Information zum Kollektivvertragsabschluss in der Papierindustrie 2021
- Gilt für:
- Österreichweit
Protokoll:
Ist- und KV-Erhöhung Löhne und Gehälter:
- KV: + 2,0 % ab 1.5.2021
- Ist: + 2,0 % ab 1.5.2021 (gilt auch für Schichtzulagen)
Lehrlingsentschädigungen: + 2,0 %
Reisediäten: + 1,35 %
Gemeinsame Erklärung der KV-Partner:
Die Kollektivvertragspartner vereinbaren Gespräche zu Zukunftsthemen, um die österreichische Papierindustrie als wettbewerbsfähigen und attraktiven Arbeitgeber zu stärken. Die Gespräche umfassen insbesondere Themen zu zukünftigen Anforderungen an Arbeits(zeit)modelle, Fachkräftenachwuchs und an Qualifikation und Ausbildung der MitarbeiterInnen.
Gemeinsame Erklärung zu überlassenen Arbeitskräften (Arbeiter und Angestellte):
Die Kollektivvertragsparteien erklären, dass die Flexibilität durch Arbeitskräfteüberlassung für die Unternehmen der Papierindustrie große Bedeutung hat und dabei geltendes Recht jedenfalls einzuhalten ist.
Aus diesem Grund wirken sie auf die Unternehmen dahingehend ein, Verträge nur mit Arbeitskräfteüberlassern abzuschließen, von denen angenommen werden kann, dass sie die Bestimmungen des AÜG sowie die sonstigen kollektivvertraglichen und gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Nehmen die Kollektivvertragsparteien einen Verstoß gegen die einschlägigen Rechtsvorschriften wahr, werden die Kollektivvertragsparteien den Sachverhalt nach Möglichkeit prüfen, bewerten und sollte keine Lösung auf betrieblicher Ebene erreicht werden, nötigenfalls gemeinsam auf die Unternehmen einwirken, dass ein rechtskonformer Zustand hergestellt wird.
Wien, 30. April 2021