Das korrekte Website Impressum
Die Broschüre erklärt die notwendigen Impressumsangaben auf Websites für alle Gesellschaftsformen mit konkreten Beispielen.
Lesedauer: 1 Minute
In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der sogenannten „Impressumspflicht“ für Websites. Die einzelnen Gesetze verwenden dabei unterschiedliche Bezeichnungen für die jeweiligen Informationspflichten. So ein Gesetz jedoch keine konkrete andere Bezeichnung vorsieht, wird im Folgenden der Einfachheit halber immer vom „Impressum“ gesprochen.
Die einzelnen Gesetze haben auch unterschiedliche Anwendungsbereiche.
Beispielsweise gilt die betreffende Bestimmung im Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB) nur für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen; die betreffende Bestimmung in der Gewerbeordnung (§ 63 GewO) gilt nur für Gewerbetreibende, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind; die betreffenden Bestimmungen im Mediengesetz (Offenlegung gem § 25 MedienG) stellen wiederum auf den Inhalt der Website ab. Dazu kommen noch die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (§ 5 ECG), die für sämtliche kommerzielle Websites gelten.
Die Bestimmungen gelten für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z.B. XING, facebook und twitter, aber auch für Apps (auch wenn in der Folge vereinfachend nur von Websites gesprochen wird).
Inhaltsübersicht
- Impressumspflichten nach dem UGB und der GewO
- Impressumspflichten nach dem ECG
- Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz
- Das Impressumsservice von wko.at
- Anwendbares Recht
- Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Datenschutzerklärung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) | Cookies
- Informationspflichten nach dem Dienstleistungsgesetz (DLG)
- Informationspflichten für den Online-Vertrieb nach der ODR-Verordnung
- Hinweise zum Musterimpressum
- Musterimpressum für ein nicht im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen (Beispiel Tischler)
- Musterimpressum für ein im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen (e.U.) (Beispiel Tischler)
- Musterimpressum für OG (Beispiel Tischler)
- Musterimpressum für KG (Beispiel Tischler)
- Musterimpressum für GmbH (Beispiel Tischler)
- Musterimpressum für GmbH & Co KG (Beispiel Tischler)
- Musterimpressum für AG (Beispiel Tischler)