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Nahaufnahme des Oberkörpers einer Person in der rechten Bildhälfte, die vor einem Laptop sitzt. Sie tippt auf der Tastatur. In einem rechteckigen Rahmen sind Symbole zu sehen: eine Glühbirne, ein Abschlusshut, ein Laptop. Die rechte Bildhälfte ist weiß.
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Das korrekte Website Impressum für Kommanditgesellschaften (KG)

Die Broschüre erklärt die notwendigen Impressumsangaben auf Website für Kommanditgesellschaften mit konkreten Beispielen.

Lesedauer: 1 Minute

In Österreich befassen sich mehrere Gesetze mit der sogenannten „Impressumspflicht“ für Websites. Die einzelnen Gesetze verwenden dabei unterschiedliche Bezeichnungen für die jeweiligen Informationspflichten. So ein Gesetz jedoch keine konkrete andere Bezeichnung vorsieht, wird im Folgenden der Einfachheit halber immer vom „Impressum“ gesprochen.

Die einzelnen Gesetze haben auch unterschiedliche Anwendungsbereiche.

Beispielsweise gilt die betreffende Bestimmung im Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB) nur für ins Firmenbuch eingetragene Unternehmen; die betreffende Bestimmung in der Gewerbeordnung (§ 63 GewO) gilt nur für Gewerbetreibende, die nicht ins Firmenbuch eingetragen sind und muss daher hier nicht berücksichtigt werden; die betreffenden Bestimmungen im Mediengesetz (Offenlegung gem § 25 MedienG) stellen wiederum auf den Inhalt der Website ab. Dazu kommen noch die Bestimmungen des E-Commerce-Gesetzes (§ 5 ECG), die für sämtliche kommerzielle Websites gelten.

Die Bestimmungen gelten für jede Form von elektronischen Inhalten und daher auch in sozialen Medien wie z.B. XING, facebook und twitter, aber auch für Apps (auch wenn in der Folge vereinfachend nur von Websites gesprochen wird).

In der Folge werden nur jene Bestimmungen dargestellt, die für Kommanditgesellschaften relevant sind.

Inhaltsübersicht:

Impressumspflichten nach dem UGB 

Impressumspflichten nach dem ECG 

Offenlegungspflicht nach dem Mediengesetz 

Das ECG-Service von wko.at 

Anwendbares Recht 

Informationspflichten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Datenschutzerklärung nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) | Cookies

Informationspflichten nach dem Dienstleistungsgesetz (DLG)

Informationspflichten für den Online-Vertrieb nach der ODR-Verordnung

Hinweise zum Musterimpressum

Musterimpressum für KG (Beispiel: Tischler)

Broschüre herunterladen

Stand: 23.07.2025

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