News aus dem Lebensmittelhandel
Alle Brancheninfos aus unserem Newsletter auf einem Blick!
Lesedauer: 1 Minute
EPU-Breakfast-Reihe: Sichtbar als EPU
Im Frühjahr 2026 geht unsere EPU-Breakfast-Reihe "Sichtbar als Ein-Personen-Unternehmen – Positionierung schlägt Zufall" in die nächste Runde. Freuen Sie sich auf aktuelle Social-Media-Trends, klare Tipps zur Positionierung, praktische WK-Services für mehr Sichtbarkeit und persönlichen Austausch beim gemeinsamen Frühstück!
Termin (8:30 bis 10 Uhr)
- Mi, 13. Mai: WIFI der Wirtschaftskammer Kärnten, Europaplatz 1, 9020 Klagenfurt
Getränkespenden im EWP Portal einreichen
Registrierte Erstinverkehrsetzer:innen und Rücknehmer:innen können nachgewiesene Spenden an freigegebene Organisationen im EWP-Portal einreichen. Recycling Pfand Österreich erstattet den Pfandbetrag – solange das Förderbudget reicht.
Infoblatt Anleitung zum SpendenEU-Vorgaben für Pestizidrückstände
Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/765 regelt künftig Probenahmeverfahren, Analysemethoden und die Auswertung von Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln. Für Betriebe in der Lebensmittel- und Futtermittelbranche gilt: ab 1. Jänner 2027 ist die Verordnung verbindlich anzuwenden.
EU-Kontrollgerätepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen
Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Anhänger, Sattelanhänger) zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung - wenn ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) 2,5 t übersteigt - mit einem Kontrollgerät (Digitaler Tachograf) der neuesten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein. Manche Fahrzeuge werden auf Basis der EU-Verordnung (EG) 561/2006 (Artikel 3) von der Kontrollgerätepflicht aber freigestellt.
Bitte prüfen Sie daher, ob die Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes für Sie ab 1. Juli 2026 verpflichtend ist, denn zahlreiche Vorbereitungen sind nötig:
- Umrüstung des KFZ mit Digitalem Tacho (Version Smart Tacho 2)
- Bestellung der notwendigen Karten (Fahrerkarte/Unternehmerkarte)
- Organisierung der technischen Möglichkeit für den Download und für die korrekte Archivierung der Daten
- Beachtung der rechtlichen Verpflichtungen für Arbeitgeber:innen
- Schulung der Mitarbeiter:innen hinsichtlich der neu geltenden Lenk- und Ruhezeiten