Information zum Kollektivvertragsabschluss für Arbeiter/innen im Handel 2026
- Gilt für:
- Österreichweit
Wichtige Neuerungen zum 1.1.2026
Lohnerhöhungen:
1. In den Lohntafeln A und B steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne rückwirkend ab dem 1.1.2026 um 2,55 %.
2. Die sich aus der prozentuellen Erhöhung ergebenden Beträge werden auf volle Euro aufgerundet.
3. Die zum 31.12.2025 bestehenden Überzahlungen werden zur Gänze aufrechterhalten.
4. Sämtliche, im Hinblick auf diesen Kollektivvertragsabschluss bisher geleisteten freiwilligen Zahlungen, insbesondere jene Zahlungen, die auf der Empfehlung der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Handel basieren, sind auf die kollektivvertraglichen Erhöhungen der Mindestlöhne und daraus resultierenden Berechnungsbasen für variable Entgeltbestandteile (z.B. Mehrarbeit, Überstunden, Sonderzahlungen, etc.) zur Gänze anrechenbar.
5. Anhebung der Zulagen:
- Kältezulage auf Euro 0,90 je Stunde bzw. Euro 150,00 je Monat
- Nachtzulage auf Euro 2,40 je Stunde
Rahmenrechtliche Neuerungen:
I. Geltungsbereich, 2. Fachlich
Punkt b) wird ersatzlos gestrichen
Anhang 1 Lohnordnung I.
Punkt b) wird wie folgt ergänzt:
Sämtliche, im Hinblick auf den Kollektivvertragsabschluss 1.1.2026 bisher geleisteten freiwilligen Zahlungen, insbesondere jene Zahlungen, die auf der Empfehlung der Wirtschaftskammer Österreich, Bundessparte Handel basieren, sind auf die kollektivvertraglichen Erhöhungen der Mindestlöhne zum 1.1.2026 und daraus resultierenden Berechnungsbasen für variable Entgeltbestandteile (z.B. Mehrarbeit, Überstunden, Sonderzahlungen, etc.) zur Gänze anrechenbar.
Der bisherige Punkt b) wird zu Punkt c).