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Holzwürfel nebeneinanderliegend auf Zeitung, die Schriftzug News ergeben
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

News aus dem Lebensmittelhandel

Alle Brancheninfos aus unserem Newsletter auf einem Blick!

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 03.06.2026


  • Im Vordergrund ist die Grafik eines grünen Hakens. Darunter ist die Hand einer Person

    Neue Informationspflichten für Garantien und Gewährleistung im Handel

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Achtung bei importierten Lebensmitteln: Kennzeichnung auf Deutsch verpflichtend

Beim Import von Lebensmitteln aus dem Ausland ist besondere Sorgfalt geboten: Die Etikettierung dieser Lebensmittel hat in deutscher Sprache zu erfolgen. Da Deutsch die Amtssprache in Österreich ist, sind verpflichtende Kennzeichnungsangaben für Konsument:innen klar und verständlich auf Deutsch bereitzustellen. Diese Vorgabe ergibt sich aus der Lebensmittelinformationsverordnung VO (EU) Nr. 1169/2011, Artikel 15, die die Sprache der verpflichtenden Informationen regelt. Nicht korrekt gekennzeichnete Produkte führen zu Beanstandungen und Verwaltungsstrafen bei etwaigen Kontrollen durch die Lebensmittelaufsicht.

Betriebe sollten daher vor dem Inverkehrbringen importierter Waren prüfen, ob sämtliche Pflichtangaben – insbesondere Zutatenverzeichnis, Allergene, Mindesthaltbarkeitsdatum und Herstellerangaben – ordnungsgemäß auf Deutsch angeführt sind.

Acesulfam: Antidumpingzölle laufen aus

Die Antidumpingmaßnahmen für Einfuhren von Acesulfam aus China treten am 29. Jänner 2027 außer Kraft. Unionshersteller können bis spätestens drei Monate davor einen schriftlichen Antrag auf Überprüfung stellen.

FAQ zu Gewährleistung, Garantie, Schadenersatz

Die wichtigsten Rechtsbegriffe im Überblick. Klare Antworten auf häufige Fragen aus der Unternehmenspraxis.

Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Nahrungsmittel

Antworten zu Abgrenzungsfragen, Liste betroffener Waren, Ausführungen zu technischen Fragen aus umsatzsteuerlicher und zolltarifarischer Sicht.

Weitere Infos zur USt-Senkung


Neuerungen Smart Tacho 2

Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zwischen 2,5 und 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, welche ausschließlich im Werkverkehr eingesetzt werden, bleiben auch weiterhin von der Tachografenpflicht ausgenommen, sofern das Lenken des Fahrzeugs für den/die Fahrer:in nicht die Haupttätigkeit darstellt.

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