Vorteile der Marktfahrergewerbeberechtigung
Ihr einfacher Weg in die Selbstständigkeit im Markthandel – starten Sie jetzt!
Lesedauer: 3 Minuten
Flexibel verkaufen – mit klaren Vorteilen für den Markthandel
Der Markthandel bietet einen unkomplizierten Einstieg in die Selbstständigkeit – mit geringem finanziellem Risiko, hoher Flexibilität und klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen. Gleichzeitig leisten Markthändler:innen einen wichtigen Beitrag zur regionalen Versorgung, stärken lokale Wirtschaftskreisläufe und fungieren als wichtige Multiplikatoren für heimische Produkte und Wertschöpfung.
Ob regionale Spezialitäten, Textilien, Schmuck, saisonale Produkte oder Feinkost – viele erfolgreiche Unternehmen haben im Markthandel ihren Ursprung und konnten sich daraus langfristig und beständig entwickeln. Dabei geht es um weit mehr als den Verkauf von Waren: Persönlicher Kontakt, Vertrauen und die Nähe zu Menschen und Regionen machen den Markthandel zu einem unverzichtbaren Teil des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Miteinanders.
Ihre Vorteile auf einen Blick
| Vorteile | Ihre Chancen |
|---|---|
| Geringe Einstiegskosten | Einfach und schnell starten |
| Flexible Arbeitszeiten | Arbeiten, wann es zu Ihrem Leben passt |
| Kein Geschäftslokal notwendig | Weniger Fixkosten |
| Vereinfachte Vorschriften | Weniger Bürokratie |
| Direkter Kund:innenkontakt | Persönlich verkaufen |
| Unterstützung durch die Interessenvertretung | Sicher und informiert arbeiten |
Weniger Bürokratie – mehr Zeit für Ihr Geschäft durch die branchenspezifischen Sonderregelungen im Markthandel
- Der Markthandel ist ein freies Gewerbe. Das bedeutet, dass Sie keine spezielle Ausbildung, Prüfung oder sonstigen Qualifikationsnachweis benötigen, um Ihr Gewerbe anzumelden.
- Für Umsätze im Freien bis zu einer Jahresgrenze von 45.000 Euro netto besteht keine Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ( „Kalte-Hände-Regelung“).
- Ab einem Jahresumsatz von 45.000 Euro netto gilt die Registrierkassenpflicht, jedoch mit vereinfachter Aufzeichnung: Waren können in bis zu 15 Warengruppen zusammengefasst erfasst werden – ein aufwendiges Artikelsystem ist nicht erforderlich („15-Warengruppen-Regelung“).
- Für Markthändler:innen gilt ein eigener Zusatz-Kollektivvertrag, der die Beschäftigung von Dienstnehmer:innen an Sonn- und Feiertagen ermöglicht. Sonn- und Feiertage gelten dabei als reguläre Arbeitstage. Für Normalarbeitszeit an diesen Tagen fallen daher grundsätzlich keine Zuschläge an; lediglich Überstunden werden mit einem Zuschlag von 100 % abgegolten.
- Nicht jeder einzelne Marktstand muss grundsätzlich als jeweils eigene Betriebsstätte angemeldet werden; als Betriebsstätte gilt in der Regel die Wohnsitzadresse. Dadurch wird zusätzlicher bürokratischer Aufwand vermieden.
- Für die gewerbliche Güterbeförderung gelten grundsätzlich die unionsrechtlichen Vorschriften über den Einsatz von Fahrtenschreibern (Tachographen). Für Markthändler:innen können jedoch – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – Ausnahmen in Anspruch genommen werden, insbesondere die Handwerkerausnahme oder die Werkverkehrsausnahme.
Das bedeutet für Sie: mehr Zeit für Verkauf, Kund:innen und Ihr Geschäft – und weniger administrativer Aufwand.
Ihre Vorteile als Mitglied
Persönliche Unterstützung
- Wir begleiten Sie von der Gründung bis zum laufenden Betrieb
- Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung
- Beratung zu rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen
- Hilfe bei Behörden- und Verwaltungsfragen
- Informationen zu aktuellen gesetzlichen Änderungen
Praktische Unterstützung im Arbeitsalltag
- Märkteverzeichnis Österreich Online, per App oder als Buch erhältlich
→ Zum Märkteverzeichnis - Aktuelle Markttermine und Brancheninformationen
- Informationen zu Entwicklungen im Markthandel
Austausch & Vernetzung
- Kontakte innerhalb der Branche
- Erfahrungsaustausch mit Kolleg:innen
- Fachveranstaltungen und Brancheninformationen
- Gemeinsame Interessenvertretung gegenüber Politik und Behörden
Rechtlich sicher arbeiten
Die Gewerbeberechtigung als Markthändler:in schafft klare Rahmenbedingungen gegenüber Behörden, Veranstalter:innen, Marktbetreiber:innen und Kund:innen.
So sieht der Alltag im Markthandel aus
- Verkauf auf Märkten in ganz Österreich
- Flexible Anpassung des Sortiments an Saison und Nachfrage
- Eigenständiges Arbeiten mit flexibler Zeiteinteilung
- Direkter Kontakt zu Kund:innen
- Schrittweiser Aufbau des eigenen Geschäfts
Gut zu wissen
- Die jeweilige Marktordnung regelt die wichtigsten Rahmenbedingungen des Marktbetriebs (z. B. Standplatzvergabe, Verkaufszeiten oder zulässige Waren)
- Die Marktordnung sowie die Anordnungen der zuständigen Marktorgane beachten
- Gewerbeschein mitführen oder nachweisen können.
- Name und Adresse sichtbar am Verkaufsstand anbringen.
- Einhaltung geltender Vorschriften, insbesondere zu Hygiene und Preisauszeichnung.
Starten Sie jetzt Ihre Selbstständigkeit im Markthandel
Der Einstieg ist einfacher, als viele denken. Nutzen Sie die Vorteile des Markthandels und informieren Sie sich bei Ihrer Wirtschaftskammer in Ihrem Bundesland: Kontaktdaten der Landesgremien.