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Detailansicht Kompass mit roter Nadel auf Schriftzug Arbeitsrecht gerichtet
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Umsetzung der RL zu transparenten Arbeitsbedingungen (RL (EU) 2019/1152)

Die Umsetzung der Richtline wurde heute, am 20.2.2024, im Sozialausschuss beschlossen. Mit dem Inkrafttreten ist Mitte/Ende März 2024 zu rechnen. 

Lesedauer: 1 Minute

21.02.2024

Wir werden über das Inkrafttreten gesondert informieren.

Vorab möchten wir Sie über die kommenden Änderungen informieren: 

Kernelemente sind die Erweiterung des Dienstzettels, eine eigenständige Regelung zu Nebenbeschäftigungen und das Recht auf eine schriftliche Begründung von Kündigungen in ganz bestimmten Fällen.  

Neu ist, dass Verwaltungsstrafen drohen, wenn weder ein schriftlicher Arbeitsvertrag, noch ein Dienstzettel ausgestellt werden. Die Strafdrohungen gelten allerdings nur für nach dem Inkrafttreten des Gesetzes neu abgeschlossene Arbeitsverhältnisse.  

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