Lohnordnung Speditionen und Lagereibetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2020

Gilt für:
Österreichweit

Lohntafel Spedition 2020

Lohnordnung

A.) Monatslöhne 2020

1.) Packmeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kranfahrer; Dienstnehmer, die ausschl. mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sind. 
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren2.084,18
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren2.102,78
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren2.121,14
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren2.156,10
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren2.217,04
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren2.273,91
2.) LKW-Fahrer und Magazinmeister; Teamleiter (früher: Partieführer) 
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren2.042,52
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren2.063,73
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren2.084,18
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren2.121,14
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren2.172,51
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren2.232,77
3.) motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und 
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren2.007,68
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren2.023,36
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren2.039,10
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren2.074,08
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren2.130,19
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren2.186,91
4.) Speditionsarbeiter, Transport- und Logistikarbeiter allgemein sowie Elektrokarrenfahrer. 
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren1.854,36
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren1.868,63
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren1.883,73
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren1.914,63
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren1.962,44
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren2.013,02
5.) Einfache Lagerarbeiten, Ver- und Umpackungstätigkeiten bis 12 kg pro Packstück, ohne Elektrokarren bzw. motorisierte Hubstapler, weiters Bürohilfskräfte, Förderbandarbeiter und Be- und Entlader im Paketdienst, sowie Copacker und Portiere 
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren1.797,48
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren1.815,31
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren1.833,13
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren1.858,42
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren1.905,58
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren1.962,44
6.) Möbelarbeiter 
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren1.945,14
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren1.959,41
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren1.974,51
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren2.005,41
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren2.053,22
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren2.103,80
7.) Professionisten mit Lehrabschlussprüfung (Facharbeiter mit Verwendung im erlernten Beruf) und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer; Kraftfahrer mit Lenkerausbildung die überwiegend zur Beförderung gefährlicher Güter eingesetzt werden 
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren2.121,14
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren2.138,43
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren2.156,10
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren2.190,96
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren2.254,54
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren2.315,44
8.) Raumpflegerinnen
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren1.613,73
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren1.613,73
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren1.613,73
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren1.613,73
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren1.635,40
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren1.677,69

B.) Lehrlingsentschädigung

Im 1. Lehrjahr668,22
Im 2. Lehrjahr947,82
Im 3. Lehrjahr1.253,50
Im 4. Lehrjahr (Doppellehre)1.431,22
Ferialarbeiter1.253,50

Zulagenordnung A

I. Erschwernis- und Gefahrenzulagen

1.)  Kühlraumzulage 
Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühlhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde1,99

Zulagenordnung B

I. Entfernungszulage

Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von2,15
Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von

4,95

II. Erschwernis- und Gefahrenzulagen

1.) Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung je Stunde0,48
2.) Für die Dauer seiner Beschäftigung im Kühlraum eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer1,99
3.) Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer je Zelle eine Zulage g4,29
4.) Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann1,29
für die 3. Schicht pro Schicht und Mann3,34
5.) Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben, gebührt eine Gefahrenzulage pro Mann und Stunde von0,91