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Holzwürfel mit Symbolen zu Telefon, Mail, Internet und Smartphone stehen auf einer Tastatur
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Das korrekte E-Mail Impressum für im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen (eU)

Die Broschüre erklärt die notwendigen Impressumsangaben auf E-Mails für im Firmenbuch eingetragene Einzelunternehmen mit konkreten Beispielen. 

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 23.07.2025

In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der so genannten „Impressumspflicht“ für  E-Mails. Die einzelnen Gesetze haben dabei unterschiedliche Anwendungsbereiche. So gilt die betreffende Bestimmung im Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB) nur für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen; die betreffende Bestimmung in der Gewerbeordnung (§ 63 GewO) gilt nur für Gewerbetreibende, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind und muss daher hier nicht berücksichtigt werden; die betreffenden Bestimmungen im Mediengesetz (§§ 24, 25 MedienG) gelten für alle Versender von Newsletter. Dazu kommen noch allfällige Ergänzungen aufgrund des Telekommunikationsgesetzes (§ 107 TKG) und des Datenschutzgesetzes (§ 25 DSG).

Die Bestimmungen gelten für jede Form von elektronischer Post und daher auch für Nachrichtensysteme von sozialen Medien wie z.B. XING, facebook und twitter.

Inhaltsübersicht

  • Impressumspflichten nach dem Unternehmensgesetzbuch
  • Datenschutz 
  • Ist ein Disclaimer notwendig?
  • Zusatz zum Impressum aufgrund des Telekommunikationsgesetzes
  • Impressum und Offenlegung für jeden Newsletter nach dem Mediengesetz
  • Offenlegung für „große“ Newsletter nach dem Mediengesetz
  • Informationspflichten nach dem Dienstleistungsgesetz (DLG)
  • Anwendbares Recht
  • Hinweise zum Musterimpressum 
  • Musterimpressum für im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen (Bsp: Tischler)
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