Zum Inhalt springen
Vor einer grauen Betonwand lehnt ein weißes Paragraphen-Symbol in der linken Bildhälfte. Das Symbol ist dreidimensional.
© sdecoret | stock.adobe.com
Finanzdienstleister, Fachgruppe

Novellierung des Verbraucherkreditgesetzes und neue Standesregeln

Neue Musterunterlagen schaffen Orientierung bei der Kreditvermittlung

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
20.07.2026
Mit der Novellierung des Verbraucherkreditgesetzes und der geplanten Neufassung der Standesregeln stehen Änderungen für Kreditvermittler bevor. Ihre Berufsvertretung stellt bereits jetzt aktualisierte Musterformulare zur Verfügung - von der Courtagevereinbarung bis zum Beratungsprotokoll. Im Mittelpunkt steht dabei vor allem eines: mehr Transparenz und rechtliche Klarheit in der Praxis.

Im Herbst tritt die Novelle des Verbraucherkreditgesetzes in Kraft. Damit werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kreditvermittlung aktualisiert. Gesetzestext und Erläuterungen stehen Ihnen bereits zur Verfügung.

Gleichzeitig werden die Standesregeln für die Kreditvermittlung überarbeitet. Die abgestimmte Neufassung befindet sich in Vorbereitung und soll künftig für mehr Rechtssicherheit sowie zusätzliche Handlungsspielräume in der Praxis sorgen.

Zur Unterstützung stehen zudem aktualisierte Musterformulare bereit, die an die aktuellen gesetzlichen Anforderungen angepasst wurden und flexibel eingesetzt werden können.

Besonders im Fokus stehen dabei Transparenz und eine klare Information über Kosten und Gebühren.

Muster-Dokumente zum Download: