Lohnordnung Kinobetriebe Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2018

Gilt für:
Vorarlberg

KinoarbeiterInnen Lohnordnung 2018

A. Geltungsbereich

Diese Lohnordnung gilt:

räumlich: für das Gebiet des Bundesland Vorarlberg

fachlich: für alle Lichtspieltheater Vorarlbergs

persönlich: für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Vorarlberger Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.

B. KV-Löhne

Die KinoarbeiterInnen unter Zugrundelegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (das sind 173 Stunden im Monat) folgende Bruttomindestlöhne:

Monatslohn:Stundenlohn
1. FilmvorführerIn:€ 1.693,86€ 9,82
2. KassierIn:€ 1.185,05€ 6,85
3. BilleteurIn/BedienerIn:€ 1.114,12€ 6,44

C. Überbezahlung

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bestehende, über diese Mindestlöhne hinausgehende Überzahlungen haben in der gleichen Höhe, in der sie vor Wirksamkeit dieses Vertrages bezahlt wurden, aufrecht zu bleiben.

D. Geltungsdauer

Diese Lohnordnung tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2018.


Für die Wirtschaftskammer Vorarlberg
Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe
Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien

KommR Heimo Medwed

Obmann

Mag. Bernhard Gerstberger

Geschäftsführer


Für den Österreichischen Gewerkschaftsbund
younion _ Die Daseinsgewerkschaft
Geschäftsführung

Ing. Christian Meidlinger

Vorsitzender

Angela Lueger

Vorsitzender-Stellvertreterin