Zum Inhalt springen

Kollektivvertrag Handel Arbeiter/innen, Erhöhungsbeträge ab 1.1.2026

Gilt für:
Österreichweit

KV Handelsarbeiter ab 1.1.2026
Erhöhungsbeträge

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne der Lohntafeln A und B steigen für 2026 um folgende Eurobeträge.

In der Tafel A (Allgemeiner Groß- und Einzelhandel) steigen die kollektivvertraglichen Monatslöhne um folgende Eurobeträge:

Betriebszugehörigkeit
Lohngruppe bis 1 Jahr bis 10 Jahre bis 17 Jahre über 17 Jahre
1) 54 54 55 55
2) 55 55 56 57
3) 57 57 59 60
4) 58 58 61 62
5) 59 60 62 63

In der Tafel B (Betriebe des Bundesgremiums Agrarhandel, die den Wein- und Spirituosengroßhandel ausüben) steigen die kollektivvertraglichen Monatslöhne um folgende Eurobeträge:

BetriebszugehörigkeitIIIIIIIV
3.-5. Jahr 65 61 56 54
6.-10. Jahr 66 61 56 54
11.-15. Jahr 67 62 57 55
16.-20. Jahr 69 63 58 56
21.-25. Jahr 69 65 59 57
ab 26. Jahr 71 66 60 58