastung einstellst. Es gibt aber auch Ausnahmen. Mehr dazu liest du hier.

Wenn du nach der Geburt nicht arbeiten willst

Du magst nach der Geburt Zeit für dein Kind haben? Dann hast du zwei Möglichkeiten: Du kannst entweder über einen Betriebshilfeverein eine/n Betriebshelfer:in beantragen oder dein Gewerbe ruhend melden.

1. Betriebshelfer:in

Wenn du nach der Geburt nur für dein Kind da sein willst, dein Geschäft aber trotzdem ohne Unterbrechung weiterlaufen soll, kannst du eine/n Betriebshelfer:in beantragen. In diesem Fall erledigt eine qualifizierte Person unaufschiebbare Aufgaben und führt dein Unternehmen, bis du selbst wieder übernimmst. Mehr dazu liest du hier.

2. Ruhendmeldung des Betriebs

Du kannst deine Selbstständigkeit wegen Mutterschaft unterbrechen und dein Gewerbe ruhend melden. Eine Unterbrechung macht vor allem dann Sinn, wenn Dein Betrieb ausschließlich auf Deiner Tätigkeit beruht. Mehr dazu liest du hier. 

Familienbeihilfe

Mit der Geburt deines Kindes hast du in der Regel Anspruch auf einen finanziellen Zuschuss in Form der Familienbeihilfe. Hier liest du, unter welchen Voraussetzungen.

Kinderbetreuungsgeld

Nach der Geburt deines Kindes kannst du Kinderbetreuungsgeld beantragen. Dabei kannst du zwischen zwei Modellen wählen:

  1. pauschales Kinderbetreuungsgeld (Kinderbetreuungsgeld-Konto)
  2. einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Hinweis
 Achtung: In der Zeit des Wochengeldbezugs oder des Einsatzes eines Betriebshelfers/einer Betriebshelferin erhältst du kein Kinderbetreuungsgeld. Das bekommst du erst, wenn dein Anspruch auf Wochengeld oder Betriebshilfe endet (üblicherweise acht Wochen nach der Geburt).

Meldepflichten nach der Geburt

Nach der Geburt deines Kindes hast du Meldepflichten. Alle behördlichen Meldepflichten kannst du beim Standesamt erledigen, das für den Geburtsort zuständig ist.

Hinweis
 Tipp: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldebestätigung kannst du auch digital über den Digitalen Babypoint ausstellen lassen.

Hier geht es zur Checkliste für behördliche Meldepflichten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Geburt bekommst du entweder Wochengeld oder eine/n Betriebshelfer:in.
  • Du kannst den Betrieb bis acht Wochen nach der Geburt ruhend melden und bekommst in der Zeit Wochengeld.
  • Wenn kein Anspruch auf Wochengeld besteht, kann Kinderbetreuungsgeld ab dem Tag der Entbindung bezogen werden.
  • Beim Kinderbetreuungsgeld kannst du zwischen zwei Modellen wählen.
  • Behördliche Meldepflichten kannst du gesammelt beim Standesamt erledigen.

Disclaimer: Die Informationen auf dieser Seite entsprechen dem am Seitenanfang angegebenen Stand. Wir bemühen uns, die Informationen auf dieser Seite stets aktuell zu halten, können aber keine Gewähr für die vollständige Aktualität übernehmen. 

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