Handel mit Mode und Freizeitartikeln, Landesgremium
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Übergangsfrist für Verpackungen ohne Pfandlogo bald vorbei
Die Übergangsfrist für den Abverkauf von Getränkeverpackungen (Kunststoffflaschen und Metalldosen) ohne Pfandlogo geht mit 31. Dezember 2025 zu Ende. Vorräte und Altbestände, die noch nicht mit dem österreichischen Pfandlogo gekennzeichnet sind, dürfen dann nicht mehr abverkauft oder verschenkt werden!
Stand: 01.12.2025