Lohnordnung Konditoren Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.7.2023

Gültigkeit:
1.7.2023 - 30.6.2024
Gilt für:
Steiermark

Lohnvertrag

abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Steiermark, Sparte Gewerbe und Handwerk, Landesinnung der Lebensmittelgewerbe, Körblergasse 111-113, 8010 Graz, sowie dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1.

I. Geltungsbereich

Dieser Lohnvertrag gilt:

a) räumlich: für das Bundesland Steiermark

b) fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe Steiermark, die dem Berufszweig Konditoren (Zuckerbäcker), Erzeugung von Lebzelten und kandierten und getunkten Früchten sowie der Erzeugung von Speiseeis angehören

c) persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten ArbeitnehmerInnen
einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes.

II. Geltungstermin

Dieser Lohnvertrag wurde zwischen den oben genannten Vertragspartnern am 31.5.2023 vereinbart und tritt mit 1.7.2023 in Kraft. Dieser Lohnvertrag hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Somit tritt der alte Lohnvertrag mit Wirksamkeit vom 1.7.2022 außer Kraft.

III. Lohnsätze

Lohnkategorie Stundenlöhne
in Euro 
Monatslöhne
in Euro
1. BackstubenleiterInnen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten in der Produktion (ohne Lehrlinge) 13,99 2.336,33
2. Konditorgesellin / Konditorgeselle    
a) nach dem 12. GeselIen/Innenjahr 12,91 2.155,97
b) nach dem 5. Gesellen/Innenjahr 12,02 2.007,34
c) nach dem 3. Gesellen/Innenjahr 11,66 1.947,22
d) im 3. Gesellen/Innenjahr 10,89 1.818,63
e) bis zum vollendeten 2. GeselIen/Innenjahr 10,52 1.756,84
f) während der Dauer der Behaltepflicht 10,37 1.731,79
3. ProfessionistInnen und KraftfahrerInnen 11,97 1.998,99
4. Qualifizierte/r Arbeiterinnen und Arbeiter 10,52 1.756,84
5. Arbeiter und Arbeiterinnen 10,37 1.731,79
6. ServiererInnen und LadnerInnen    
a) mit 2-jähriger Praxis 10,52 1.756,84
b) AnfängerInnen 10,37 1.731,79
Lehrlingsentschädigungen:monatlich brutto
Euro ab 1.7.2022
1. Lehrjahr 520
2. Lehrjahr 647
3. Lehrjahr 874

IV. Begünstigungsklausel

Bestehende betriebliche Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin günstiger stellen als dieser Tarif, bleiben unberührt.


Graz, am 31.5.2023


LANDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE STEIERMARK 
Berufszweig Konditoren
 
8010 Graz, Körblergasse 111 – 113, Postfach 1038

Erich Handl

Innungsmeister
des Berufszweiges
Konditoren

Ing. Josef Moßhammer

Landesinnungsmeister

Mag. Manuel Höfferer

Geschäftsführer

ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND 
GEWERKSCHAFT PRO-GE 

1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1

Rainer Wimmer

Bundesvorsitzender

Peter Schleinbach

Bundessekretär

Mara Mikovits

Sekretär