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Holzwürfel nebeneinanderliegend auf Zeitung, die Schriftzug News ergeben
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Lebensmittelhandel, Landesgremium

News aus dem Lebensmittelhandel

Alle Brancheninfos aus unserem Newsletter auf einem Blick!

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 27.04.2026


  • Eine Person steht mit einem Einkaufswagen in einem Supermarktgang und hält eine Saftpackung in der Hand. Die Person liest den Text auf der Packung und schaut konzentriert.

    Anti-Mogelpackungs-Gesetz: Das müssen Unternehmen wissen

    Weiterlesen



EPU-Breakfast-Reihe: Sichtbar als EPU

Im Frühjahr 2026 geht unsere EPU-Breakfast-Reihe "Sichtbar als Ein-Personen-Unternehmen – Positionierung schlägt Zufall" in die nächste Runde. Freuen Sie sich auf aktuelle Social-Media-Trends, klare Tipps zur Positionierung, praktische WK-Services für mehr Sichtbarkeit und persönlichen Austausch beim gemeinsamen Frühstück!

Termin (8:30 bis 10 Uhr)

  • Mi, 13. Mai: WIFI der Wirtschaftskammer Kärnten, Europaplatz 1, 9020 Klagenfurt
Alle Infos Zur Anmeldung


Getränkespenden im EWP Portal einreichen

Registrierte Erstinverkehrsetzer:innen und Rücknehmer:innen können nachgewiesene Spenden an freigegebene Organisationen im EWP-Portal einreichen. Recycling Pfand Österreich erstattet den Pfandbetrag – solange das Förderbudget reicht.

Infoblatt Anleitung zum Spenden


EU-Vorgaben für Pestizidrückstände

Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/765 regelt künftig Probenahmeverfahren, Analysemethoden und die Auswertung von Pestizidrückständen in Lebens- und Futtermitteln. Für Betriebe in der Lebensmittel- und Futtermittelbranche gilt: ab 1. Jänner 2027 ist die Verordnung verbindlich anzuwenden.

EU-Kontrollgerätepflicht für Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen

Ab 1. Juli 2026 müssen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen (Anhänger, Sattelanhänger) zur grenzüberschreitenden Güterbeförderung - wenn ihr höchstzulässiges Gesamtgewicht (hzG) 2,5 t übersteigt - mit einem Kontrollgerät (Digitaler Tachograf) der neuesten Generation und Version (Smart Tacho 2) ausgerüstet sein. Manche Fahrzeuge werden auf Basis der EU-Verordnung (EG) 561/2006 (Artikel 3) von der Kontrollgerätepflicht aber freigestellt.

Bitte prüfen Sie daher, ob die Verwendung eines digitalen Kontrollgerätes für Sie ab 1. Juli 2026 verpflichtend ist, denn zahlreiche Vorbereitungen sind nötig:

  • Umrüstung des KFZ mit Digitalem Tacho (Version Smart Tacho 2)
  • Bestellung der notwendigen Karten (Fahrerkarte/Unternehmerkarte)
  • Organisierung der technischen Möglichkeit für den Download und für die korrekte Archivierung der Daten
  • Beachtung der rechtlichen Verpflichtungen für Arbeitgeber:innen
  • Schulung der Mitarbeiter:innen hinsichtlich der neu geltenden Lenk- und Ruhezeiten
Infos Smart Tacho 2 Infos Lenkprotokoll



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