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Vektor-Illustration eines Einkaufwagens, befüllt mit Einkaufstaschen vor einem türkisen Quadrat, das ein Tablet symbolisiert. Ringsum schwirren eine Sonnenbrille, ein Koffer, eine Kamera, Kopfhörer, ein Prozentzeichen und zwei Einkaufstaschen herum.
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#HANDELdigital

FAQ Widerrufsbutton im Webshop

Neue E-Commerce-Regeln: Antworten auf die wichtigsten Fragen zur gesetzlich vorgeschriebenen Schaltfläche auf Online-Plattformen

Lesedauer: 3 Minuten

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25.06.2026
Webshops müssen künftig eine leicht zugängliche Rücktrittsfunktion ("Widerrufsbutton") von Onlinegeschäften bereitstellen. Die neue EU-Regelung gilt für online abgeschlossene Fernabsatzverträge und ergänzt die bestehenden Informationspflichten zum Widerrufsrecht.

1. Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine digitale Rücktrittsfunktion im Webshop, über die Verbraucher:innen einen online abgeschlossenen Vertrag direkt widerrufen können. 


2. Warum wird der Widerrufsbutton eingeführt?

Ziel der neuen Regelung ist, dass Verbraucher:innen einen Vertrag online genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben.

Der Widerrufsbutton ändert grundsätzlich nichts am Widerrufsrecht per se, er räumt dem Verbraucher/der Verbraucherin nur zusätzlich eine Möglichkeit ein, den Vertrag direkt in der Online-Benutzerfläche zu widerrufen.


3. Ab wann ist der Widerrufsbutton verpflichtend?

Die Verpflichtung gilt ab 19. Juni 2026 für alle relevanten Webshops.


4. Wer ist vom Widerrufsbutton betroffen?

Der Widerrufsbutton ist verpflichtend, wenn Fernabsatzverträge mit Verbraucher:innen, über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen werden (z. B. Webshops, Apps oder Plattformen).


5. Für welche Verträge gilt die Pflicht nicht?

Nicht betroffen sind z. B.:

  • Verträge ohne gesetzliches Widerrufsrecht
  • Verträge, die ausschließlich über individuelle Kommunikation (z. B. Telefon oder E Mail) abgeschlossen werden
  • B2B Verträge.
Achtung

Der pauschale Ausschluss von Widerrufsrechten ist oftmals rechtlich sehr heikel bzw. von mehreren Faktoren abhängig. Der Widerrufsbutton ist nur dann nicht anwendbar, wenn tatsächlich ausgeschlossen ist, dass ein Widerrufsrecht überhaupt bestehen kann.


6. Wie muss der Widerrufsbutton gestaltet sein?

Der Widerrufsbutton muss:

  • klar und eindeutig beschriftet sein (z. B. "Vertrag widerrufen")
  • gut sichtbar und hervorgehoben platziert werden (z.B. Header oder Footer auf der Homepage)
  • leicht auffindbar sein
  • während der gesamten Rücktrittsfrist verfügbar sein

7. Darf der Button versteckt oder erschwert zugänglich sein?

Nein. Der Widerrufsbutton darf nicht versteckt sein und keine unnötigen Hürden enthalten (z. B. keine Login-Pflicht als Voraussetzung). 


Nein. Der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, den Vertrag online zu widerrufen; das Zurverfügungstellen eines PDFs welches der Verbraucher ausdruckt, befüllt und danach eingescannt an den Unternehmer schicken kann, erfüllt diese Anforderungen nicht.


9. Wie funktioniert der Widerruf über den Button?

Der vom Gesetz vorgegebene Prozess erfolgt in der Regel in mehreren Schritten:

  1. Klick auf den Button/Schaltfläche (Der Button ist bspw. mit den Worten "Vertrag widerrufen" gekennzeichnet → siehe Frage 6)
  2. Eingabe der erforderlichen Daten in einem Online Formular (Auch die Angabe von Daten die für einen Teilwiederruf notwendig sind, sind anzugeben).
  3. Neuerliche Bestätigung der Abgabe des Widerrufs mit den eingegebenen Daten (bspw. "Widerrufserklärung abschicken"/"Widerruf bestätigen")
  4. Bestätigung des Einlangens des Widerrufs durch den Webshop.
Hinweis
Wichtig: Die reine Bestätigung, dass der Widerruf beim Unternehmer eingelangt ist, sagt nichts über das tatsächliche Bestehen des Widerrufsrechts aus. Ob der Widerruf für das jeweilige Produkt zusteht, ist nach wie vor im Einzelfall zu prüfen.

10. Wo muss der Widerrufsbutton verfügbar sein?

Der Button muss über die Online-Benutzeroberfläche des jeweiligen Vertrags erreichbar sein, also z. B. im Webshop oder in der Bestellübersicht.


11. Muss der Widerrufsbutton auch für mobile Geräte verfügbar sein?

Ja. Die Funktion muss über alle genutzten Online-Oberflächen hinweg leicht zugänglich sein, also auch mobil. 

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