Lohnordnung Speditionen und Lagereibetriebe, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2016

Gilt für:
Österreichweit

Lohnordnung

A.) Monatslöhne

Erhöhung 1,25 %

1.) Packermeister im Möbel- und Schwergewichtstransport sowie Kranfahrer, Professionisten und Kraftfahrer mit Lenkerausbildung, die überwiegend zur Beförderung gefährliche Güter eingesetzt werden, Wagonbegleiter im Eisenbahnverkehr; Dienstnehmer, die ausschl. mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit mehr als 20t Eigengewicht beschäftigt sind.
Brutto Monatslohn 2015Brutto Monatslohn 2016
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren 1.891,37 1.915,01
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren 1.908,68 1.932,54
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren 1.925,77 1.949,84
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren 1.958,31 1.982,79
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren 2.015,03 2.040,22
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren 2.067,96 2.093,81
2.) LKW-Fahrer und Magazinmeister; Vorarbeiter und Partieführer
Brutto Monatslohn 2015Brutto Monatslohn 2016
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren 1.852,60 1.875,76
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren 1.872,34 1.895,74
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren 1.891,37 1.915,01
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren 1.925,77 1.949,84
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren 1.973,58 1.998,25
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren 2.029,67 2.055,04
3.) PKW-Fahrer und Dienstnehmer, die überwiegend mit der Lenkung und Bedienung motorisierter Hubstaplerfahrzeuge mit bis zu 20t Eigengewicht beschäftigt sind, sowie Platzmeister, kundenbezogene Kommissionäre und Hochregalfahrer
Brutto Monatslohn 2015Brutto Monatslohn 2016
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren 1.820,17 1.842,92
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren 1.834,77 1.857,70
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren 1.849,41 1.872,53
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren 1.881,97 1.905,49
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren 1.934,19 1.958,37
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren 1.986,98 2.011,82
4.) Speditions- und Möbeltransportarbeiter (Transportarbeiter allgemein) sowie Elektrokarrenfahrer
Brutto Monatslohn 2015Brutto Monatslohn 2016
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren 1.677,47 1.698,44
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren 1.690,76 1.711,89
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren 1.704,80 1.726,11
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren 1.733,57 1.755,24
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren 1.778,07 1.800,30
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren 1.825,15 1.847,96
5.) Bürodiener
Brutto Monatslohn 2015Brutto Monatslohn 2016
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren 1.624,54 1.644,85
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren 1.641,14 1.661,65
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren 1.657,72 1.678,44
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren 1.681,25 1.702,27
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren 1.725,16 1.746,72
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren 1.778,07 1.800,30
6.) Portiere, Tag- und Nachtwächter
Brutto Monatslohn 2015Brutto Monatslohn 2016
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren 1.566,61 1.586,19
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren 1.580,63 1.600,39
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren 1.595,28 1.615,22
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren 1.619,55 1.639,79
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren 1.663,44 1.684,23
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren 1.704,80 1.726,11
7.) Professionisten mit Lehrabschlussprüfung und LKW-Fahrer mit Lehrabschlussprüfung als Berufskraftfahrer
Brutto Monatslohn 2015Brutto Monatslohn 2016
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren 1.925,77 1.949,84
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren 1.941,86 1.966,13
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren 1.958,31 1.982,79
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren 1.990,76 2.015,64
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren 2.049,93 2.075,55
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren 2.106,62 2.132,95
8.) Raumpflegerinnen
Brutto Monatslohn 2015Brutto Monatslohn 2016
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit bis zu 2 Jahren 1.409,31 1.426,93
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 2 bis zu 5 Jahren 1.416,97 1.434,68
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 5 bis zu 10 Jahren 1.423,94 1.441,74
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 10 bis zu 15 Jahren 1.447,60 1.465,70
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von länger als 15 bis zu 20 Jahren 1.480,64 1.499,15
Bei einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von mehr als 20 Jahren 1.518,92 1.537,91

B.) Lehrlingsentschädigung

20152016
Im 1. Lehrjahr 604,99 612,55
Im 2. Lehrjahr 858,13 868,86
Im 3. Lehrjahr 1.134,88 1.149,07
Im 4. Lehrjahr (Doppellehre) 1.295,78 1.311,98

Zulagenordnung A

I. Erschwernis- und Gefahrenzulagen

1.) Für den Transport von Klavieren (Flügel, Stutzflügel, Pianino) und Harmonien
Betrag 2015Betrag 2016
a.) Wenn diese Gegenstände von Wohn- oder Magazinsräumen, die nicht höher als im 5. Stock liegen, mittels Tragvorrichtungen (Tragbänder etc.) abgetragen und auf Straßenfahrzeuge oder in Eisenbahnwagons verladen werden oder wenn diese Gegenstände aus einem Eisenbahnwagon oder von einem Straßenfahrzeug entladen und in Wohn- oder Magazinsräume, die nicht höher als im 5. Stockwerk liegen, mittels Tragvorrichtung (Tragbänder etc.) zugetragen werden: (im branchenüblichen Sprachgebrauch als zur Hand bezeichnet). Die Zulage beträgt pro Stück und Arbeitspartie 13,25 13,25
Erfolgt das Zu- oder Abtragen in oder von Räumlichkeiten, die höher als im 5. Stock liegen, wird diese Zulage erhöht um 5,32 5,32
b.) Bei Beförderung im Zuge einer Übersiedlung innerhalb des Ortsbereiches des Betriebsstandortes oder Straßengüterverkehr nach oder von einem außerhalb dieses Standortes gelegenen Ort für die unter lit. a.) genannten Leistungen 2x zur Hand, jedoch ohne Rücksicht auf die Höhe des Stockwerkes pro Stück und Arbeitspartie  9,04 9,04
c.) Für das bloße Umtragen (Umstellen) innerhalb betriebsfremder Räumlichkeiten und im gleichen Stockwerk pro Stück und Arbeitspartie 6,25 6,25
d.) Für das bloße Umtragen (Umstellen) innerhalb betriebsfremder Räumlichkeiten und verschiedener Stockwerke: die in lit. c.) genannte Zulage zuzüglich eines Zuschlages pro Stockwerk von2,842,84
höchstens jedoch9,909,90
2.) Für den Transport der nachbenannten Güter gebühren nach Maßgabe der in dieser Ziffer festgelegten Bedingungen folgende Zulagen (Gefahrenzulagen).
Betrag 2015Betrag 2016
a.) Für den Transport der von Kassen ohne Rücksicht auf die Höhe des Stockwerkes oder ein- oder zweimal zur Hand und zwar pro Stück und Arbeispartie:
bis 250 kg 5,32 5,32
bis 500 kg 9,37 9,37
bis 750 kg 14,88 14,88
b.) Für den Transport von sonstigen Gütern, Gegenständen oder Kollis, alle diese im Stückgewicht über 250 kg bis zu 1 Tonnen (Schwerkolli), wenn diese auf- oder abgeladen bzw. über Stiegen, Höfe, offenes Gelände oder in Stockwerke auf- oder abwärts in Räumlichkeiten (siehe auch Anmerkung) überhaupt transportiert werden müssen:
über 250 kg (bei Fässern über 400 kg, bei Papierrollen über 500 kg) 1,94 1,94
über 500 kg 3,76 3,76
über 750 kg 5,66 5,66
pro Stück und Arbeitspartie.  
3.) Bei dienstlicher Anwesenheit von mindestens 5 Stunden in der Zeit von 21 bis 6 Uhr gebührt Nachtportieren und Nachtwächtern
Betrag 2015Betrag 2016
pro geleisteten Nachtdienst eine Zulage in der Höhe von 11,57 11,57

II. Sonderzulagen

a.) Packerzulage für das fachliche Ein- oder Auspacken von Kunst-, Glas- und Porzellangegenständen, Hausrat aller Art, Klavieren und anderen Instrumenten, Technischen Gegenständen, Maschinen usw.
Betrag 2015Betrag 2016
pro Packer und Tag 7,28 7,28
b.) Metergeld bei Übersiedlungen
1.) Für das Be- und Entladen von Wagen (einmal zur Hand) oder Übersiedlungen im Lokalverkehr und im Nahverkehr bis 50 km (zweimal zur Hand) pro Arbeitspartie und Wagenmeter 5,10 

5,10

2.) Bei Übersiedlungen im fernverkehr über 150 km (zweimal zur Hand) pro Arbeitspartie und Wagenmeter 10,01 10,01
3.) Bei Übersiedlungen innerhalb des Hauses (Umtragearbeiten)
pro Mann für den halben Tag 3,97 3,97
pro Mann für den ganzen Tag 6,56 6,56
c.) Kühlraumzulage
Für die Dauer seiner Beschäftigung in Kühlräumen eines Kühlhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde 1,80 1,80

Zulagenordnung B

I. Entfernungszulage

Betrag 2015Betrag 2016
Als Abgeltung für den erhöhten Lebensaufwand gebührt jedem Dienstnehmer, der in den Lagereibetrieben Albern und Freudenau Hafen beschäftigt ist, eine Zulage pro Tag von 1,93 1,93
Werden Dienstnehmer außerhalb des Standortes des Betriebes beschäftigt, gebührt ihnen eine Zulage pro Tag von 4,48 4,48

II. Erschwernis- und Gefahrenzulagen

Betrag 2015Betrag 2016
1.) Für die bei der Getreideentladung an den Motorschaufeln und an den Saugdüsen der pneumatischen Saugheber (maximal 2 Mann an der Motorschaufel bzw. Saugdüse) und beim manuellen Schaufeln auf den Schüttböden verwendeten Dienstnehmer gebührt eine Staubzulage für die Dauer dieser Verwendung je Stunde

0,44

0,44 
2.) Für die Dauer seiner Beschäftigung im Kühlraum eines Kühllagerhauses gebührt dem Dienstnehmer pro Stunde 1,80 1,80
3.) Für die Reinigung von Silozellen wird dem in der Silozelle tätigen Dienstnehmer je Zelle eine Zulage gewährt von 3,92 3,92
4.) Bei Schichtarbeit für die 1. und 2. Schicht pro Schicht und Mann 1,19 1,19
für die 3. Schicht pro Schicht und Mann 3,03 3,03
5.) Für Reparaturarbeiten an Kränen oder an pneumatischen Saughebern außerhalb der Führerkabine in einer Höhe ab 5,50 m vom Niveau derselben, gebührt eine Gefahrenzulage pro Mann und Stunde von

0,81

0,81