Zum Inhalt springen
Eine Person sitzt an einem Schreibtisch und hält den Hörer eines Festnetztelefons ans Ohr. Gleichzeitig schreibt sie mit einem Stift auf einem Blatt Papier. Auf dem Tisch sind unter anderem ein Bildschirm, eine Tastatur und eine Maus
© pressmaster | stock.adobe.com
Buchhaltung

SVS - „Sichere Kommunikation“

Dienstleistung für Bilanzbuchhalter:innen, Buchhalter:innen und Unternehmensberater:innen

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 28.09.2023

Die SVS erteilt seit 2015 Bilanzbuchhalter:innen, Buchhalter:innen und Unternehmensberater:innen Auskünfte über Klient:innen per Telefon und Mail nur mehr gegen Vorlage einer Einverständniserklärung und Nennung des Kennwortes. 

Vorgehensweise:

Um Auskünfte über Klient:innen einholen zu können, muss dieses Formular ausgefüllt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Daten nur an von Versicherten berechtigte Personen weitergegeben werden. 

Die Einverständniserklärung kann mit einer Kopie des amtlichen Lichtbildausweises entweder per Mail an die jeweilige SVS-Landesstelle der vertretenen Personen oder an folgende Adresse gesendet werden: 

Sozialversicherung der Selbständigen
Postfach 10
1051 Wien 

Zur Prüfung der Identität sind weiters die E-Mail-Adresse, Telefonnummer und ein Kennwort bekannt zu geben. 

Bei Rückfragen kontaktieren Sie bitte das Versicherungsservice der SVS unter 050 808 808 oder vs@svs.at. Weitere Kontaktdaten finden Sie unter svs.at/kontakt.