Steiermark: Förderung der erstmaligen Erstellung oder wesentlichen Adaptierung einer Website bzw. eines Online-Shops für Fußpflege, Kosmetik und Massage
Förderung der erstmaligen Erstellung oder wesentlichen Adaptierung einer Website bzw. eines Online-Shops für Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Fußpflege, Kosmetik und Massage
Einstellungen
Förderungswerber
Mitgliedsbetriebe der Landesinnung Fußpflege, Kosmetik, Massage
Förderungsgegenstand
Erstmalige Erstellung oder wesentliche Adaptierung einer Website bzw. eines Online-Shops
Art und Ausmaß der Förderung
Förderhöhe:
- Förderung von 1/3 der förderfähigen Kosten
- Mindestinvestition: 2.000 Euro netto
- Maximale Förderung: 1.000 Euro pro Betrieb
Das zur Verfügung stehende Fördervolumen seitens der Landesinnung FKM beträgt 20.000 Euro gesamt für den Zeitraum 1.1.2026 bis 31.12.2026. Die Anträge werden nach der Reihenfolge des Einlangens bearbeitet.
Anmerkung
Laufende Anpassungen der Website/des Online-Shops (z.B. Änderung des Designs oder Austausch von Fotos) werden NICHT gefördert.
Umsetzung durch ein in der Steiermark ansässiges Unternehmen
Einreichung
Die Förderung kann nur gegen Rechnungsnachweis plus Screenshots Website/Onlineshop/Domaine-Name (ab wann) mittels Formular beantragt werden. Die Leistungen sind mit Rechnung und Zahlungsnachweis nachzuweisen.
Kontakt
Wirtschaftskammer Steiermark
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Landesinnung Fußpflege, Kosmetik, Massage
E-Mail: fkm@wkstmk.at
Richtlinientext als PDF
Disclaimer
Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.