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Illustration mehrerer Personen um Tisch sitzend und stehend
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Empfehlung zur freiwilligen Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne für Handelsarbeiter:innen ab dem 1.1.2026

Gilt für:
Österreichweit

Nachdem der Kollektivvertrag für die Handelsangestellten mit der Gewerkschaft GPA im November mit einer Erhöhung von 2,55 % und wesentlichen Verbesserungen im Rahmenrecht abgeschlossen werden konnte, gestalten sich die Verhandlungen für den Kollektivvertrag der Handelsarbeiter:innen mit der Gewerkschaft vida derzeit besonders schwierig. Die vida beharrt auf einer Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 3,5 % und hat in der letzten Verhandlungsrunde neue zusätzliche Forderungen gestellt, die weit über das ursprüngliche Forderungspapier hinausgehen. Zu diesen Forderungen zählen eine überproportionale Erhöhung der Zulagen, eine höhere Abgeltung von Sonntagsarbeit und zusätzliche freie Tage je nach Dienstzugehörigkeit bis hin zur sechsten Urlaubswoche. Ein solches „Forderungspaket“, das weit über dem Abschluss für die Handelsangestellten liegt, erscheint unserem Arbeitgeber-Verhandlungsteam völlig unangemessen. Das schwierige Umfeld, in dem sich die österreichischen Handelsunternehmen befinden, wurde beim Kollektivvertrag der Handelsangestellten berücksichtigt und hat entsprechend auch bei den Handelsarbeiter:innen Berücksichtigung zu finden. Denn es gibt aus unserer Sicht „nur einen Handel“ – viele Betriebe beschäftigen ja sowohl Angestellte als auch Arbeiter:innen.

Unser Angebot an die vida beträgt daher 2,55 % und entspricht damit dem Abschluss der Handelsangestellten. Leider sehen wir uns mit festgefahrenen Positionen seitens der vida konfrontiert, die am 7. Jänner einen nächsten Verhandlungstermin für die dritte Jänner-Woche vorgeschlagen hat. Dieser Termin lässt eine zeitgerechte Umsetzung eines möglichen Kollektivvertragsabschlusses in der Lohnabrechnung Jänner nicht mehr zu.  

Als Bundessparte Handel sind wir uns jedoch der sozialpartnerschaftlichen Verantwortung gegenüber unseren Mitgliedsunternehmen sowie in besonderem Maße auch gegenüber deren Mitarbeiter:innen bewusst.

Wir empfehlen daher unseren Mitgliedern, die dem Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Handelsarbeiter:innen unterliegen, auf freiwilliger Basis und unter Anrechnung künftiger KV-Erhöhungen, die KV-Mindestlöhne um 2,55 % (aufgerundet auf den nächsten vollen Euro) mit 01. Jänner 2026 zu erhöhen.

Dabei ist folgendes zu beachten!

Um Doppelerhöhungen (freiwillige Erhöhung und zusätzliche KV-Erhöhung) zu vermeiden, kann die Anrechnung einer vorzeitigen freiwilligen Erhöhung auf die nachfolgende kollektivvertragliche Erhöhung vereinbart werden (Vorwegnahmevereinbarung). Erfolgt hingegen keine derartige Vereinbarung, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der bereits freiwillig erhöhte Lohn noch einmal zusätzlich um eine nachträgliche kollektivvertragliche Erhöhung angehoben werden müsste.

Vor Auszahlung der freiwilligen Lohnerhöhung bzw. Erhöhung der Lehrlingseinkommen ist es daher unbedingt notwendig, eine schriftliche Anrechnungsvereinbarung (Vorwegnahmevereinbarung) mit jeder einzelnen Arbeitnehmer:in abzuschließen.

Folgender Text kann dazu Verwendung finden:

„Sehr geehrte Frau/Herr,

als Vorgriff auf eine zukünftige Kollektivvertragserhöhung wird eine freiwillige Erhöhung des kollektivvertraglichen Mindestlohns um 2,55 % (aufgerundet auf den nächsten vollen Euro) ab dem 01.01.2026 vereinbart. Diese Erhöhung stellt eine Vorwegnahme der nächsten kollektivvertraglichen Erhöhung der KV-Mindestlöhne dar. Es wird vereinbart, dass diese freiwillige Erhöhung auf eine nachfolgende, allenfalls ab dem 01.01.2026 rückwirkend in Kraft tretende, kollektivvertragliche Erhöhung voll angerechnet wird. Sollte rechtzeitig zur Lohnabrechnung Jänner 2026 ein Kollektivvertragsabschluss erfolgen, erfolgt keine freiwillige Erhöhung.  

Ich stimme dieser Vereinbarung ausdrücklich zu.

[Unterschrift Arbeitnehmer:in]“


Die freiwillig erhöhten kollektivvertraglichen Mindestlöhne für 2026 basierend auf der Empfehlung finden Sie in der Empfehlung kollektivvertragliche Mindestlöhne für Handelsarbeiter:innen 2026

Hinweis
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