Neu: Eine Service-Hotline für alles zum anzuwendenden Recht

Tel. 05/0766-6100

Lesedauer: 1 Minute

27.03.2025

Good News für international tätige Betriebe: Seit März 2025 betreibt die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eine neue bundesweite Service-Hotline, die sämtliche Anliegen zum anzuwendenden Recht in der zwischenstaatlichen Sozialversicherung abdeckt. Egal, ob es um allgemeine Auskünfte oder konkrete Geschäftsfälle geht – unter Tel. 05/0766-6100 gibt es kompetente Unterstützung. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Bundesland das Unternehmen sitzt oder wo die zu entsendende Person wohnt.

Bewährte Services zum anzuwendenden Recht jetzt zentral gebündelt
Schon bisher unterstützte die ÖGK ihre Kundinnen und Kunden zuverlässig in Fragen des anzuwendenden Rechts in der zwischenstaatlichen Sozialversicherung. Bisher waren dafür je nach Firmensitz unterschiedliche Bundesland-Servicenummern zuständig. Die neue Hotline fasst diese Services nun bundesweit zusammen und bietet eine zentrale Anlaufstelle für alle diesbezüglichen Anliegen. Gut zu wissen: Die alten Servicenummern werden nicht abgeschaltet, sondern automatisch zur neuen Hotline weitergeleitet. Kein Anruf geht ins Leere.


Digitale Nutzung an der Spitze
Der schnelle Griff zum Hörer ist für viele Unternehmen – nach wie vor – ein wichtiger Kontaktpunkt zur ÖGK. Weitaus öfter genutzt werden mittlerweile aber die 24/7 verfügbaren Online-Services der ÖGK – vor allem im zwischenstaatlichen Bereich: Hier umfasst das digitale Self-Care-Angebot u.a. eine rasche Verarbeitung von Entsendeanträgen, Abfragen zum Stand der Bearbeitung sowie eine Übersicht abgeschlossener Verfahren.


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